Leberecht von Eberstein

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Freiherr Leberecht von Eberstein (* 20. Februar 1869 in Köln, † 1955) war ein preußischer Offizier und der letzte Besitzer von Schloss und Rittergut Genshagen mit einer Größe von 1912,8 Hektar.

Leben[Bearbeiten]

Freiherr Leberecht v. Eberstein entstammte dem fränkischen-thüringischen Adelsgeschlecht Eberstein und wurde am 20. Februar 1869 in Köln als Sohn des Generalmajors a. D. und Besitzers des Gutes Genshagen bei Potsdam Max v. Eberstein geboren. Am 19. Oktober 1892 heiratete er Sophie v. Boetticher (* 1874), Tochter von Karl Heinrich von Boetticher, welcher Preußischer Staatsminister unter Bismarck, dessen Reichsvizekanzler und Erfinder der ersten in einem Industriestaat eingeführten Sozialgesetze gewesen ist. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor: Max, Rauthgundis und Wendelgard.

Leberecht v. Eberstein studierte ab 1888 Rechtswissenschaften an der Université de Lausanne. Anschließend trat er 1889 als Avantageur bzw. Anwärter zum Berufsoffizier in den preußischen Militärdienst ein. 1891 wurde er zum Sekondeleutnant (Unteroffizier) im 2. Garde-Dragoner-Regiment befördert. 1897 wurde er zum Militärinstitut in Hannover kommendiert und 1898 zum Premierleutnant (Oberleutnant) befördert. Ab 1899 zunächst à la suite des Regiments, dann zu den Reserveoffizieren überführt. 1907 erfolgte seine Beförderung zum Rittmeister und 1915 seine Beförderung zum Major der Reserve.

Nachdem sein Vater der Generalmajor Max v. Eberstein am 25. September 1889 in Genshagen starb erbte Leberecht v. Eberstein das Gut Genshagen.[1] In den Jahren zwischen 1910 und 1912 stockte er das Schloß auf und baute ein Obergeschoß und ein ausgebautes Mansardengeschoss. Gleichzeitig setzte er einen Turm, im neugotischen Stil, mit großer Uhr auf den Giebel des Hauses auf.

1933 zog er mit seiner Familie noch vor Wintersbeginn in das alte Inspektorenhaus des Gutes zurück. Die finanzielle Situation zwang ihn zu einer sehr sparsamen Lebensführung. In dieser Zeit renovierte er das alte Inspektorenhaus und machte es wieder bewohnbar.

Noch vor Ausbruch des Krieges wurde 1935 ein Viertel seines Gutes für den Bau eines Flugmotorenwerkes gegen seinen erklärten Willen von der nationalsozialistischen Führung zwangsenteignet.[2] Danach wurde Leberecht v. Eberstein indirekt unter Druck gesetzt, da er als Persönlichkeit von öffentlichem Interesse in die Partei eintreten sollte.[2] Dies hatte v. Eberstein seit 1933 stets abgelehnt. 1936 leistete er dem Druck nach Androhungen weiterer Enteignungen Folge und wurde so zum Parteieintritt gezwungen.[2]

Am 21. April 1945 besetzte die SS das Schloss Eberstein in Genshagen und verwies Leberecht v. Eberstein mit seiner Familie des Hauses. Daraufhin trat er mit seiner Familie die Flucht nach Schleswig-Holstein an.

1948 wurde Leberecht v. Eberstein von der sowjetischen Militäradministration im Zuge der sogenannten „Bodenreform“ entschädigungslos enteignet.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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