Kurt Arlt

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Kurt Arlt (* 26. September 1908 in Breslau) war Feldpolizeidirektor und SS-Hauptsturmführer (SS-Nr. 290380) bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und der Geheimen Feldpolzei (GFP). Im Jahre 1956 war er bei der Organisation Gehlen (OG) bzw. nach dem 1. April 1956 im Bundesnachrichtendienst (BND) beschäftigt.

Herkunft und Ausbildung[Bearbeiten]

Er absolvierte eine Ausbildung als Jurist und orientierte sich früh politisch für den Nationalsozialismus. So wurde er 1933 Mitglied der NSDAP und gehörte 1935 der Gestapo in Breslau an. Ein Jahr später wurde er in die SS aufgenommen. Zum SD-Hauptamt in Berlin wurde er 1938 abkommandiert.

Kriegsdienst[Bearbeiten]

Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurde er in der Wehrmacht als Leiter einer Gruppe der Geheimen Feldpolizei (GFP) eingesetzt. Danach führte ihn der Krieg gegen Frankreich ab Mai 1940 bis 1941 in den Süden des Landes.

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde er als Feldpolizeidirektor bei der 213. Sicherungsdivision in verschiedenen Gruppen der GFP als lehrender Instrukteur für die Politik des Nationalsozialismus eingesetzt. Diese Verwendung führt ihn auch nach Belgien und Holland. Ab 1944 bis zum Kriegsende 1945 war er Verbindungsoffizier der GFP zum Oberkommando des Heeres (OKH).[1]

Mitarbeiter bei der Organisation Gehlen (OG) und des BND[Bearbeiten]

Im Jahre 1956 wurde er bei der OG als Beamter (V-21820, Deckname: Massmann) auf einer Stelle für Gegenspionage eingesetzt.[2] Als am 1. April 1956 die OG zum Bundesnachrichtendienst (BND) wurde, gab es offensichtlich keine Hindernisse, sein Dienstverhältnis fortzuführen.

Disziplinarverfahren[Bearbeiten]

Da ihm die Veruntreuung von finanziellen Mitteln auf seiner Dienststelle nachgewiesen wurde, kam es zu Ermittlungen gegen ihn, die zu einem Disziplinarverfahren führten. Weiterhin kam ein Verdacht von landesverräterischen Beziehungen gegen ihn auf, so dass eine Aussicht auf weitere Beförderungen nicht mehr zu begründen war.[3]

Als im Jahre 1964 eine Überprüfung von BND-Angehörigen auf eine NS-Belastung durch die Organisationseinheit 85 (ORG 85)[4] vorgenommen wurde, konnte ihm zwar keine Beteiligung an Kriegsverbrechen nachgewiesen werden, aber als SS-Sturmbannführer war er in einer vorrangigen Dienstposition politisch nicht mehr tragbar. So wurde er in eine untergeordnete Stelle im Außenbereich des BND versetzt und am 30. April 1968 frühzeitig in Pension geschickt.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen BND: „Ein besonderer Personenkreis“. In: FAZ.net. 7. März 2010, abgerufen am 10. September 2017.
  2. Hochspringen Sabrina Nowack: Sicherheitsrisiko NS-Belastung: Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren (= Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945-1968. Band 4). Ch. Links Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-86153-923-0, S. 445.
  3. Hochspringen Sabrina Nowack: Sicherheitsrisiko NS-Belastung: Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren (= Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945-1968. Band 4). Ch. Links Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-86153-923-0, S. 300 und FN 27.
  4. Hochspringen Organisationseinheit 85 in der deutschsprachigen Wikipedia
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