Moskauer Deklaration

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Die Moskauer Deklaration (auch: Moskauer Erklärung) wurde nach Beendigung der Konferenz der Außenmininister des Vereinigten Königreichs (UK), den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der UdSSR vom 19. bis 30. Oktober 1943 in Moskau am 30. Oktober 1943 von den Außenministern unterzeichnet. Der Botschafter Chinas in der UdSSR Fu Bingchang[1] unterzeichnete die Deklaration der vier Staaten über allgemeine Sicherheit am 30. Oktober ebenfalls auf der zwölften und letzten Sitzung der Außenminister in Moskau.[2]

Teilnehmer der Moskauer Konferenz als Delegierte[Bearbeiten]

Für die USA[3]:

  • Cordell Hull, Außenminister der USA
    • W. Averell Harriman, Botschafter der USA in der UdSSR
    • Generalmajor John R. jr. Deane, Leiter der Militärmission der USA in der UdSSR
    • James Clement Dunn, Berater im Außenministerium der USA
    • Charles E. Bohlen, Stellvertreter der Leiters der Europaabteilung im Außenministerium der USA
    • mehrere Experten[4][5]

Für das Vereinigte Königreich (UK):

  • R. Anthony Eden, Außenminister des UK
    • Sir Archibald Clark Kerr, Botschafter des UK in der UdSSR
    • Sir William Strang, Stellvertreter des Außenministers des UK
    • Generalleutnant Sir Hastings Lional Ismay, Chef des Stabes des Verteidigungsministers des UK
    • Geoffrey Masterson Wilson, 2. Sekretär, Mitarbeiter der Ost-Abteilung des Außenministeriums des UK
    • mehrere Experten[6]

Für die UdSSR:

  • Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow, Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der UdSSR und Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR
    • Klement Jefremowitsch Woroschilow, Marschall der Sowjetunion, Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der UdSSR
    • Andrej Januarewitsch Wyschinski, Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der UdSSR und Stellvertreter des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR
    • Maxim Maximowitsch Litwinow, Stellvertreter des Volkskommissars für Auswärtige Angelehenheiten der UdSSR
    • Wassili Alexejewitsch Sergejew, Stellvertreter des Volkskommissars für Außenhandel der UdSSR
    • Generalmajor Anatoli Alexejewitsch Gryslow, Genralstab der Roten Armee
    • Georgij Filipowitsch Saksin, Rechtsbrater des Volkskommissars für Auswärige Angelegenheiten der UdSSR
    • sowie weitere Experten[7]

Aufzeichnungen der Konferenz[Bearbeiten]

Auf der Konferenz wurden keine gemeinsamen Sitzungsprotokolle aller Delegationen geführt. Jede Delegation führte eine selbständige Protokollierung der Sitzungen[8]. Die USA veröffentlichten Dokumente der Moskauer Konferenz in der offiziellen Veröffentlichung Foreign Relations of the United States. Diplomatic Papers, 1943, Vol. I, General, wobei die Aufzeichnungen der Beratungen auf der Konferenz durch eine Redaktion erheblich geändert und gekürzt wurden, wie in der Prawda vom 9. Mai 1985[9] anmerkte. Die sowjetische Seite veröffentlichte bis 1984 in mehreren Sammelbänden und Dokumentenveröffentlichungen von 1959 bis 1976 einzelne Dokumente und Auszüge von Schriftstücken der Moskauer Konferenz[10]. Im Geheimprotokoll der Konferenz vom 1. November 1943 wurde bezüglich der vereinbarten Tagesordnung in Punkt 20 durch die drei Außenminister durch Unterschrift beschlossen, dass die beigefügten Dokumente dieses Geheimprotokolls mit der

  • Nr. 01 (Deklaration der vier Staaten über allgemeine Sicherheit)
  • Nr. 04 (Deklaration über Italien)
  • Nr. 06 (Erlärung über Österreich)
  • Nr. 10 (Erlärung über Grausamkeiten)

sowie ein Offizielles gemeinsames Kommuniqué über die Dreimächtekonferenz in Moskau vom 19. bis 30. Oktober 1943 veröffentlicht wurde.[11]

Tagesordnung der Konferenz[Bearbeiten]

Die Tagesordnung wurde vor der Konferenz unter den Teilnehmerstaaten durch Konsultationen vereinbart. Die abgearbeitete Tagesordnung war Teil des Geheimprotokolls, welches durch die drei Außenminister am 1. November 1943 in Moskau unterzeichneten. Die Tagesordnung bestand aus 20 Punkten:

1. Punkt[Bearbeiten]

Prüfung von Maßnahmen zur Verkürzung der Dauer des Krieges gegen Deutschland und dessen Verbündete in Europa (Vorschlag der UdSSR).

Entscheidung: Die Beschlüsse wurden in einem besonderen Geheimprotokoll am 1. November 1943 durch die drei Außenminister in Moskau unterzeichnet[12]

2. Punkt[Bearbeiten]

a. Auf Vorschlag der USA wird eine Deklaration der vier auf der Konferenz vertretenden Staaten über allgemeine Sicherheit vorgelegt.

