Manager (Kunst und Sport)

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Als Manager bezeichnet man im Bereich der Künste und des Sports Personen, die sich als rechtsgeschäftlicher Vertreter von Künstlern, Musikern oder Sportlern in der Regel mit deren organisatorischen, geschäftlichen und rechtlichen Belangen (z. B. Vertragsangelegenheiten) befassen, damit sich der Künstler bzw. Sportler voll und ganz auf seine primäre Tätigkeit konzentrieren kann.

Sport[Bearbeiten]

In Mannschaftssportarten werden diese aber üblicherweise nicht als Manager bezeichnet (diese Bezeichnung wird dort eher für Mitglieder der Vereinsführung verwendet, z. B. Sportmanager oder General Manager), sondern als Spielervermittler oder -berater. Meistens erhält ein Manager für seine Tätigkeit als Vergütung ein vertraglich vereinbartes Festgehalt als Honorar oder wird prozentual an den Tantiemen und finanziellen Einnahmen des Künstlers/Sportlers beteiligt.

Musik[Bearbeiten]

In der Musikbranche ist es heute meistens üblich, dass Künstler, hier insbesondere oft junge Interpreten als Newcomer, aufgrund eines Dienstvertrages lediglich reine Angestellte des „Managers“ sind und von diesem dann nur ein mehr oder weniger angemessenes Gehalt beziehen, nicht jedoch selbst an den weiteren (im Erfolgsfall z.T. erheblichen) Tantiemen und finanziellen Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beteiligt werden. Nicht selten werden heute vom Manager junge Talente und Interpreten in sog. Castings aus einer Gruppe mehrerer Bewerber ausgewählt und dann in der Regel durch oft ungünstige Verträge an diesen gebunden. Zudem ist in diesen Fällen regelmäßig der Manager auch Inhaber sämtlicher Namens-, Lizenz- und Verwertungsrechte aus der künstlerischen Tätigkeit, nicht jedoch der Künstler selbst.

Zu den Aufgaben eines herkömmlichen Musikmanagers gehören insbesondere das Aushandeln von Plattenverträgen und Auftrittshonoraren sowie die Beratung des Künstlers in Marketingfragen und die Terminkoordination. Das Management muss auch rechtliche Aspekte bezüglich der GEMA und der Künstlersozialkasse beachten.[1]

Provisionen in Höhe von 20 % vom Künstlereinkommen sind die Regel.[2]. Viele neue Künstler der Musikbranche vermarkten sich im Selbstmanagement und nutzen dazu im Internet soziale Netzwerke und unabhängige Verkaufsportale.[3].

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Rechtliche Aspekte bei Musikdarbietungen
  2. Der Musiker-Guide, Berlin 1999, S. 106ff
  3. Crashkurs Musikmanagement, Bergkirchen 2006, S. 9ff