Kategorie:Ware der Lebensmittelwirtschaft
Definition: Diese Kategorie beinhaltet die Waren gemäß dem Abschnitt IV der Kombinierten Nomenklatur. Hinweis: Während einer Arbeitsphase sind auch Waren des Abschnitts II enthalten.
Die genaue Bezeichnung lautet: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, Alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe.
Unterkategorien
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