Managementplan für Welterbestätten
Nach den Richtlinien für die Durchführung der Welterbekonvention soll jede in die Welterbeliste eingetragene Stätte über einen Managementplan verfügen, der erläutert wie der außergewöhnlich universelle Wert eines Gutes erhalten werden kann. Managementpläne sind das zentrale Planungsinstrument für den Schutz, die Nutzung, die Pflege und die erfolgreiche Weiterentwicklung von Welterbestätten. Sie können aber auch bei anderen Strukturen angewendet werden. Er ist ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen für eine Welterbestätte, mit denen der Schutz, die Pflege, die Nutzung und Entwicklung verwirklicht werden sollen. Mit den „ Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ ist er zwingend erforderlich. Ein offizielles Muster der UNESCO für einen Managementplan gibt es nicht. Seine Inhalte orientieren sich an der jeweiligen Welterbestätte und ihren Besonderheiten. Als wesentliche Bestandteile können folgende Richtlinien genannt werden: Schutzmaßnahmen durch Gesetze, sonstige Vorschriften und Verträge; Festlegung von Grenzen für wirksamen Schutz; Pufferzonen; Verwaltungssysteme; Nachhaltige Nutzung
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Welterbeeigenschaften[Bearbeiten]
Die Bedeutung der Stätte und die Begründung ihres außergewöhnlichen universellen Wertes sind die Basis für die Einschreibung und das Management einer Welterbestätte. Kurz und prägnant werden daher die ihren Wert bestimmenden Merkmale beschrieben und der außergewöhnliche universelle Wert begründet. Die Feststellung der Bedeutung und die Definition des außergewöhnlichen universellen Wertes ist jeweils wie eine Präambel gestaltet und nicht mehr als eine halbe Seite umfassend. Auf detaillierte Erläuterungen, die im Antrag angezeigt sind, kann im Managementplan verzichtet werden. Der außergewöhnliche universelle Wert ist ein zentraler Begriff der Welterbekonvention. Die Begründung des außergewöhnlich universellen Wertes basiert über die Feststellung der Bedeutung hinaus auf den übergreifenden Kriterien Authentizität und Integrität. Die Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention legen fest, dass der außergewöhnlich universelle Wert eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung bezeichnet, die so außergewöhnlich ist, dass sie nationale Grenzen durchdringt.[1]
Schutzgut, Schutzziel und Schutzinstrumente[Bearbeiten]
Güter des Kulturerbes werden in Artikel 1 des Welterbeübereinkommens definiert.[2] Die Welterbekonvention verlangt die Erhaltung der Welterbestätte in Bestand und Wertigkeit. Aus der Definition des Schutzgutes, der Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes und der Feststellung zur Bedeutung, Authentizität und Integrität sollte daher das Schutzziel als Grundlage für die Schutzansprüche und Abwägungsverfahren im Rahmen des nationalen Rechts- und Planungssystems abgeleitet und festgelegt werden. Das Schutzziel ist präzise, aber trotzdem möglichst kompakt abzufassen, so dass es in Präambeln, Legenden und Anlagen der Raum- und Bauleitplanung übernommen werden kann. Gegenstand der Feststellung des Schutzzieles kann neben dem materiellen Substanzerhalt insbesondere auch die Wahrung der visuellen Integrität sein. Die Erfahrung zeigt, dass es sich zum Schutz von Sichtachsen, aber auch von Silhouetten und Panoramen empfiehlt, gesetzlich stärker zu verankern, dass bestimmte Bereiche von Bebauung frei zu halten sind.[3] Laut den Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention soll das Formular für die Eintragung in die Welterbeliste „eine Liste der für den Schutz des Gutes wichtigsten Maßnahmen in Form von Gesetzen, sonstigen Vorschriften, Verträgen, Plänen, institutionellen und/oder traditionellen Verfahren sowie eine genaue Analyse der Art und Weise enthalten, in der dieser Schutz derzeit erfolgt. Der Wortlaut der Gesetze, Vorschriften, Verträge, Pläne und/oder institutionellen Verfahren oder eine Zusammenfassung dieser Texte ist in englischer oder französischer Sprache beizufügen.“[4] Die Welterbekonvention ist in Deutschland als Verwaltungsabkommen geschlossen worden; in nationales Recht wurde sie nicht umgesetzt.[5] Daher sind die einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften im Managementplan zu nennen, die den Schutz und den Erhalt einer Welterbestätte regeln.[6]
Schutzgebiet[Bearbeiten]
Genauso grundlegend wie die Begründung des außergewöhnlich universellen Wertes, die Feststellung von Integrität und Authentizität, die Beschreibung des Schutzgutes und die Schutzziele ist die Definition des Schutzgebietes. Die Grenzen einer Welterbestätte sind klar zu definieren und zu markieren. Es Empfiehlt sich eine parzellenscharfe Abgrenzung auf einer Karte mit entsprechendem Maßstab. Gleiches gilt für die Pufferzone; auch ihre Grenzen sind in der Karte darzustellen. für eine gute Lesbarkeit empfiehlt sich die Verwendung verschiedener Farben. Damit können in Kern- und Pufferzone auch verschiedene Schutzkategorien und Schutzziele deutlich gemacht werden.[7] Da vor allem flächenhafte Welterbestätten eine Vielzahl an Sichtbeziehungen in und um der Stadt bieten, gilt es auch diese mit einzubeziehen. Hierbei spielen auch Einzeldenkmäler außerhalb der Stätte eine wichtige Rolle um die Qualität der Welterbestätte zu bewahren und die visuelle Integrität zu erhalten.[8]
