Mittelverwendungskontrolleur

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Ein Mittelverwendungskontrolleur wird in einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt, die den Zweck hat, einem Dritten Investitionen zu ermöglichen. Die Kommanditisten der KG zahlen ihren Kommanditanteil ein, der Mittelverwendungskontrolleur muss sich davon überzeugen, dass diese finanziellen Mittel dem Zweck der KG entsprechend ausgegeben werden, d.h. dass der Dritte die geplanten Investitionen tatsächlich ausführt und dabei nach wirtschaftlichen Grundsätzen vorgeht. Arbeitet der Mittelverwendungskontrolleur nicht zuverlässig und es werden finanzielle Mittel zweckwidrig verwendet, so haftet er mit seinem Privatvermögen den Kommanditisten gegenüber.

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