Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal
Lohnsteuerhilfe Fuldatal e. V. (Lohi Fuldatal) | |
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Zweck: | Steuerliche Beratung, rechtliche Unterstützung und Erstellung der Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. |
Vorsitz: | Petra Erk André Rosenberger |
Gründungsdatum: | 1988 |
Mitgliederzahl: | über 52.000 |
Sitz: | Fuldatal-Rothwesten |
Website: | www.lohi-fuldatal.de |
Der Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal (LhF) ist ein deutscher Lohnsteuerhilfeverein nach § 13 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz. Er vertritt bundesweit über 52.000 Mitglieder in rund 300 Beratungsstellen. Zu den Leistungen des Vereins gehört das Erstellen der Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten sowie die Vertretung vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte[Bearbeiten]
Der Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal wurde am 22. Juli 1988 gegründet und erhielt 1989 seine Zulassung durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. als öffentliche Aufsichtsbehörde. Die Gründung erfolgte durch Vorstand und Geschäftsführerin Petra Erk, die 1989 ebenfalls die erste Beratungsstelle gründete. Infolge der Ausweitung des Geschäftsgebiets wurde 1991 die erste Beratungsstelle in den Neuen Bundesländern eröffnet. Neben Petra Erk wurde 2014 André Rosenberger zum Vorstand gewählt.
Der Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal ist Mitglied im Bundesverband Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), dessen Vorstand Petra Erk seit 2003 angehört.[1][2]
Leistungen[Bearbeiten]
Als eingetragener Verein ist der LhF eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Unterhaltsempfängern und unterstützt seine Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis i.S. des § 4 Nr.11 StBerG. Im Einzelnen gehören hierzu:
- Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärungen
- Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse und steuerliche Vorausplanung
- Errechnung der voraussichtlichen Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung
- Überprüfung des Steuerbescheides
- Beantragung von Freibeträgen im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens
- Beratung und Antragstellung auf
- Wohnungsbauprämie inkl. Kinderzulage
- Arbeitnehmersparzulage
- Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999
- Kindergeld
- Riesterbonus
- Stellen von Freistellungsanträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einlegen von Einsprüchen
- kostenloser Rechtsschutz durch Vertretung vor den Finanzgerichten und Rechtshilfe vor dem Bundesfinanzhof (Kläger)
- Meldung an die Bundesknappschaft sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs)
- Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen i.R. des § 35a EStG.
- Prüfung der durch die Banken berechneten und einbehaltenen Abgeltungssteuer
Qualitätssicherung[Bearbeiten]
Alle Beratungsstellenleiter werden vor der Tätigkeitsaufnahme in einem behördlichen Eignungsverfahren nach dem Steuerberatungsgesetz auf ihre fachliche als auch persönliche Eignung geprüft.
Durch drei verpflichtende steuerfachliche Schulungen pro Jahr und weitere freiwillige Fortbildungen will der LhF dafür sorgen, dass seine Berater stets auf dem aktuellsten Stand sind.
Um die Dienstleistungsqualität in den einzelnen Beratungsstellen messbar zu machen, wurde die DIN-Norm 77700 entwickelt. Jede Beratungsstelle kann dabei ihr Qualitätsprofil sowohl fachlich (nach Abschnitt vier und fünf der Norm), als auch organisatorisch (nach Abschnitt sechs und sieben der Norm) belegen und die Zertifizierung nach dieser DIN-Norm bei dem Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine (ZVL) beantragen.[3]