Kriminaltourismus

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Unter dem Begriff Kriminaltourismus werden in der Schweiz Straftaten verbucht, die von Ausländern begangen werden, die in der Schweiz, wo die Tat begangen wird, keinen ständigen Wohnsitz haben. Der Begriff tauchte um das Jahr 2000 zum ersten Mal auf.

Schweiz[Bearbeiten]

Unter Kriminaltourismus leiden vor allem der Kanton Tessin und die Romandie und dabei nicht nur die Agglomerationen Genf und Lausanne und der ganze Arc lémanique, sondern zunehmend auch der Arc jurassien, d.h. insbesondere die grenznahen Gebiete des Waadtländer und des Neuenburger Juras.[1] Die Justiz- und Polizeidirektorinnen der Kantone Genf und Waadt forderten eine Verschärfung des Strafrechts und vom Bund mehr Unterstützung bei der Ausschaffung von ausländischen Straftätern.[2] Alfred Heer initiierte 2010 eine parlamentarische Initiative,[3] die 2011 abgewiesen wurde.[4]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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