Entscheidung: Der Deklaration wurde zugestimmt und am 30. Oktober 1943 unterzeichnet[13]

b. Auf Vorschlag der UdSSR sollte die Bildung einer Dreimächtekommission erfolgen.

Entscheidung: Vertreter des UK, der USA und der UdSSR sollten Meinungen über vorbereitete Themen austauschen, die eine Gründung einer internationalen Organisation zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffen. Diese Arbeiten sollen in erster Linie in Washington, aber auch in London und Moskau erfolgen.

3. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK soll eine Einrichtung geschaffen werden, die die Prüfung von Fragestellungen bezüglich der täglichen und engen Zusammenarbeit betreffen. Dieses Vorhaben bezog sich hauptsächlich auf die Funktionen und Kompetenzen der militär-politischen Kommission in Algier.[14]

Entscheidung a.: In London soll eine Europäische Konsultativkommission (EKK) gebildet werden. Diese EKK hielt ihre Sitzungen in London ab und wurde im August 1945 aufgelöst.[15]

Entscheidung b.: Ein Konsultativrat wurde für Italien beschlossen. Die erste Sitzung fand Ende November 1943 in Algier statt. Insgesamt fanden 52 Sitzungen bis zur Auflösung des Rats im März 1946 statt.[16]

4. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK fand ein Meinungsaustausch über die Lage auf dem Balkan und in Italien statt.

a. Vorlage der Informationen der Lage auf dem Balkan und in Italien.

Entscheidung: Es fand ein mündlicher und schriftlicher Austausch der Informationen statt.

b. Vorlage eines Vorschlags der UdSSR bezüglich der Politik gegenüber Italien.

Entscheidung: Es wurde ein Wortlaut einer Deklaration angenommen.[17]

c. Vorschlag der UdSSR, einen Teil der italienischen Kriegsflotte[18] der UdSSR zu überlassen, die sich nach der Kapitulation Italiens in der Verwaltung der angloamerikanischen Streitkräfte befanden.

Entscheidung: der Vertreter der USA Hull und des UK erhoben keine Einwände, betonten aber, dass eine endgültige Entscheidung ihrerseits noch ausstehen würde.

5. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag der USA sollten Methoden der anstehenden politischen und ökonomischen Fragen bzw. solche, die sich im Verlauf des Krieges ergeben würden, erörtert werden.

Entscheidung: siehe Ergebnis zu Tagesordnung 3. a.

6. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK sollte ein Meinungsaustausch zum französischen Befreiungskomitee bezüglich der Position des Komitees im französischen Mutterland und zur Möglichkeit einer neuen französischen Regierung stattfinden.

Entscheidung: Diese Fragestellung wurde im Zusammenhang mit dem Dokument Grundschema der Verwaltung des befreiten Frankreich[19], einer Vorlage zur Konferenz von den USA und dem UK. Dieses Dokument wurde der EKK zur Prüfung übergeben, wobei die UdSSR noch Fragen und Bemerkungen vortrug.[20]

7. Punkt A[Bearbeiten]

Die USA schlugen bezüglich der Feindländer Deutschland und anderer Feindländer in Europa folgende Punkte vor:

a. Die Kontrolle über Deutschland während eines Waffenstillstands bezüglich militärischer, politischer und wirtschaftlicher Aspekte.

b. Schritte zur abschließenden Regelung folgender Positionen: der kommende Status des deutschen Regierungssystems. der Grenzen und anderer Fragen für die Dauer eines Waffenstillstands.

Entscheidung: In den Hauptfragen zu diesem Vorschlag bestand eine Einmütigkeit während des Meinungsaustauschs auf der Konferenz. Eine detaillierte Bearbeitung des Vorschlags wurde an die EKK übergeben.[21]

7. Punkt B[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde eine Konzeption einer prinzipiellen Übereinkunft zur Behandlung Deutschlands und anderer Feindländer in Europa vorgelegt.

a. zur Kontrollkommission während der Dauer des Waffenstillstands

b. u. a. zur Friedensregelung der Grenzen, der militärischen Besetzung, der Enrwaffnung, der Reparationen, der Dezentralisierung des deutschen Regierungssystems und zu Österreich.

Entscheidung: Es wurde eine Erklärung zur Österreich angenommen[22]

8. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurden Fragen zwischen den Hauptalliierten und den kleineren Alliierten zur Nachkriegszeit erörtert.

Entscheidung: Es fand ein Austausch der Meinungen dazu statt. Der Vertreter des UK Eden erhob keine Einwände zu einem beabsichtigten sowjetisch-tschechoslowakischen Vertrag, dessen Entwurf ihm zugeleitet worden war.

9. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die gemeinsame Politik gegenüber der Türkei erörtert.

Entscheidung: dieser Punkt wurde auf der Tagesordnung zu Punkt 1 erörtert.

10. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die gemeinsame Politik in Iran erörtert.

Entscheidung: angenommen wurde ein Vorschlag einer Kommission zu dieser Frage[23]:

1. Es wurde festgestellt, dass kein grundlegender Unterschied der Politik über Iran jeder der drei Konferenzstaaten besteht.

