Landesseniorenvertretung Berlin
Die Landesseniorenvertretung Berlin engagiert sich auf der Grundlage des im Jahr 2006 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) vom 25. Mai 2006. Es wurde durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mail 2011 (GVBl. S. 225) mit Wirkung vom 02. Juni 2011 geändert.
Organisation[Bearbeiten]
Die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen bilden die Landesseniorenvertretung Berlin. In den zwölf Berliner Bezirken engagieren sich Seniorinnen und Senioren ehrenamtlich für ältere Menschen und sind für sie da bei Fragen und Sorgen u. a. zu den Themen Wohnen, Wohnumfeld, Mobilität, ÖPNV, Pflege, Gesundheit, Verbraucherschutz, Selbsthilfe oder Ehrenamt.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Landesseniorenvertretung Berlin unterstützt die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen und vertritt deren Interessen auf Landesebene. Dazu greift sie alle Anregungen, Fragen und Probleme auf, die durch die bezirklichen Seniorenvertretungen in den monatlichen Arbeitsberatungen zusammengetragen werden. Zudem werden Vertreter in den Landesseniorenbeirat Berlin und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV e.V.) entsandt. Für den Landesseniorenbeirat Berlin werden dem für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitglied des Senats von Berlin zwölf Vertreterinnen und Vertreter von Seniorenorganisationen zur Berufung vorgeschlagen. Im vorparlamentarischen Raum werden vorrangig die Interessen der älteren Menschen vertreten, ohne jedoch die Belange der jüngeren Generationen außer acht zu lassen.
Weblinks[Bearbeiten]
- Website
- Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin. (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz - BerlSenG). In: Berlin.de. Abgerufen am 10. November 2015.