Landesplanungsgemeinschaften (Stand vom 1. Juli 1942)
Die Landesplanungsgemeinschaften (Stand vom 1. Juli 1942) waren ab 1936 im NS-Regime Hilfsorgane zur Durchführung von Aufgabenstellungen der Reichsstelle für Raumordnung (1935 gegründet) und anderen Planungsbehörden. Diese Planungsbehörden waren der Reichsstelle für Raumordnung direkt unterstellt und führten andererseits die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften. Nach 1945 wurden die Landesplanungsgemeinschaften formal aufgelöst und ab 1945 regional als Körperschaften des öffentlichen Rechts neu gebildet[1].
Inhaltsverzeichnis
Funktion der Landesplanungsgemeinschaften (LPG)[Bearbeiten]
Die LPGs setzten sich aus den ihnen zugehörigen Planungsgebieten der Reichstatthalterbezirke, den preußischen Provinzen, den Gebieten der Reichshauptstadt Berlin und denjenigen des Ruhrsiedlungsverbandes zusammen. Die jeweiligen Leiter der Planungsbehörden besetzten auch die Stellung des Vorsitzenden der jeweiligen LPG. Die Mitglieder der LPG waren:
- die mit der Landschaftsplanung befassten Reichs- und Landesbehörden
- die Selbstverwaltungskörperschaften
- die Verwaltungen der berufsständischen Organisationen
- wissenschaftliche Einrichtungen der Reichs- und Landesplanung
Die Landesplaner stellten auch die Geschäftsführer der LPG. Die LPG erstellten die Pläne für die Planungsarbeiten der Reichs- und Landesplanung. Die Gesamtplanung wurde unter der gegenseitigen Unterrichtung über den Zustand der Planungsräume und -arbeiten mit allen zuständigen Stellen vorausschauend und gestaltend erstellt. Bei den größeren LPG wurden Bezirksstellen aufgebaut, die sich in der Ausdehnung an den Regierungsbezirken orientierten. Diese wurden auch entsprechend von den Regierungspräsidenten geleitet. Als Geschäftsführer dieser Bezirke wurden Bezirksplaner eingesetzt[2]
Die Landesplanungsgemeinschaften (1. Juli 1942)[Bearbeiten]
Landesplanungsgemeinschaft Bayern[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war in München. Das Planungsgebiet umfasste Bayern ohne die Rheinpfalz. Bezirksstellen bestanden in München, Ansbach, Augsburg, Regensburg und Würzburg.
Landesplanungsgemeinschaft Baden[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Karlsruhe. Das Planungsgebiet umfasste das Land Baden. Bezirksstellen bestanden in Freiburg, Konstanz und Mannheim.
Landesplanungsgemeinschaft Württemberg-Hohenzollern[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Stuttgart. Das Planungsgebiet umfasste das Land Württemberg und den preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen. Bezirksstellen bestanden in Stuttgart, Reutlingen, Schwäbisch-Hall und Sigmaringen.
Landesplanungsgemeinschaft Thüringen[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Weimar. Das Planungsgebiet umfasste das Land Thüringen und den Regierungsbezirk Erfurt. Eine Bezirksstelle bestand in Erfurt.
Landesplanungsgemeinschaft Rhein-Main[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Darmstadt. Das Planungsgebiet umfasste das Land Hesse. Bezirksstellen gab es nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Hamburg[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Hamburg. Das Planungsgebiet umfasste das Gebiet Groß-Hamburg. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Mecklenburg[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Schwerin. Das Planungsgebiet umfasste das Land Mecklenburg. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Oldenburg-Bremen[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Oldenburg. Das Planungsgebiet umfasste das Land Bremen und das Land Oldenburg. Eine Bezirksstelle bestand in Bremen.
Landesplanungsgemeinschaft Westmark[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Saarbrücken. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsstatthalterbezirk Westmark. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Ostpreußen[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Königsberg (Preußen). Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Ostpreußen. Bezirksstellen bestanden in Königsberg, Allenstein, Bialystock, Gumbien und Zichenau.
Landesplanungsgemeinschaft Berlin[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Berlin. Das Planungsgebiet umfasste das Gebiet der Reichshauptstadt Berlin. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Mark Brandenburg[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Berlin-Charlottenburg. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Brandenburg. Bezirksstellen bestanden in Potsdam, Cottbus und Frankfurt/Oder.
Landesplanungsgemeinschaft Pommern[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Stettin. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Pommern. Bezirksstellen bestanden in Stettin, Köslin und Schneidemühl.
Landesplanungsgemeinschaft Niederschlesien[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Breslau. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Niederschlesien. Bezirksstellen bestanden in Breslau und Liegnitz.
