Karl Rath

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Karl Rath (* 9. Januar 1909 in Lüdenscheid - 5. April 1993 in Bückeburg) war als SS-Obersturmführer Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

Werdegang[Bearbeiten]

Als Sohn eines Kaufmanns, der 1921 nach Bückeburg umzog, besuchte er das dort ansässige Gymnasium. Diesen Schulbesuch beendete er 1924. In einem Einzelhandelsgeschäft absolvierte er dann eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Ab 1927 nahm er bei verschiedenen Geschäften als Angestellter eine Arbeit an. Von 1925 bis 1927 war er Mitglied im Jungdeutschen Orden. Im Jahre 1932 wurde er als Arbeitsloser Mitglied der NSDAP. Ab April 1933 führte er in Bückeburg ein Buchgeschäft, das auch NSDAP-Bedarfsartikel vertrieb. Dieses Geschäft gab er 1934 wieder auf. Beim Landratsamt Bückeburg fand er danach eine Beschäftigung als Aushilfe. Die Landesregierung Schaumburg-Lippe stellte ihn im August 1934 als Kanzleiangestellten ein.

Tätigkeiten bei der Gestapo[Bearbeiten]

Bei der Staatspolizeistelle Bückeburg (Stapo Bückeburg als Außenstelle) war er seit dem 25. Mai 1935 als Aushilfskraft tätig. Bei der Staatspolizeistelle Bielefeld wurde er am 1. Januar 1938 als Kriminalangestellter übernommen. Seine Ausbildung zum Kriminalbeamten begann 1939. Es folgte sein Eintritt in die SS. Die Leitung der Stapo Bückeburg übernahm er im August 1939. Ende Mai 1941 erfolgte seine Kommandierung nach Düben / Sachsen. Dort ist einer seiner Ausbilder der (spätere) SS-Hauptsturmführer Gerhard Schneider. In Düben wurde er Angehöriger im Einsatzkommando 9 (EK 9), dem er bis zum Sommer 1944 angehörte. Seit Oktober 1941 war er Führer eines Teikommandos - inzwischen zum SS.Obersturmführer befördert -, das in Witebsk einegsetzt wurde. Dort leitete er im Januar 1942 die Erschießung von mindestens acht Juden. Es folgte die Hinrichtung von mindestens 50 Juden, die er auch leitete. Infolge einer Beinverletzung im Sommer 1944 wurde er zur Staatspolizeistelle Bad Eilsen vesetzt.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Nach Kriegsende tauchte er mit dem falschen Namen Arnold Raabe unter. In Pohle / Niedersachsen nahm er Tätigkeiten als Hilfsarbeiter an. Seinen richtigen Namen nahm er August 1948 wieder an. In Bückeburg arbeitete er bei einer Installationsfirma. Am 21 September 1948 wurde er festgenommne und im Internierungslager Fallingbostel einen Monat inhaftiert. Die Sprchkammer Bielefeld verurteilte ihn am 20. Januar 1949 wegen seiner Zugehörigkeit zur Gestapo zu sechs Monaten Straflager. Diese Strafe wurde zu Weinnachten 1949 in eine Geldstrafe umgewandelt. Wegen des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 wurde auch die Gelstrafe erlassen.

Bei dem Entnazifizierngsverfahren in Bielefeld hatte er falsche Angaben zu seiner Zugehörigeit zum EK 9 angegeben. Auch vorgelegte eidesstattliche Erklärungen zu disem Sachverhalt waren inkorrekt. Im April 1959 wurde er in einem Verfahren zur Sache EK 9 als Zeuge vernommen. Es folgte seine Verhaftung am 13. Januar 1960. Vier Tage später war er wegen mangelhafter Nachseie wieser frei. Doch schon vom 17. Janauar 1961 bis zum 29. Januar 1961 und wieder ab 4, Febraur 1965 kam er wieder in Untersuchungshaft in Moabit. In einem Verfahren, in dem auch der SS-Untersturmführer Heinz Tangermann angeklagt wurde, wurde er vom Landgericht Berlin am 6. Mai 1966 wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen zu fünf Jahree Zuchthaus verurteilt. Im Mai 1968 wurde er auf Bewährung aus der Haft entlassen[1]


Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Christina Ullrich: „Ich fühl' mich nicht als Mörder“: die Integration von NS-Tätern in die Nachkriegsgesellschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-534-23802-6, S. 263–264 (354 S.).
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