Krankenfahrzeug (Hilfsmittel)
Krankenfahrzeug, teils Krankenfahrstuhl, seltener und vor allem in der Schweiz und ehemals in der DDR auch Invalidenfahrzeug, kann die umgangssprachliche oder fallweise auch amtliche Bezeichnung für folgende Objekte sein:
- ein Straßenfahrzeug zum Selbstfahren für körperbehinderte Personen[1], siehe Duo (Krankenfahrzeug)
- Leichtkraftfahrzeuge mit gedrosselter Höchstgeschwindigkeit (25 km/h) für körperbehinderte Personen, siehe auch Mopedauto (Österreich)
- einsitzige Elektromobile (Scooter) für ältere oder gehbehinderte Personen
- Transportgeräte zur Beförderung kranker Personen in Heimen und Krankenhäusern
- Rollstuhl in der Sozialgesetzgebung von Deutschland (im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung, Produktgruppe 18), Österreich und der Schweiz sowie in der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Treppenlifter bzw. Treppenschrägaufzüge
- Fahrzeuge mit Treppensteigeinrichtungen im deutschen Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (Produktgruppe 18.65)
- ein Objekt in der Versicherungswirtschaft zur Krankenfahrstuhl-Versicherung, alternativ auch in der Mopedversicherung
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Autobild: Auto fahren lässt sich auch ohne Autoführerschein vom 11. November 2002