2. Es gab in der Kommission keine Übereinstimmung in der Frage, welche unverzügliche Veröffentlichung zweckmäßig bezüglich einer beliebigen Deklaration oder mehrerer Deklarationen über Iran erfolgen sollte.

3. Es sollte nach der Unterzeichnung eines geplanten iranisch-amerikanischen Abkommens und nach der entsprechenden Konsultation mit der iranischen Regierung ein weiterer Meinungsaustausch möglich sein, damit die drei Regierungen in Teheran über eine Veröffentlichung einer solchen Deklaration oder von Deklarationen sowie die Zweckmäßigkeit der Veröffentlichung einer derartigen Deklaration oder derartiger Deklarationen erörtern konnten.

11. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK sollten die Beziehungen der UdSSR zu Polen und die Politik gegenüber Polen allgemein erörtert werden.

Entscheidung: Es fand ein Meinungsaustausch auf der Konferenz statt.

12. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die Zukunft Polens, der Donau- und Balkanländer inklusive der Frage der Konföderationen erörtert.

Entscheidung: Es fand ein Meinungsaustausch auf der Konferenz statt. Die sowjetische Delegation brachte eine Erklärung vor, die zur Kenntniss genommen wurde.[24]

13. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurden Vorschläge zu Sondierungen von Feindstaaten erörtert, die aus Oppositionskreisen der Achsenländer und der Satellitenländer kamen.

Entscheidung: Es fand ein Meinungsaustausch auf der Konferenz statt. Es wurde eine Übereinkunft mit dem Titel Über die Verhaltensweise im Falle des Eintreffens von Friedenssondierungen von Feindländern beschlossen. Darin wurde eine unverzügliche Konsultation und Information der Regierungen des UK, der USA und der UdSSR über solche Friedenssondierungen und eine Abstimmung im Vorgehen zu solchen Sondierungen vereinbart.

14. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die Politik gegenüber dem Territorium alliierter Länder, das im Zuge der Offensive befreit wird, erörtert.

Entscheidung: Es fand ein Meinungsaustausch auf der Konferenz statt. Diese Fragestellung wurde der EKK übergeben.

15. Punkt A[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der UdSSR nach dem Krieg erörtert.

Entscheidung: Diese Fragestellung und die damit verbundenen aufgeworfenen Fragen sollten fortgesetzt werden.

15. Punkt B[Bearbeiten]

Auf Vorschlag der USA wurden folgende Fragestellungen erörtert:

a. Die Zusammenarbeit bei der Wiedergutmachung der Kriegsschäden in der UdSSR.

Entscheidung: Es wurde als wünschenswert erachtet, Verhandlungen in Moskau zwischen dem Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten und der Botschaft der USA zu führen.

b. Aktionen der Alliierten für die Hilfe für andere Länder.

Entscheidung: Es wurde eine Erklärung des Außenministers der USA zu diesem Punkt dem Protokoll der Tagesordnung beigefügt[25]

c. Es wurden Fragen der internationalen Zusammenarbeit u.a. zu folgenden Punkten erörtert: Ernährung und Landwirtschaft, Verkehrs- und Nachrichtenmittel, Finanzen und Handel sowie das Internationale Arbeitsamt[26]

Entscheidung: Der Außenminister der USA fügte dem Protokoll der Tagesordung das Memorandum Die Grundlage unseres Programms zu Fragen der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit bei.[27] Dieses Memorandum enthielt auch die Ergänzung Memorandum über die Washingtoner Beratung britischer und amerikanischer Wirtschaftsexperten zu Fragen bezüglich Artikel VII des Abkommens über gegenseitige Hilfe.

d. Frage der Reparationen

Entscheidung: Es fand ein Meinungsaustausch auf der Konferenz statt. Es wurde auf die unterschiedliche Erörtrung einiger Aspekte des vorgelegten US-Memorandums hingewiesen.

16. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK sollte die gemeinsame Politik zur Widerstandsbewegung in Jugoslawien erörtert werden.

Entscheidung: Der Punkt der Tagesordnung wurde auf Vorschlag des UK-Vertreters Eden abgesetzt.

17. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK sollte die Frage der gemeinsamen Verantwortung zu Europa und in Gegensatz dazu zur Verantwortung in einzelnen Regionen erörtert werden.

Entscheidung: Die Fragestellung wurde in Punkt 12 der Tagesordnung behandelt.

18. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die Frage der Verantwortung Deutschlands für begangene Kriegsverbrechen behandelt.

Entscheidung: Es wurde eine Erklärung zu dieser Frage beschlossen.[28]

19. Punkt[Bearbeiten]

Auf Vorschlag des UK wurde die Frage des Austauschs militärischer Informationen erörtert.

Entscheidung: Es wurde eine Vereinbarung auf der Konferenz beschlossen. Der Kernpunkt der Vereinbarung bestand darin, alle Informationen bezüglich des deutschen Heeres, der Seekriegsflotte und der Luftwaffe sowie der Kampfkraft und Taktik auszutauschen.[29]

20. Punkt[Bearbeiten]

Veröffentlichungen über die Konferenz.

Entscheidung: Die Anlagen zum Protokoll der Tagesordnung Nr. 1, 4, 6 und 10 werden veröffentlicht.

