Militäranwalt

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche
Template superseded.svg Dem Artikel oder Abschnitt fehlen Belege. Hilf, indem du sie recherchierst und einfügst.
DACHlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Ein Militäranwalt ist ein militärisch geschulter Rechts- oder Staatsanwalt, der bei Prozessen vor Militärgerichten tätig ist.

Situation in Deutschland[Bearbeiten]

Im Deutschen Reich waren Militäranwälte Militärbeamte, die dem Reichsmilitärgericht zugeordnet waren. Es gab einen Obermilitäranwalt und einen oder mehrere Militäranwälte. Zu diesen Ämtern konnten nur Personen ernannt werden, die zum Richteramt befähigt waren.

Situation in der Schweiz[Bearbeiten]

Militärgerichte erstellen regelmäßig eine Liste der amtlichen Verteidiger (Art. 99 Abs. 3 MStP); wobei es keine besonderen Militäranwälte gibt. Armeeangehörige, die über ein kantonales Anwaltspatent und im Anwaltsregister eingetragen ist, werden eingesetzt (Art. 99 Abs. 2 MStP).

Situation in Österreich[Bearbeiten]

Historisch gesehen, gab es in Kaisertum Österreich einen k.k. Militäranwalt.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Namensverzeichnis abgerufen am 8. Oktober 2015
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.