Verwaltungssystem[Bearbeiten]
„Die mit dem Schutz und der Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des Kultur- und Naturerbes befassten Dienststellen sollen ihre Arbeit in Verbindung und gleichberechtigt mit anderen öffentlichen Stellen ausführen, insbesondere den für den regionalen Entwicklungsplan, größere öffentliche Arbeiten, den Umweltschutz sowie die Wirtschafts- und Sozialplanung zuständigen Stellen“, fordert die „Empfehlung betreffend den Schutz des Kultur- und Naturerbes auf nationaler Ebene.“ (Anhang A, Ziffer 15). Die öffentlichen Stellen verbinden sich nicht nur innerhalb einer Stätte sondern auch international zu ganzen Netzwerken. Dieser Schritt erleichtert es vielen kleineren Orten, eine Herangehensweise zu erlernen und Anschluss zu finden. Stellvertretend für ein solches Netzwerk steht im Europäischen Raum Heritage as Opportunity (HerO).
Verwaltungsstrukturen[Bearbeiten]
Die für den Schutz einer Welterbestätte zuständigen Behörden sind im Managementplan zu nennen.[9] Auch die Eigentümer der Welterbestätte sind zu erläutern. Dabei spielen auch die Trägerschaft bzw Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Partizipierenden eine wichtige Rolle. „Bei umfangreichen Vorhaben sollen zwischen den Fachdienststellen eine ständige Zusammenarbeit auf allen Ebenen hergestellt und zweckdienliche Koordinierungsregelungen getroffen werden, sodass Entscheidungen unter Berücksichtigung der verschiedenen in Betracht kommenden Interessen einvernehmlich getroffen werden können. Die Untersuchungen sollen von vornherein gemeinsam geplant und es soll ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten entwickelt werden.“[10]
Planungs- und Handlungsgrundlagen[Bearbeiten]
Aus Artikel 5 der Welterbekonvention ergibt sich die Verpflichtung, „eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen miteinzubeziehen.“[11] Hierfür gilt es einen Masterplan zu erstellen und alle Vorhaben aufzulisten. Ausgangssituation, Handlungsgrundlagen, wie Bestandsaufnahme und Schadenskartierung, Methoden, Zielsetzung, wissenschaftliche und fachliche Begleitung durch Beirat oder Forschungsinstitut sollten ebenso beschrieben werden wie Art und Weise der Dokumentation des Monitorings der durchgeführten Maßnahmen.[12]
Gefahren und präventiver Schutz[Bearbeiten]
Für Welterbestätten sollte eine präventive Erhaltungsstrategie entwickelt werden, die – aufbauend auf der Identifikation potenzieller Gefahren – organisatorische und technische Maßnahmen zur Abwehr und Risikominimierung beschreibt. Probleme und Risiken, die eine Gefährdung der Welterbestätte darstellen können, sind zu beschreiben. Dabei sind in jedem Fall namentlich die im Nominierungsformular genannten Faktoren Entwicklungsdruck, Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen, Tourismusdruck, Überbevölkerung und Ensemble-/Gebäudesicherung auf ihre Relevanz für die jeweilige Welterbestätte zu prüfen. Es sollte eingeschätzt werden, ob die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Stätte zu- oder abnehmen. Daraus ist eine vorausschauende Planung der Gefahrenabwehr zu entwickeln. Dazu gehören sowohl rechtliche Instrumentarien, praktische und technische Maßnahmen, die Darstellung der Zuständigkeiten und Arbeitsmethoden auf regionaler und überregionaler Ebene sowie Maßnahmen, die der Vertragsstaat einleiten kann, um den Gefahren entgegenzutreten, die das Kultur- oder Naturerbe bedrohen oder in Zukunft gefährden könnten. Es sollte dargestellt werden, welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bereits ergriffen wurden und welche Maßnahmen in welchen Zeiträumen beabsichtigt sind.[13]
Monitoring und Qualitätssicherung[Bearbeiten]
Die fortwährende Überwachung des Zustands der gelisteten Welterbestätten ist eine der wichtigsten Instrumente der Welterbekonvention. Grundlage dafür ist die mit der Ratifizierung akzeptierte Berichtspflicht, geregelt in Artikel 29 der Welterbekonvention sowie in den Paragraphen 169-176, 190, 191 und 199-202 der Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention.[14] Laut Richtlinien haben die Vertragsstaaten Angaben zu den Schlüsselindikatoren zu machen, die sie vorschlagen, um den Erhaltungszustand einer Stätte zu messen und zu bewerten.[15] Zur Unterscheidung von „welterbeverträglichen“ und „welterbeunverträglichen“ Maßnahmen sollten Grundsätze benannt werden, die als Leitfaden für die Beurteilung im Einzelfall herangezogen werden können. Außerdem sollten insbesondere organisatorische Sicherungsmechanismen entwickelt und benannt werden, die Fehlentwicklungen vermeiden und eine nachhaltige Entwicklung der Welterbestätte sicherstellen.
