Kurdenkrawalle in Deutschland
. Als Kurdenkrawalle wurden in der öffentlichen Diskussion und den Medien der Bundesrepublik Deutschland eine lange Reihe von Aktionen kurdischer Demonstranten zwischen 1992 und 1994 gegen türkische, vornehmlich dem türkischen Staat zugehörige Einrichtungen in Deutschland bezeichnet. Hinzu kamen nachfolgende Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren zwischen einigen Kurden und deutschen Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Kurzbeschreibung[Bearbeiten]
Die demonstrierenden Kurden bzw. die PKK reagierten mit ihren Protesten und Aktionen zunächst auf Maßnahmen der türkischen Regierung und wendeten sich deshalb zuerst fast ausschließlich gegen türkische Institutionen in der Bundesrepublik. Im Jahre 1994 gab es kurzzeitig vermehrt Anschläge auf türkische Privatleute, die Inhaber von Reisebüros, Lebensmittelgeschäften und Lokalen waren. Bei diesen kam ein Mensch ums Leben.
Die derweil zunehmende Unterstützung der Türkei in wirtschaftlichen wie militärischen Belangen durch die Bundesrepublik Deutschland sowie das deutsche PKK-Verbot ließ die kurdische Aggression alsbald gegen deutsche Staatsinstitutionen (beispielsweise die Polizei) umschlagen. So kam es z. B. am 19. März 1994 bei Augsburg nach der Untersagung einer kurdischen Veranstaltung zu einer aufsehenerregenden Autobahnblockade. Zahlreiche vergleichbare Ereignisse in den verbleibenden 90er Jahren folgten. Auseinandersetzungen zwischen Kurden und ethnischen Türken fanden unterdes nur noch selten statt.[1]
Einschätzungen[Bearbeiten]
„(...) die sogenannten „Kurdenkrawalle“ (führten) dazu, dass heute eine Ausweisung bereits nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren möglich ist.“
„Wer (Gastfreundschaft) in Anspruch nimmt, hat Recht und Ordnung des Gastlandes zu repektierten. (...) wer das Gastrecht in Deutschland missbraucht und straffällig wird, muss mit der vollen Härte unserer Gesetze, mit einem Strafvervahren, und mit Ausweisung und Abschiebung rechnen“
Auswirkungen[Bearbeiten]
- Die Situation zog eine Reihe von Gesetzesänderungen insbesondere bezüglich des Ausländerrechts nach sich, die zum Teil noch Ende der 1990er Jahre explizit mit den Krawallen begründet wurden.
- Als am 12. September 1998 Abdullah Öcalan aufgrund eines deutschen Haftbefehls in Italien festgenommen wurde, verzichtete die Bundesregierung wegen befürchteter Kurdenproteste auf ein Auslieferungsgesuch. Öcalan wurde wieder aus der Haft entlassen.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
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