Konfliktvertretung
Konfliktvertretung ist eine Analogiebildung zu dem Begriff „Konfliktverteidigung“ und bezeichnet im deutschen Zivilprozess eine zunehmend auftretende Prozessstrategie von Parteivertretern, vornehmlich Beklagtenvertretern, die durch extensive Nutzung prozessualer Rechte, insbesondere von Terminsverlegungsanträgen und Ablehnungsgesuchen, einen Rechtsstreit in die Länge zieht und den Erlass einer Entscheidung herauszuzögern sucht.[1].
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008, Az. 2 W 127/08, JMBl NW 2009, 89-91