Alliierte Noten zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen vor der Moskauer Konferenz[Bearbeiten]

Am 25. Oktober 1941 gaben Winston Churchill für das UK und Franklin D. Roosevelt jeweils eigene Erklärungen ab, deutsche Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung und massenhafte Hinrichtungen von Geiseln nach Beendigung des Krieges zu verfolgen. Die UdSSR sandte am 7. November 1941 und am 6. Januar 1942 Noten an alle Länder, die diplomatische Beziehungen zur UdSSR unterhielten. In diesen Noten wurde auf deutsche Kriegsverbrechen in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten der UdSSR hingewiesen.

Am 13. Januar 1942 gaben in der Deklaration von St. James - auch Interalliierte Erklärung der Londoner Exilregierungen über die Bestrafung von Kriegsverbrechen genannt[30] - acht Länder[31] die Gründung der Inter-Allied Conference, später umbenannt in: Inter-Allied Commission, bekannt, wobei auf eine gerichtliche Verfolgung und Bestrafung der deutschen Kriegsverbrechen hingewiesen wurde.[32]

Es folgte die Interalliierte Erklärung über die von den Hitler-Behörden zur Zeit durchgeführte Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas vom 18. Dezember 1942[33], wobei eine Vergeltung dieser Verbrechen gefordert wurde.

In der Interalliierten Erklärung vom 5. Januar 1943 gegen die Akte der Enteignung in Gebieten unter feindlicher Besetzung oder Herrschaft wurde ein durchgreifendes Entgegnen gegen diese Akte der Ungesetzlichkeit und der damit verbundenen Verbrechen von Plünderungen ausgesprochen[34]

Die deutsche Übersetzung des Wortlauts der Moskauer Erklärung von 1943[Bearbeiten]

Erklärung über Grausamkeiten

Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion haben von vielen Seiten Beweismaterial über Grausamkeiten, Massaker und kaltblütige Massenexekutionen erhalten, die von den Hitlerstreitkräften in vielen der Länder begangen worden sind, die sie überwältigt haben und aus denen sie jetzt stetig vertrieben werden.

Die Brutalitäten der Naziherrschaft sind keine Neuigkeit, und alle Völker oder Länder in ihrer Herrschaft haben unter der schlimmsten Form der Regierung des Terrors gelitten. Was neu ist, dass vieler dieser Territorien nun von den vorstoßenden Armeen der befreienden Mächte wiedergewonnen werden und dass in ihrer Verzweiflung die zurückweichenden Hitleriten und Hunnen ihre unbarmherzigen Grausamkeiten verdoppeln. Dies ist nun mit besonderer Klarheit bewiesen durch ungeheure Verbrechen auf dem Territorium der Sowjetunion, welches von den Hitleriten befreit wurde wie auf dem französischem und italienischen Territorium.

Folglich erklären die zuvor genannten drei Alliierten Mächte im Namen von 32 Vereinten Nationen[35] hierdurch feierlich und geben die ganze Mahnung ihrer Erklärung wie folgt:

Von dem Zeitpunkt an, da irgendeiner in Deutschland gebildeten Regierung ein Waffenstillstand gewährt wird, werden jene deutschen Offiziere und Soldaten und Mitglieder der Nazi-Partei, die verantwortlich waren oder daran freiwillig einen Teil an den oben genannten Grausamkeiten, Massakern und Exekutionen geleistet haben, an die Länder ausgeliefert werden, in denen sie ihre abscheulichen Taten verübt haben, damit sie nach den Gesetzen dieser befreiten Länder und der freien Regierungen, die in ihnen eingerichtet wurden, abgeurteilt und bestraft werden.

Es werden Listen mit allen möglichen Einzelheiten von allen diesen Ländern erstellt werden mit besonderer Berücksichtigung der angegriffenen Teile der Sowjetunion, zu Polen und der Tschechoslowakei, zu Jugoslawien und Griechenland, einschließlich Kreta und anderer Inseln; zu Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Italien.

So werden Deutsche, die an den umfänglichen Massenerschießungen an italienischen Offizieren[36] oder an den Exekutionen französischer, niederländischer, belgische oder norwegischer Geiseln oder Bauern von Kreta beteiligt waren oder jene, die an den Blutbädern am polnischen Volk oder in den Territorien der Sowjetunion, die nun vom Feind gesäubert werden, teilgenommen haben, die nun erfahren, dass sie an den Schauplatz ihrer Verbrechen zurückgebracht und an der Stelle von den Völkern verurteilt werden, gegen die sie gewalttätig wurden.

Mögen sich jene, die ihre Hände noch nicht mit unschuldigem Blut befleckt haben, besinnen, um nicht in die Reihen der Schuldigen zu geraten, denn die drei Alliierten Mächte werden sie bis an die äußersten Winkel der Erde verfolgen und sie ihren Anklägern ausliefern, damit die Gerechtigkeit erfüllt wird.

Die obige Erklärung erfolgt unbeschadet des Falls der deutschen Verbrecher, deren Vergehen nicht an bestimmte geographische Orte gebunden sind und die durch eine gemeinsame Entscheidung der Regierungen der Alliierten bestraft werden.

