Kanzleischrift
Als Kanzleischrift bezeichnet man die Schreibschrift, die vorwiegend in Kanzleien gebraucht wurde. Der Terminus bezeichnet in der Paläografie eine Vielfalt von Schriften (z. B. die diplomatische Minuskel, die Bollatica etc.).
Der Begriff wird auch für eine Variante verwendet, die in den Kanzleien Mitteleuropas (insbesondere Deutschlands) besonders als formale Schrift für Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit im 16. Jahrhundert in Gebrauch war.[1]
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Beck, Friedrich: Die Deutsche Schrift - Medium in fünf Jahrhunderten deutscher Geschichte. In: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 37 (1991), S. 453-479.