Konrad Nöckel
Konrad Nöckel (* 28. Juni 1932 in Wildenspring) war Abteilungsleiter im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR, wo er von 1965 bis 1990 für "Wirtschaftsverbrechen" zuständig war.
Werdegang[Bearbeiten]
Er besuchte die Volksschule und nahm eine Ausbildung zum Glasbäser auf.[1] Im Jahre 1951 wurde er Mitarbeiter beim MfS in der Kreisdienststelle in Arnstadt. Im Jahre 1953 wurde er in das MfS-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen versetzt, wo er in der Abteilung für Ermittlungen tätig wurde.
Hier errang er stufenweise die höhere Position bis zum stellvertretenden Abteilungsleiter der Kommission für Mord- und Branduntersuchungen im Jahre 1961. Dort soll er sich bei schwierigen Ermittlungen durch „Ausdauer und Härte“ bei den Vernehmungen ausgezeichnet haben. Damit kam es bei der Öffentlichkeit zugänglichen Prozessen zu mehreren Verurteilungen, wozu er mit seinen Vernehmungsergebnissen beigetragen habe.
In diesen Jahren beim MfS nahm er ein berufsbegleitendes Studium der Kriminalistik auf. Ab 1964 arbeitete er als Beauftragter bei der Leitung der Abteilung „Wirtschaftsverbrechen“, deren Leitung er ab 1965 übernahm. Im Jahre 1981 wurde er zum Oberst befördert.
Vernehmung von Herbert Kühn und Prozess im Jahre 1999[Bearbeiten]
Am 30. Juni 1963 wurde der westdeutsche Rechtsextremist Herbert Kühn in Ost-Berlin verhaftet, als er sich dort als Bombenleger betätigte. Nöckel wurde mit seiner Vernehmung beauftragt. Kühn gab dabei ausgiebig Auskunft über seine mit anderen Rechtsextremisten begangenen Taten in Italien, wobei er auch die Namen der anderen Täter nannte. Kühn wurde darauf hin zu lebenslangem Zuchthaus vom Obersten Gericht der DDR im Februar 1964 verurteilt. Nach etwas mehr als zehn Jahren Haft wurde er 1975 durch die Bundesregierung freigekauft.
Im März 1999 kam es zu einer Anklage gegen Nöckel wegen seiner Vernehmungsmethode gegen Kühn. Nöckel solle eine „Aussageerpressung durch seelische Mißhandlung“[2] vorgenommen haben. Dabei habe Nöckel eine Todesdrohung und eine Auslieferung an Italien angekündigt haben. Wegen dieser „vernehmungstaktischen Variante“[2] wurde Nöckel von Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Nöckel bestritt während der Verhandlung, eine Todesdrohung ausgesprochen zu haben.[3] Auch die Möglichkeit der Auslieferung nach Italien sei nur deshalb nicht erfolgt, weil Italien keinen Auslieferungsantrag gestellt habe.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ DDR > Staatssicherheit > Mitarbeiter > Konrad Nöckel. In: gvoon.de. Abgerufen am 15. Februar 2018.
- ↑ 2,0 2,1 Insiderkomitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS: „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS“ (edition ost Berlin 2002), Band II, Seite 289 ff. Abgerufen am 15. Februar 2018.
- ↑ Ex-Stasi Officer Tried for Coercion. Associated Press, 29. März 1999, abgerufen am 15. Februar 2018 (englisch, AP-Meldung über das Verfahren gegen Konrad Höckel wegen des Verhörs von Herbert Kühn).
Personendaten | |
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NAME | Nöckel, Konrad |
KURZBESCHREIBUNG | Abteilungsleiter im Ministerium für Staatssicherheit |
GEBURTSDATUM | 28. Juni 1932 |
GEBURTSORT | Wildenspring |