Landesplanungsgemeinschaft Oberschlesien[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Kattowitz. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Oberschlesien. Bezirksstellen bestanden in Kattowitz und Oppeln.
Landesplanungsgemeinschaft Provinz Sachsen - Land Anhalt[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Magdeburg. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Sachsen ohne den Regierungsbezirk Erfurt, aber einschließlich des Landes Anhalt. Bezirksstellen bestanden in Magdeburg, Dessau und Merseburg.
Landesplanungsgemeinschaft Schleswig-Holstein[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Kiel. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Schleswig-Holstein. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Hannover-Braunschweig[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Hannover. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Hannover und das Land Braunschweig. Bezirksstellen bestanden in Hannover, Aurich, Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und Stade.
Landesplanungsgemeinschaft Westfalen[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Münster. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und Schaumburg ohne die zum Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk gehörenden Landesteile. Bezirksstellen bestanden in Münster, Arnsberg und Minden.
Landesplanungsgemeinschaft Hessen-Nassau[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Kassel. Das Planungsgebiet umfasste die Provinz Hessen-Nassau. Bezirksstellen bestanden in Kassel und Wiesbaden.
Landesplanungsgemeinschaft Rheinland[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Düsseldorf. Das Planungsgebiet umfasste die Rheinprovinz ohne die zum Siedlungsverband Ruhrbezirk gehörenden Landesteile der Provinz. Bezirksstellen bestanden in Düsseldorf, Aachen, Koblenz und Trier.
Landesplanungsgemeinschaft Ruhrsiedlungsverband[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Essen. Das Planungsgebiet umfasste das Verbandsgebiet des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Niederdonau[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Wien. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Niederdonau. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Oberdonau[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Linz. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Oberdonau. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Steiermark[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Graz. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Steiermark. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Kärnten[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Klagenfurt. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Kärnten. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Salzburg[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Salzburg. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Salzburg. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Tirol und Vorarlberg[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Innsbruck. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Tirol und Vorarlberg. Bezirksstellen bestanden nicht.
Landesplanungsgemeinschaft Sudetengau[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Reichenberg. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Sudetenland. Bezirksstellen bestanden in Karlsbad, Aussig und Troppau.
Landesplanungsgemeinschaft Danzig-Westpreußen[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Danzig. Das Planungsgebiet umfasste den Reichsgau Danzig-Westpreußen. Bezirksstellen bestanden in Danzig, Bromberg und Marienwerder.
Landesplanungsgemeinschaft Warthegau[Bearbeiten]
Der Sitz der LPG war Posen. Das Planungsgebiet umfasste den Reichshau Wartheland. Bezirksstellen bestanden in Posen, Litzmannstadt (Lodz) und Hohensalza.
Zum 1. Juli 1942 bestand noch keine LPG für den Reichsgau Wien. Die landesplanrischen Aufgaben übernahm bis dahin der Reichsstatthalter als Leiter der Planungsbehörde.
Literatur zum Thema[Bearbeiten]
- Landes-Planungsgemeinschaft Rheinland Landesplanung der Rheinprovinz, Düsseldorf, Landeshaus, Düsseldorf 1936
- Stenographischer Bericht über die Gründungsversammlung der Landesplanungsgemeinschaft Reichsstatthalterbezirk Sachsen am 15. Juli 1936 in Dresden, Dresden 1936
- Bericht über die Verteilung der Arbeitsvorhaben der öffentlichen Hand im Rechnungsjahr 1937 im Gebiet der Landesplanungsgemeinschaft Schleswig-Holstein. Universität Kiel 1936
- Günter Granicky, Niels Koch, Bericht über die statistischen Untersuchungen der Landesplanungsgemeinschaft Schlesien, Planungsbüro O/S. Industriegebiet, Hindenburg. Hindenburg 1938
- Das Arbeitsprogramm der Bezirksstelle Stuttgart der Landesplanungsgemeinschaft Württemberg-Hohenzollern als Ergebnis einer Umfrage und einer Besprechung des Leiters der Bezirksstelle Stuttgart mit den Landräten, Kreisleitern und Bürgermeistern der Kreisstädte des Planungsgebiets am 10. Januar 1938 Landesplanungsgemeinschaft Württ.-Hohenzollern, Bezirksstelle Stuttgart, Stuttgart 1938
- Reinhold Niemeyer, Rudolf Müller, Landesplanungsgemeinschaft Brandenburg. : Denkschrift über die Bildung eines Wasserverbandes der Spree, Berlin 1939
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Landesplanungsgemeinschaft Westfalen
- ↑ Handbuch Reichsgau Wien, Wien 1944, S. 12-13
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