Lieferantenwechsel in der Energieversorgung

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Der Lieferantenwechsel (Elektrizitäts-/Gasvertrag) im Energiemarkt umfasst – wie bei jedem Wechsel eines Lieferanten in anderen Sektoren – die Auswahl eines neuen Lieferanten, der die gewünschten Anforderungen besser als der bisherige Lieferant erfüllen kann. Gründe für einen Lieferantenwechsel sind zudem häufig die Kosten oder die Servicequalität. Eine besondere Bedeutung erlangt der Lieferantenwechsel bei Elektrizitäts- und Gasverträgen allerdings dadurch, dass er durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundesoberbehörde standardisiert wurde und regelmäßig evaluiert wird.

Standardisierung und Liberalisierung[Bearbeiten]

Die Notwendigkeit für eine Standardisierung des Lieferantenwechsels ergab sich aus politischer Sicht durch die sehr zögerliche Entwicklung eines freien Wettbewerbs in der Elektrizitäts- und Gasversorgung nach der Liberalisierung des Energiemarktes im Jahr 1998. Im zweiten Legislativpaket der Europäischen Union (EU-Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG) wurden die Elektrizitäts- und Gasmärkte der Mitgliedsstaaten für neue Anbieter geöffnet und dem Verbraucher die freie Wahl des Anbieters ermöglicht (für Geschäftskunden seit 1. Juli 2004, für Privatkunden seit 1. Juli 2007).

Die Möglichkeit, Energieversorger zu wechseln, wurde – in den Jahren seit dem zweiten Legislativpaket der Europäischen Union – zunehmend zum Thema der Energiepolitik, aber auch der öffentlichen Medien. Dies führte dazu, dass sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden ihre Elektrizitätslieferanten zunehmend wechselten. Aufgrund der notwendigen Schaffung von technischen und organisatorischen Bedingungen im Gasmarkt, um Gas auch in fremden Gasnetzen anbieten zu können, folgte der zunehmende Wechsel des Gaslieferanten mit einer – im Vergleich zum Wechsel des Elektrizitätslieferanten – zeitlichen Verzögerung.

Mit den steigenden Lieferantenwechselquoten der Geschäfts- und Privatkunden wurde deutlich, dass die unternehmensinternen Prozesse der Energielieferanten und Verteilnetzbetreiber, welche Verträge beim Wechsel eines Kunden auflösen bzw. neu abschließen, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich abliefen. Dies führte mitunter zu einem hohen Aufwand bei den Marktakteuren und Unannehmlichkeiten für die Kunden.

Gesetzlicher Hintergrund[Bearbeiten]

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Durchführung der Lieferantenwechsel legte die BNetzA am 11. Juli 2006 mit dem Beschluss BK6-06-009 Geschäftsprozesse zur Endkundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) einheitliche Prozesse fest. Mit dem Beschluss BK7-06-067 – Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) vom 20. August 2007 wurde analog dazu die Grundlage für die Vereinfachung der Lieferantenprozesse im Gasbereich geschaffen. Die beiden Beschlüsse geben detailliert Prozesse und Umsetzungsfristen sowie Nachrichtenformate vor, die für die elektronische Kommunikation zwischen den betroffenen Marktakteuren benötigt werden.

Insgesamt zeigte sich im Laufe der Umsetzung der Beschlüsse, dass vor allem kleinere Energieversorgungsunternehmen die dafür notwendigen IT-Anpassungen kaum umsetzen konnten, sodass Sonderregelungen ermöglicht wurden.

Im Rahmen der EnWG-Novelle im Jahr 2011 (§ 20a EnWG) wurde die Frist der Umsetzung des Wechsels vom alten zum neuen Lieferanten auf drei Wochen verkürzt. Diese Verkürzung und die steigende Anzahl wechselnder Kunden sind bspw. ein Argument für Energieversorgungsunternehmen, Energiemarktdienstleister zur Beratung oder zur Umsetzung der Lieferantenwechsel einzusetzen.

Verweise[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Müller, A.: Die Optimierung der Prozesse ist nötig, in: Energie&Management, Mai 2011
  • Sisyphus-Situationen vorbeugen, in: Energiespektrum 01.2011, S. 54f
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