Kapitalanlage bei Versicherungen

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siehe auch Kapitalanlagerestriktion

zur Kapitalanlage bei Versicherungen wird ein Kapitalanlagemanagement eingesetzt.


Zweck[Bearbeiten]

"Zur Wahrung der Belange der Versicherten und Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen ist es notwendig, dass Versicherungsunternehmen ihre Vermögensanlagen unter Berücksichtigung der Art ihrer Verbindlichkeiten und ihres gesamten Risiko-/Ertragsprofils mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 AnlV) verwalten." (B.2.1 RS 4/2011 (VA) der BaFin)


Dies umfasst

  1. innerbetriebliche Anlagerichtlinien und Verfahren
  2. Risikomanagement und Kontrollverfahren
  3. Asset-Liability-Management
  4. Interne Revision

innerbetriebliche Anlagerichtlinien und Verfahren[Bearbeiten]

"Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, interne Anlagegrundsätze zur Konkretisierung der Anlagepolitik zu erstellen." (B.2.2 RS 4/2011 (VA) der BaFin) Welche Punkte dabei festgelegt werden müssen, definiert das Rundschreiben ebenfalls am angegebenen Ort. Diese Grundsätze und Verfahren müssen mindestens einmal jährlich vom Vorstand überprüft und ggf. weiter entwickelt werden.

Risikomanagement und Kontrollverfahren[Bearbeiten]

Der Vorstand muß für angemessene interne Kontrollverfahren sorgen. Werden externe Vermögensverwalter eingesetzt, so muß auch hier sicher gestellt werden, daß das Reporting frist- und risikogerecht erfolgt.(B.2.3 RS 4/2011 (VA) der BaFin) Das Kapitalanlagerisikomanagement ist verantwortlich für

  1. die Überwachung und Einhaltung der Anlagepolitik
  2. die Feststellung von Verstößen und ggf. Bericht an den Vorstand
  3. die Überprüfung des Aktiv-Passiv Verhältnisses und der Liquiditätslage.

Überwacht werden sollen insbesondere folgende Risiken:

  1. Marktpreisrisiken
  2. Kreditrisiken
  3. Konzentrationsrisiken
  4. Liquiditätsrisiken
  5. Rechtsrisiken

Die Kontrollverfahren müssen verschiedene Aspekte umfassen wie Kompetenzen der handelnden Personen, Legitimationen (also Berechtigungen), fachliche Unabhängigkeit, Abstimmung zwischen Front Office und Back Office sowie Rechnungswesen, Einhaltung der Linien und vollmachten, Identifizierung und Berichterstattung von Verstößen, zeitnahe und vollständige Dokumentation der Geschäfte, Identifizierung verspäteter Zahlungen oder Zahlungseingänge, Trennung von Front Office und Back Office sowie von Anlagemanagement und Risikocontrolling (vgl. MaRisk).

Die Berichte sind täglich (bei Anlässen), wöchentlich bzw. monatlich unterschiedlichen Adressaten vorzulegen. Auch die Inhalte der Berichte sind definiert. darunter die Anlagetätigkeit im Berichtszeitraum, der Anlagebestand und die zukünftige geplante Anlagetätigkeit.

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