Motion Picture Licensing Company

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MPLC Deutschland GmbH
Rechtsform GmbH
Gründung Motion Picture Licensing Company 1986 in U.S.A.
Sitz Weiterstadt, Deutschland
Branche Filmlizensierung
Website www.mplc-film.de


Die Motion Picture Licensing Company (MPLC) wurde im Dezember 1986 von ehemaligen Führungskräften aus Filmstudios gegründet. MPLC ist ein internationales Unternehmen mit Sitz in Los Angeles, USA, und über 30 Tochterunternehmen weltweit. MPLC ist darauf spezialisiert, Interessierten die Bewilligungen für die öffentliche Vorführung und die öffentliche Wiedergabe von Filmwerken außerhalb von Kinos und Filmtheatern zu erteilen.

MPLC bietet sowohl für Unternehmen als auch für Non Profit Organisationen und Privatpersonen Einzellizenzen, individuelle Lizenzpakete und Pauschallizenzen für Repertoires an. Die letztgenannte Lizenzvariante wird in einigen Staaten auch als MPLC Schirmlizenz bzw. „MPLC Umbrella Licence“ bezeichnet. Die Schirmlizenz ermöglicht die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Filmwerke aus dem Repertoire von MPLC.

MPLC ist von etwa 500 Filmstudios und Produzenten (darunter Walt Disney Studios, Universal Pictures, Warner Bros. Entertainment, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Sony Pictures, Miramax, Metro-Goldwyn-Mayer) autorisiert. Eine Liste der Lizenzgeber von MPLC (Studios, Verleiher und sonstige Rechteinhaber - „MPLC-Studioliste“) ist auf der Homepage abrufbar.

Konzernstruktur[Bearbeiten]

MPLC verfolgt seit 2003 eine Expansionspolitik mit ständig sich erweiternden neuen Vertragsgebieten. Derzeit ist MPLC in 23 Ländern in Europa, Südamerika, Asien und Afrika tätig. Das sind:

  •    Australien
  •	Österreich
  •	Brasilien
  •	Kanada
  •	Chile
  •	Dänemark
  •	Finnland
  •	Deutschland
  •	Irland
  •	Italien
  •	Japan
  •	Malaysia
  •	Mexiko
  •	Neuseeland
  •	Norwegen
  •	Polen
  •	Rumänien
  •	Singapur
  •	Süd Afrika
  •	Spanien
  •	Schweden
  •	Schweiz
  •	Großbritannien 
  •	USA

Hintergrund und Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten]

Wenn ein Filmwerk öffentlich vorgeführt oder wiedergegeben werden soll, ist auch die Zustimmung jener Person notwendig, die die Rechte am Filmwerk hat. Die öffentliche, d.h. nicht private Nutzung von Filmwerken wird im Allgemeinen sehr weit verstanden. Außerhalb der eigenen vier Wände findet diese Nutzung heute auf vielfältige Weise statt, beispielsweise in Unternehmen, in Hotels und Hotelzimmern, in Krankenhäusern, mittels Videobrille bei Zahnärzten, in Flugzeugen, auf Schiffen, in Zügen, in Aufenthaltsräumen von Wachdiensten, bei Feuerwehren, in Altenheimen, in Gaststätten sowie in Kindergärten, in Schulen, im kommunalen Bereich, in Hochschulen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, in Einzelkabinen und an vielen anderen Orten.

Die Notwendigkeit des Erwerbs der Berechtigung zur öffentlichen Vorführung wird nicht dadurch ersetzt, dass der gewünschte Film von einer Videothek gemietet oder ausgeliehen wird oder dass Abspielmedien irgendwelcher Art, die im Handel erworben oder von Dritten geliehen werden, verwendet werden. Es ist auch unerheblich, ob es sich bei dem Nutzer um eine kommerzielle oder beispielsweise eine wohltätige Organisation handelt. Für jegliche Art der öffentlichen Vorführung bzw. Wiedergabe muss stets die gesetzlich vorgesehene Bewilligung eingeholt werden.

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass manche Staaten gesetzlich vorsehen, dass eine Verwertungsgesellschaft die öffentliche Vorführung gegen Entgelt autorisieren kann. Dies ist aber die Ausnahme.

Die „MPLC Schirmlizenz“ von MPLC Deutschland[Bearbeiten]

MPLC erteilt Bewilligungen zur öffentlichen Vorführung und Wiedergabe von Filmwerken, die sich am individuellen Bedarf des jeweiligen Nutzers orientieren.

