Kinderlebensmittel

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Überraschungsei: Kombination von Süßwaren und Spielzeug

Kinderlebensmittel werden durch besondere Werbemaßnahmen als speziell für Kinder geeignet offeriert und sollen Kinder direkt ansprechen. Derzeit gibt es keine lebensmittelrechtliche Definition für Kinderlebensmittel.

Kinderlebensmittel lassen sich in fünf verschiedene Produktgruppen einteilen:

Die Gruppe Süßwaren und Gebäck beinhaltet überwiegend Speiseeis, Schokoladenprodukte und Bonbons, gefolgt von süßem Gebäck in verschiedenen Ausführungen sowie Knabbergebäck.

In der Gruppe der Fertigprodukte sind meist so genannte Pausenmahlzeiten (Cracker, Wurst und Käse zum Teil in Kombination mit einem Fruchtsaftgetränk oder einer Süßigkeit), Wurstwaren oder Geflügelprodukte zu finden.

Getreideprodukte für Kinder werden zum überwiegenden Teil als Frühstücksflocken angeboten.

In der Gruppe der Milcherzeugnisse findet man vor allem Fruchtjoghurt und Fruchtquark.

Unter den Getränken sind hauptsächlich Fruchtsaftgetränke und Milchmischgetränke vertreten. Daneben gibt es noch verschiedene Getränkepulver, wie Instant-Kakao zum Einrühren in Milch.

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