Der englische Wortlaut der Moskauer Erklärung von 1943[Bearbeiten]

October, 1943 JOINT FOUR-NATION DECLARATION

The governments of the United States of America, United Kingdom, the Soviet Union, and China;

United in their determination, in accordance with the declaration by the United Nations of January, 1942, and subsequent declarations, to continue hostilities against those Axis powers with which they respectively are at war until such powers have laid down their arms on the basis of unconditional surrender;

Conscious of their responsibility to secure the liberation of themselves and the peoples allied with them from the menace of aggression;

Recognizing the necessity of insuring a rapid and orderly transition from war to peace and of establishing and maintaining international peace and security with the least diversion of the world's human and economic resources for armaments;

Jointly declare:

  1. That their united action, pledged for the prosecution of the war against their respective enemies, will be continued for the organization and maintenance of peace and security.
  2. That those of them at war with a common enemy will act together in all matters relating to the surrender and disarmament of that enemy.
  3. That they will take all measures deemed by them to be necessary to provide against any violation of the terms imposed upon the enemy.
  4. That they recognize the necessity of establishing at the earliest practicable date a general international organization, based on the principle of the sovereign equality of all peace-loving states, and open to membership by all such states, large and small, for the maintenance of international peace and security.
  5. That for the purpose of maintaining international peace and security pending the re-establishment of law and order and the inauguration of a system of general security they will consult with one another and as occasion requires with other members of the United Nations, with a view to joint action on behalf of the community of nations.
  6. That after the termination of hostilities they will not employ their military forces within the territories of other states except for the purposes envisaged in this declaration and after joint consultation.
  7. That they will confer and cooperate with one another and with other members of the United Nations to bring about a practicable general agreement with respect to the regulation of armaments in the post-war period.

DECLARATION REGARDING ITALY

The Foreign Secretaries of the United States, the United Kingdom and the Soviet Union have established that their three governments are in complete agreement that Allied policy toward Italy must be based upon the fundamental principle that Fascism and all its evil influence and configuration shall be completely destroyed and that the Italian people shall be given every opportunity to establish governmental and other institutions based on democratic principles.

The Foreign Secretaries of the United States and the United Kingdom declare that the action of their governments form the inception of the invasion of Italian territory, in so far as paramount military requirements have permitted, has been based upon this policy.

In furtherance of this policy in the future the Foreign Secretaries of the three governments are agreed that the following measures are important and should be put into effect:

  1. It is essential that the Italian Government should be made more democratic by inclusion of representatives of those sections of the Italian people who have always opposed Fascism.
  2. Freedom of speech, of religious worship, of political belief, of press and of public meeting, shall be restored in full measure to the Italian people, who shall be entitled to form anti-Fascist political groups.
  3. All institutions and organizations created by the Fascist regime shall be suppressed.
  4. All Fascist or pro-Fascist elements shall be removed from the administration and from institutions and organizations of a public character.
  5. All political prisoners of the Fascist regime shall be released and accorded full amnesty.
  6. Democratic organs of local government shall be created.
  7. Fascist chiefs and army generals known or suspected to be war criminals shall be arrested and handed over to justice.

In making this declaration the three Foreign Secretaries recognize that so long as active military operations continue in Italy the time at which it is possible to give full effect to the principles stated above will be determined by the Commander-in-Chief on the basis of instructions received through the combined chiefs of staff.

The three governments, parties to this declaration, will, at the request of any one of them, consult on this matter. It is further understood that nothing in this resolution is to operate against the right of the Italian people ultimately to choose their own form of government.

DECLARATION ON AUSTRIA

The governments of the United Kingdom, the Soviet Union and the United States of America are agreed that Austria, the first free country to fall a victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination.

They regard the annexation imposed on Austria by Germany on March 15, 1938, as null and void. They consider themselves as in no way bound by any charges effected in Austria since that date. They declare that they wish to see re-established a free and independent Austria and thereby to open the way for the Austrian people themselves, as well as those neighboring States which will be face with similar problems, to find that political and economic security which is the only basis for lasting peace. Austria is reminded, however that she has a responsibility, which she cannot evade, for participation in the war at the side of Hitlerite Germany, and that in the final settlement account will inevitably be taken of her own contribution to her liberation.

STATEMENT ON ATROCITIES

Signed by President Roosevelt, Prime Minister Churchill and Premier Stalin.

The United Kingdom, the United States and the Soviet Union have received from many quarters evidence of atrocities, massacres and cold-blooded mass executions which are being perpetrated by Hitlerite forces in many of the countries they have overrun and from which they are now being steadily expelled. The brutalities of Nazi domination are no new thing, and all peoples or territories in their grip have suffered from the worst form of government by terror. What is new is that many of the territories are now being redeemed by the advancing armies of the advancing armies of the liberating powers, and that in their desperation the recoiling Hitlerites and Huns are redoubling their ruthless cruelties. This is now evidenced with particular clearness by monstrous crimes on the territory of the Soviet Union which is being liberated from Hitlerites, and on French and Italian territory.