Vermittlung[Bearbeiten]
Die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste geht mit der Verpflichtung einher, die Welterbe-Idee zu vermitteln und die Welterbestätte einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dieser Bildungsauftrag ergibt sich aus Artikel 27 Abs. 1 der Welterbekonvention.[16] Darin heißt es: „Die Vertragsstaaten bemühen sich unter Einsatz aller geeigneten Mittel, insbesondere durch Erziehungs- und Informationsprogramme, die Würdigung und Achtung des in den Artikeln 1 und 2 bezeichneten Kultur- und Naturerbes durch ihre Völker zu stärken.“[17] In den Richtlinien heißt es, dass bei der Öffentlichkeit das Bewusstsein, das Verständnis und die Achtung für die Notwendigkeit, das Kultur- und Naturerbe zu erhalten, zu stärken ist.[18] Darüber hinaus sollen die Funktion des Welterbes im öffentlichen Leben gefördert und die lokale und nationale Bevölkerung am Schutz und an der Erhaltung stärker beteiligt werden. Um die Bildung und Informationsweitergabe sicherzustellen bieten sich folgende Kommunikationsmittel besonders an: Publikationen, Internet, Beschilderung, Welterbe-Pädagogik, Pressearbeit, Schulungen und Ausstellungen. Über die Bewohner der Stätte hinaus ist es auch wichtig den Touristen zu erreichen. Durch eine geschickte Lenkung der Besucherströme lässt sich beispielsweise verkehrlichem Druck entgegenwirken. Auch Das Besucherzentrum und Stadtführungen spielen eine wichtige Rolle. Neben ihnen gibt es noch die Möglichkeit der Welterbetage und Tagen des offenen Denkmals um die Öffentlichkeit zu erreichen. Um gemeinsam mit anderen Welterbestätten an diesen Lösungen zu arbeiten bieten sich internationale Netzwerke und Kooperationen an, die den Planungsaufwand minimieren.
Nachhaltige Nutzung[Bearbeiten]
Nachhaltigkeit setzt eine flächen-, energie- und verkehrssparende Siedlungs- und Raumentwicklung voraus, in der Qualitäten des Nahraumes eine besondere Bedeutung zukommt. Beiträge dazu leisten eine nachhaltige Flächennutzung und eine Verkehrsplanung, die unter anderem das Ziel verfolgt, den „Umweltverbund“ zu stärken und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Auch die Einsparung von fossilen Brennstoffen und der Einsatz von regenerativen Energien beim Betrieb von Infrastruktur und Gebäuden sind in diesem Bereich beispielhaft zu nennen.[19]
Ressourcen[Bearbeiten]
Menschliche und finanzielle Ressourcen sind grundlegend für Schutz und Erhalt einer Welterbestätte. Daher dürfen entsprechende Angaben in keinem Managementplan fehlen.
Form und Anlagen[Bearbeiten]
Ein Managementplan soll benutzerfreundlich und gut archivierbar sein. Die Richtlinien schreiben ihn als DIN A4 vor.[20]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ (Welterbe-Manual, Richtlinien, S. 166, § 49)
- Hochspringen ↑ (Ebenda, S. 164, § 45 siehe Kulturerbe Kulturlandschaften)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 21)
- Hochspringen ↑ (Welterbe-Manual, Richtlinien, S. 197, § 132, Abs. 5)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 22)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 25)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 30)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 30–31)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 33)
- Hochspringen ↑ (Empfehlung betreffend den Schutz des Kultur- und Naturerbes auf nationaler Ebene, Ziffer 16 (siehe Anhang A))
- Hochspringen ↑ (Vgl. Welterbe-Manual, Richtlinien, §15, Buchstaben b und c)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 34)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 36)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 39)
- Hochspringen ↑ (Welterbe-Manual, Richtlinien, S. 198, § 132, Abs. 6)
- Hochspringen ↑ (Vgl. Welterbe-manual, Richtlinien, S 238)
- Hochspringen ↑ (Welterbekonvention, Artikel 27, Abs. 1)
- Hochspringen ↑ (Ebenda, S 238, VI. A, § 211)
- Hochspringen ↑ (Managementplan, Welterbekoordination Regensburg, S. 54)
- Hochspringen ↑ (Ebenda, S. 199, § 132, Abs. 11)