KNIF
KNIF hat sich als feststehender Begriff für die Absage eines Interessenten für ein Angebot in der Immobilienvermarktung etabliert.
Entstanden als Abkürzung für „kommt nicht in Frage“ hat sich „KNIF“ als eigenständiger Ausdruck in der Immobilienbranche etabliert. Meist findet er Verwendung in Statusreportings an Auftraggeber bei Vermarktungsprojekten. Da die Absagegründe von Interessenten nicht immer konkret eruierbar sind, wird „KNIF“ als pauschale Absage eingesetzt. Interessenten mit dem Attribut „KNIF“ haben ihr Interesse zurückgezogen, genauere Gründe sind nicht bekannt.
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