Accordingly, the aforesaid three Allied powers, speaking in the interest of the thirty-two United Nations, hereby solemnly declare and give full warning of their declaration as follows:

At the time of granting of any armistice to any government which may be set up in Germany, those German officers and men and members of the Nazi party who have been responsible for or have taken a consenting part in the above atrocities, massacres and executions will be sent back to the countries in which their abominable deeds were done in order that they may be judged and punished according to the laws of these liberated countries and of free governments which will be erected therein. Lists will be compiled in all possible detail from all these countries having regard especially to invaded parts of the Soviet Union, to Poland and Czechoslovakia, to Yugoslavia and Greece including Crete and other islands, to Norway, Denmark, Netherlands, Belgium, Luxembourg, France and Italy.

Thus, Germans who take part in wholesale shooting of Polish officers or in the execution of French, Dutch, Belgian or Norwegian hostages of Cretan peasants, or who have shared in slaughters inflicted on the people of Poland or in territories of the Soviet Union which are now being swept clear of the enemy, will know they will be brought back to the scene of their crimes and judged on the spot by the peoples whom they have outraged.

Let those who have hitherto not imbrued their hands with innocent blood beware lest they join the ranks of the guilty, for most assuredly the three Allied powers will pursue them to the uttermost ends of the earth and will deliver them to their accusors in order that justice may be done.

The above declaration is without prejudice to the case of German criminals whose offenses have no particular geographical localization and who will be punished by joint decision of the government of the Allies.

Quelle: Joint Four-Nation Declaration[37]

Die internationale Umsetzung der Moskauer Erklärung[Bearbeiten]

Der Inhalt der Moskauer Erklärung war Teil der Entscheidungen auf der XXVI. Internationalen Arbeitskonferenz, die von den anwesenden Vertretern von 39 Staaten am 12. Mai 1944 verabschiedet wurden.[38]

Zum Kriegsende wurde die Offizielle Verlautbarung über die Konferenz von Jalta vom 12. Februar 1945 veröffentlicht, worin eine Verurteilung von Kriegsverbrechern angekündigt wurde[39]. Es folgte am 5. Juni 1945 die Berliner Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland, worin eine beabsichtigte Bestrafung von NS-Tätern angeführt wurde. Gleichfalls wurde diese Ansicht in der Potsdamer Erklärung vom 2. August 1945 angekündigt.

Im sogenannten Londoner Statut (Statut des Internationalen Militär Tribunals (IMT)) oder auch genannt als Londoner Viermächteabkommen vom 8. August 1945 wurden unter Verwendung von wörtlichen Passagen der Moskauer Erklärung die rechtliche Grundlage für die Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg festgelegt[40].

Belgien[Bearbeiten]

  • Gesetz über die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen vom 20. Juni 1947

Bulgarien[Bearbeiten]

  • Gesetzesverordnung über die Aburteilung der für den Eintritt Bulgariens in den Weltkrieg gegen die Alliierten Nationen und für die damit verbundenen Verbrechen Verantwortlichen durch das Volksgericht (am 6. Oktober 1944 veröffentlicht)

Dänemark[Bearbeiten]

  • Gesetz zur Bestrafung von Kriegsverbrechen vom 12. Juni 1946

Frankreich[Bearbeiten]

  • Verordnung über die Bestrafung von Kriegsverbrechen vom 28. August 1944 - geändert und ergänzt durch das Gesetz über die Bestrafung von Kriegsverbrechern vom 15. September 1948. Mit dem Gesetz Nr. 64/1326 vom 26. Dezember 1964 wurden die in Artikel 6 Buchstabe c des Londoner Statuts genannten Verbrechen gegen die Menschlichkeit als ihrem Wesen nach für unverjährbar erklärt.

Großbritannien[Bearbeiten]

  • Königliches Sonderedikt (Royal Warrant) vom 14. Januar 1945 als Rechtsgrundlage für britische Militärgerichte in den europäischen Staaten gegen Kriegsverbrecher

Luxemburg[Bearbeiten]

  • Gesetz über die Bestrafung von Kriegsverbrechen vom 2. August 1947

Niederlande[Bearbeiten]

  • Gesetz über die Strafverfahren gegen Personen, die im Dienste des Feindes Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben vom 10. Juli 1947

Norwegen[Bearbeiten]

  • Gesetz über die Bestrafung ausländischer Kriegsverbrecher vom 24. Mai 1946

Österreich[Bearbeiten]

  • Gesetz über Kriegsverbrechen vom 29. April 1945

Polen[Bearbeiten]

  • Dekret über die Strafzumessung für die faschistisch-nazistischen Verbrecher, die sich der Mordtaten und der Misshandlung der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen schuldig gemacht haben, sowie für die Verräter des polnischen Volkes vom 31. August 1944, geändert und ergänzt am 22. Januar und 28. Juni 1946 sowie am 3. April 1948.

