Justizvollzugsbeamter
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Justizvollzugsbeamter (im Folgenden Justizvollzugsbedienstete) ist eine Amtsbezeichnung im Bereich der Justiz. Die Justizvollzugsbediensteten sind Beamte des jeweiligen Bundeslands und versehen ihren Dienst in den Justizvollzugsanstalten (JVA).
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[Verbergen]Tätigkeitsfelder[Bearbeiten]
Die Bediensteten des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes arbeiten im Schichtdienst und werden überwiegend im Wechselschichtdienst (Früh-, Spät-, Zwischen- und Nachtdienst) eingesetzt. Der Dienst wird in der Regel in Dienstkleidung ausgeführt. Die Justizvollzugsbediensteten sind in den Justizvollzugsanstalten maßgeblich für die Betreuung, Beaufsichtigung, Versorgung, sichere Unterbringung und auch für die Behandlung der Gefangenen zuständig.
Die Justizvollzugsbediensteten unterstützen die Gefangenen dabei, später ein Leben in sozialer Verantwortung ohne neue Straftaten zu führen (Resozialisierung). Sie sorgen durch die sichere Unterbringung, insbesondere aber auch durch die Mitwirkung bei der Behandlung straftatverursachender Defizite der Gefangenen, für den Schutz der Bevölkerung auch nach der Haft. Die Beamten werden bei ihrer Tätigkeit durch besondere Fachdienste wie Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger unterstützt.
Um die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, üben die Justizvollzugsbediensteten hoheitliche Aufgaben aus. Sie sind berechtigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit Hafträume, Personen (Gefangene, aber auch Besucher), Betriebe und Kraftfahrzeuge, die in die Anstalt müssen, zu kontrollieren.
Bei Ausführungen von Gefangenen, die nicht selbst im Rahmen eines Ausgangs zu einem Termin(z.B. Facharztvorstellung) außerhalb der Justizvollzugsanstalten gehen können, werden die Gefangenen in der Regel gefesselt und die Justizvollzugsbediensteten gegebenenfalls zusätzlich mit einer Schusswaffe ausgestattet. Jeder Justizvollzugsbedienstete muss stets in der Lage sein, Maßnahmen durch Anwendung unmittelbaren Zwanges durchzuführen.
Ausbildung und Voraussetzungen[Bearbeiten]
Die Ausbildung zum Justizvollzugsbediensteten dauert in der Regel zwei Jahre. Die theoretischen Abschnitte finden in Justizvollzugsschulen statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten absolviert, um die jeweiligen Vollzugsformen kennenzulernen.
Formale Voraussetzungen[Bearbeiten]
Formale Voraussetzungen für die Ausbildung sind in den Bundesländern recht ähnlich. In Berlin wird gefordert:
- Höchstalter von 39 Jahren oder bei einer Schwerbehinderung höchstens 44 Jahre,
- Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (Anstelle der Berufsausbildung wird der mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein höherer Abschluss anerkannt),
- Mindestens zweijährige Berufstätigkeit (Zeiten des Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes werden dabei angerechnet),
- keine Vorstrafen,
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.