Kleintierzuchtverein

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Ein Kleintierzuchtverein ist eine in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierte Vereinigung zum Zwecke der Förderung des Tierschutzes, der Bekämpfung von Tierseuchen und der Zuchtförderung von Kleintieren. Die einzelnen Vereine haben sich teilweise in Kreis- oder Landesverbänden organisiert. In der ehemaligen DDR waren die Kleintierzüchter innerhalb der Massenorganisation des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) organisiert.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben des Vereins[Bearbeiten]

In der Nachkriegszeit stand die häusliche Nahrungsgewinnung im Mittelpunkt der Vereine. Am Beginn des dritten Jahrtausends sind eher allgemeine Beratung und Aufklärung über sachgemäße und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zum Tierschutz, Zucht, Krankheiten und Seuchen von Kleintieren, die auch Haus- und Heimtiere genannt werden, Aufgabe der Vereine. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wie dem Veterinäramt. Eine weitere Aufgabe ist Schulung der Mitglieder durch geeignetes Fachpersonal und unterschiedliche Medien, die Repräsentation des Vereins im Vereinsgebiet bei örtlichen Ausstellungen und Kreisschauen.

Mitgliedschaft[Bearbeiten]

Mitglied in einem Kleintierzuchtverein kann jeder aktive und passive Kleintierzüchter werden. In der Regel sollte der Aufnahmeantrag schriftlich beim Vorstand des Vereines erfolgen. Über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet die Mitgliederversammlung. Das über eine bestimmte Zeit von Jahren aktive Mitglied kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. Wenn das Mitglied sich in außerordentlich hervorragender Weise für den Verein verdient gemacht hat, kann der Vorstand ein Mitglied vorzeitig zum Ehrenmitglied ernennen.

Vereinsversammlung und -leitung[Bearbeiten]

Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erfolgt, nach der schriftlichen Einladung an das einzelne Mitglied, eine Jahreshauptversammlung des Vereines. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig wenn 51 % der gemeldeten Mitglieder anwesend sind. Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung ist der Geschäfts- und Kassenbericht des Vereines und die Entlastung des Vorstandes.[1]

 
Kleintier Kaninchen

Die Vereinsleitung eines Kleintierzuchtvereines kann neben dem Vorstand noch aus folgenden anderen Funktionsträgern bestehen:

  • Erster und Zweiter Vorsitzender
  • Ehrenvorsitzender
  • Schriftführer
  • Kassier
  • Zuchtwart oder Zuchtwarte der einzelnen Sparten
  • Tätowiermeister
  • Jugendobmann
  • Obmann für die Liegenschaften wie z.B. Vereinsheim und Ställe

Alle anstehenden Wahlen finden in der Jahreshauptversammlung statt.

Sonstiges[Bearbeiten]

Der VKSK der ehemaligen DDR hatte 1988 rund 1,5 Millionen Mitglieder. Neben der Sparte der Kleingärtner waren Fachsparten wie Rassegeflügel-, Rassekaninchen-, Ziergeflügel-, Exoten- und Kanarien-, Edelpelztier-, Ziegen- und Milchschafe-, Rassehunde- und Rassekatzen- und Bienenzüchter angeschlossen.

In Österreich und Belgien haben sich die Kleintierzüchter in teilweise in Landesverbänden organisiert:

  • Belgischer Landesverband der Kleintierzüchter

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