Löschobjekt
Im Straßenverkehr bezeichnet man als Löschobjekt einen anderen Verkehrsteilnehmer, der für die Beurteilung der gegenwärtigen Verkehrssituation nicht mehr weiter von Belang ist, auf den also keine weitere Aufmerksamkeit gerichtet werden muss und der keine Gefahr darstellen kann.[1] Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen Fußgänger, einen Radfahrer oder ein Kraftfahrzeug handelt.
Beispielsweise ist ein entgegenkommendes Fahrzeug, das, bevor es sich auf gleicher Höhe befindet, in eine andere Straße einbiegt, ein Löschobjekt. Ebenso wird ein Fahrzeug an einer Kreuzung, dem gegenüber Wartepflicht besteht, zu einem Löschobjekt, nachdem es die Kreuzung passiert hat und davonfährt.
Literatur[Bearbeiten]
Hans Joachim Wagner: Handbuch der Verkehrsmedizin: unter Berücksichtigung aller Verkehrswissenschaften. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 1968.