Tschechoslowakei[Bearbeiten]

  • Dekret des Staatspräsidenten vom 19. Juni 1945 über die Bestrafung der Naziverbrecher, Verräter und ihrer Helfershelfer und über außerordentliche Volksgerichte in der Fassung des Gesetzes vom 27. Januar 1946

Ungarn[Bearbeiten]

  • Verordnung Nr. 81/1945 über die Volksgerichtsbarkeit, Kriegsverbrechen und volksfeindliche Vergehen[41]

Weblinks[Bearbeiten]

 Wikisource: Moscow Declarations – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Der Botschafter Chinas in der UdSSR hatte am 29. Oktober 1943 dem Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR mitgeteilt, dass er als Sonderbevollmächtigter von dem Präsidenten der Nationalregierung der Republik Chinas mit dem Recht ausgestattet wurde, eine auf der Moskauer Konferenz abgeschlossene Deklaration der vier Staaten zu unterzeichnen. siehe: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, FN 83 S. 345
  2. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 235
  3. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 295, aus dem Geheimprotokoll der Konferenz, welches die Teilnehmer auflistete
  4. Weitere Mitglieder der USA-Delegation waren: Brigadegeneral Hoyt S. Vandenberg der US Airforce - H. Freeman Matthews als Leiter der Europa-Abteilung des US-Außenministeriums - Oberst Charles W. McCarthy vom US Kriegsministerium - Oberst Harry A. McBride vom US Kriegsministerium - Cecil W. Gray als Assistent des US-Außenministers - Cavendish W. Cannon von der Europa-Abteilung des US-Außenministeriums - William A. Fowler als Stellvertreter des Leiters der Abteilung Handelspoltik und -verträge im US-Außenministeriums - John D. Jernegan von der US-Mission in Teheran - Philip E. Moseley vom US-Außenministerium - G. Frederick Reinhardt als Sekretär der US-Delegation und von der Europa-Abteilung des US-Außenministeriums - Captain Henry H. Ware als Assistent von General Deane - Leutnant R.P. Meikeljohn als Assistent vom US-Botschafter Harriman und Reservist der US Navy - Dr. Matthew W. Perry - Henry E. Thomas vom US-Außenministerium - Technisches Personal waren: John W. Burnett, Malcolm P. Hallom, John C. Hrones, Nelson Newton, Harold N. Waddell, in: Schreiben von Maxwell M. Hamilton als Geschäftsträger der USA in der UdSSR an den Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten der UdSS vom 4. Oktober 1943, zitiert in: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 63-64
  5. In einem Schreiben vom 7. Oktober 1943 des Geschäftsträgers der USA Maxwell H. Hamilton in der UdSSR an den Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR wurde die Teilnehmerliste der USA an der Moskauer Konferenz durch folgende Namen ergänzt: Green H. Hackworth als Rechtsberater des US-Außenministeriums, James Clement Dunn als politischer Berater des US-Außenministeriums - Micheal J. McDermott als Leiter der Abteilung für aktuelle Information des US-Außenministeriums - Commodore Clearence Edward Olsen von der US-Navy - George V. Allen als Stellvertreter der Nahost-Abteilung des US-Außenministeriums - Harry P. Leverich von der Europa-Abteilung des US-Außenministeriums - George A. Morlock vom US-Außenministerium. Von der bisherigen Liste der US-Delegation wurde H. Freeman Matthews zurückgezogen. siehe: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 68
  6. Weitere Mitglieder der Delegation des UK waren: Oliver Charles Harvey als Privatsekretär des UK-Außenministers - Valentine Lawford als Assistentin des Privatsekratärs Harvey - Adrian Holman als UK-Botschafter in Teheran - Douglas Frederick Howard als Berater der Südabteilung im UK-Außenministerium - John Guthrie Ward als 1. Sekretär der Zentralabteilung im UK-Außenministerium - Geoffrey Wedgwood Harrison beim 1. Sekretär der Zentralabteilung im UK-Außenministerium - John Eltringham Coulson beim 1. Sekretär der Abteilung Wirtschaft und Wiederaufbau im UK-Außenministerium - John Dashwood als Sicherheitsoffizier - Brigadier French als Mitarbeiter im Büro des UK-Kriegskabinetts sowie weitere Angehörige desselben: Oberst Price - Korvettenkapitän M.H. Knott - Oberstleutnant Capel-Dunn - Mr. Beer - Major Morris der Royal Air Force im Ministerium der Luftfahrt des UK - Oberst Hill als Mitarbeiter der britischen Militärmission in Moskau - Mr. Gifford als Handelssekretär der UK-Botschaft in Moskau- Mr. Ball als Funker der UK-Botschaft in Moskau sowie mehrere Hilfskräfte zur technischen Unterstützung der UK-Delegation in Moskau, aus: Mitteilung der UK-Botschaft in der UdSSR vom 12. Oktober 1943 an das Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, zitiert in: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 72-73