Vor der Markteinführung von Videokassette und später DVD und Blu-ray gab es nur einen einzigen Weg, einen Film in der Öffentlichkeit vorzuführen: eine 16- oder 35mm Filmkopie. Sie musste direkt von den Filmstudios oder von einem entsprechenden Filmhändler beschafft werden. Als Videokassetten Mitte der 80er Jahre populär wurden, stellte das Filmstudio Metro-Goldwyn-Mayer (MGM) eine neue Form der öffentlichen Vorführlizenz vor, indem Videokassetten vertrieben wurden, die speziell für die öffentliche Vorführung vorgesehen waren. Später gingen Kunden dazu über, sich die benötigten Abspielmedien selbst in Videotheken oder im Einzelhandel zu beschaffen. In der Folge entwickelte MGM eine Pauschalvertragsoption. Das neue Lizenzmodell orientierte sich somit an den Bedürfnissen des Marktes.

In vielen Staaten, so auch in Deutschland und Großbritannien, ist seither die MPLC Schirmlizenz bzw. „MPLC Umbrella Licence©“ besonders populär: Die MPLC Schirmlizenz ist eine Pauschallizenz für das gesamte Repertoire von MPLC. Sie ermöglicht Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen, Vereinigungen und anderen Nutzern, sämtliche Filmwerke aus dem Repertoire von MPLC zu dem vereinbarten Zweck mit rechtmäßig erworbenen DVDs und Quellen aller Art öffentlich vorzuführen und wiederzugeben. Die MPLC-Schirmlizenz wurde mit jahrelanger Erfahrung und gemeinsam mit den Lizenzgebern von MPLC, d.h. Filmstudios, Produzenten oder Filmverleihunternehmen, entwickelt. MPLC ist aber aufgrund seiner Vertragspraxis und seiner unabhängigen unternehmerischen Tätigkeit keine Verwertungsgesellschaft.

Vorteile der MPLC Schirmlizenz

  • ab Lizenzbeginn 365 Tage gültig
  • unbegrenzte Anzahl an öffentlichen Vorführungen bzw. Wiedergaben am Lizenzort
  • Nutzung aller Film- und Datenformate aus den Repertoires von MPLC (von legalen Quellen)
  • keine Berichterstattungspflicht hinsichtlich der vorgeführten Filme

Beispiele für typische MPLC-Kunden am deutschen Markt. Die Schirmlizenz ist z.B. für folgende Einrichtungen bzw. Nutzungen geeignet:

  • Industrie (Filmnutzungen bei industrieunabhängigem Mittelstand und Großunternehmen)
  • Gesundheitseinrichtungen(Patientenunterhaltung in Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, etc.)
  • Beherbergung und Tourismus(Erwachsenen- und Kinderunterhaltung in der Hotellerie, Freizeitparks, Ferienlager, Campingplätze)
  • Kommunale Verwaltung(Filmveranstaltungen in Jugendclubs, Seniorentreffs, Bibliotheken, Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie bei regionalen Events)
  • Bildung (Filmnutzungen in Schulen, Hochschulen, Universitäten, Aus- und Weiterbildungszentren, etc.)*
  • Handel und Dienstleistung (Erwachsenen- und Kinderunterhaltung in Einzelhandelsunternehmen bzw. Handelsketten, Friseur- und Kosmetikstudios, Sport- und Fitnessstudios, etc.)
  • Gastronomie (Themenveranstaltungen und Erwachsenen- bzw. Kinderunterhaltung in Bars und Restaurants)
  • Kirche und Religion (Filmnutzungen in konfessionsunabhängigen Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft außerhalb des Kirchengebäudes bzw. des Gottesdienstes)
  • Reise und Personentransport (Filmwiedergaben in Bussen, Zügen, Binnenfahrtschiffen, Limousinen, Taxis, etc.)
  • Vereine und Clubs (Filmveranstaltungen, vereinsgetragene Ferienlager und Sommerveranstaltungen für Kinder)
  • Betreuung und Wohnanlagen (Kindergärten, Horte, Tagesbetreuungseinrichtungen, Seniorenpflege- und Betreuungsheime, gemeinschaftliche Wohnanlagen und Wohnheime)
  • Öffentliche Verwaltung (Ministerien auf Landes- und Bundesebene, Museen und öffentliche Ausstellungen, Streitkräfte, Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft im In- und Ausland, öffentliche Institute)

Kooperationspartner Christian Video Licensing International (CCLI)[Bearbeiten]

Im Jahre 2000 gründeten MPLC und die Christian Copyright Licensing International (CCLI) die Christian Video Licensing International (CVLI). Dabei handelt es sich um eine Lizenzagentur für religiöse Einrichtungen. Die CVLI bietet eine CVLI Filmlizenz an, die öffentliche Vorführungsrechte nach demselben Modell wie die MPLC Schirmlizenz einräumt.

Weblinks[Bearbeiten]

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