  7. Die Liste der zusätzlichen Experten der sowjetischen Delegation wurde den Botschaften der USA und des UK in Moskau am 22. Oktober 1943 mitgeteilt, die dem Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten angehörten: A.P. Pawlow - Leiter der Rechtsabteilung; J.S. Suriz - Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter sowie Berater; G.N. Sarubin - Leiter der Abteilung Amerikanische Länder; K.W. Nowikow - Leiter der 2. uropa-Abteilung; A.I. Lawrentjew - Leiter der Nahostabteilung; S.A. Golunski - Konsultantz; A.M. Baranowski - Konsultant. Dem Sekretariat der Konferenz gehörten an: W.M. Bereshkow - Berater; D.S. Tschuwachin - stellvertretender Leiter der Abteilung Amerikanische Länder; W.J. Jerofejew - stellvertrenter Leiter der 2. Europa-Abteilung. Am 24. Oktober 1943 wurde den Botschaften der USA und UK mitgeteilt, dass noch weitere Personen der sowjetischen Delegation als Experten angehören werden: B.F. Podzerob - Chefberater. Das Sekretariat wurde durch folgende Personen verstärkt: A.A. Chatunzew - Sekretär und Dolmetscher. Dem Sekretariat der Konferenz und dem Sekretariat der sowjetischen Delegation gehörten weiterhin an: S.A. Afanasjew; G.G. Dolbin; T.A. Kudrjawzewa; W.N. Pawlow; L.I. Pawlow: S.L. Tichwinski; W.G. Truchanowski; M.M. Junin. Der auf der Konferenz gebildeten Iran-Kommission gehörten an: S.I. Kawtarads - Stellvertreter des Volkskommissars; A.A. Smirnow - ehemaliger Botschafter der UdSSR in Iran von 1941 bis 1943. siehe: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 331 FN 30
  8. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 6
  9. Bemerkungen der Hauptredaktionskommission, in: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 5
  10. siehe: ebenda, S. 6)
  11. Hrsg. H. von Mangoldt, Kriegsdokumente über Bündnisgrundlagen, Kriegsziele und Friedenspolitik der Vereinten Nationen, Hamburg 1946, S. 17-28
  12. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 317-326
  13. Der Wortlaut der Deklaration wurde in Anhang 1 dokumentert, siehe: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 301–302
  14. nach einer Veröffentlichung in der Zeitung Iswestija vom 26. September 1943 setzte sich die Kommission aus folgenden Vertretern zusammen: Harold Macmillan (UK), A.J. Wyschinski (UdSSR). Die Vertreter der USA und Frankreichs waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht ernannt. siehe:Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 327–328, FN 5
  15. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, Anlage 2, S. 303–304 und S. 347 FN 97
  16. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, Anlage 3, S. 304–305 und S. 347 FN 98
  17. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, siehe Anlage 4, S. 305-306
  18. es wurde vorgeschlagen: 1 Schlachtschiff, 1 Kreuzer, 8 Zerstörer und 4 U-Boote, siehe: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, S. 297
  19. siehe:Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Band I, Die Moskauer Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA und Großbritanniens (19.-30. Oktober 1943), Dokumentensammlung, Moskau/Berlin 1988, Anlage 5, S. 306–308
  20. siehe ebenda S. 297
  21. ebenda, S. 297
  22. ebenda, Anlage 6, S. 308
  23. ebenda, S. 298–299
  24. ebenda, Anlage 7, S. 308–309
  25. ebebenda, Anlage 8, S. 310
  26. Das Internationale Arbeitsamt war eine Einrichtung der beim Völkerbund angesiedelten Internationalen Arbeitsorganisation als ständiges Sekretariat, siehe: ebenda, S, 328 FN 6.
  27. ebenda, Anlage 9, S. 310–315
  28. ebenda, Anlag 10, S. 316–317
  29. Wortlaut der Vereinbarung bzw. eines Teils davon siehe: ebenda, S. 301
  30. Kurt Heinz, Die Rechtsprechung der Nürnberger Militärtribunale, Bonn 1952, S. 309
  31. diese Länder waren: Belgien, Griechenland, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Tschechoslowakei) und Charles de Gaulle für das Französische Nationallkomitee
  32. Robert Siegel, Im Interesse der Gerechtigkeit - Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-1948, Frankfurt/Main 1992, S. 11-13
  33. Christine Hess, Die rechtliche Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen - eine Analyse aus der Perspektive der Opfer, Göttingen 2007, S. 14
  34. Susanne Jung, Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesse, Tübingen 1992, S. 14
  35. die Zahl 32 bezieht sich auf die 26 Länder, die am 1. Januar 1942 in Washington die "Deklaration der 26 Staaten" unterzeichneten und der sechs Länder, die sich der Deklaration anschlossen
  36. bei H. von Mangoldt steht: "polnischen Offizieren", was aber nicht einleuchtend ist, weil in den folgenden Teil dieses Satzes ausdrücklich auf die Verbrechen an dem polnischen Volk sich bezogen wird
  37. englicher Originaltext der Joint Four-Nation Declaration
  38. Hans Klinghoffer, Die Moskauer Erklärung über Österreich, in: Österreichische Zeitschrift für Öffentliches Recht, Band VI, Wien 1955, S. 461–489. hier: S. 464
  39. Christine Hess, ebenda, S. 14
  40. Kurt Heinze, ebenda, S. 317–322
  41. Die Rechtsvorschriften der einelnen Länder wurden zitiert in: Günther Wieland, Die aktuelle Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Naziverbrechen - Zum Fall Barbie, in: Neue Justiz, 37. Jahrgang, Heft 5/1983, S. 309–312
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