Juristische Fakultät der Universität Rostock

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Die Juristische Fakultät der Universität Rostock ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock.

Geschichte[Bearbeiten]

Geschichtlicher Hintergrund[Bearbeiten]

Da 1409 eine Welle von Universitätsgründungen bereits in Mitteldeutschland angekommen war und in Prag durch Streit viele Dozenten und Professoren weggingen, brauchte man im Norden eine neue Universität. Rostock war der ideale Standort, da die Stadt eine sehr wichtige Position in der Hanse hatte. Die mecklenburgischen Herzöge sahen darin eine Möglichkeit, ihre Macht zu vergrößern.

Bittschriften an den Papst von 1418[Bearbeiten]

1418 gingen Bittschriften an den Papst heraus. Dieser kam den Bitten im Wesentlichen nach, stellte jedoch die Forderung in regelmäßigen Abständen, in diesem Fall binnen Jahresfristen, einen Nachweis für die finanzielle Absicherung der Universität vorzulegen. Zudem stellte er ein Verbot der Gründung einer theologischen Fakultät auf, aus Angst es könnte zu reformatorischen Bestrebungen kommen.

In den Bittschriften gaben die Herzöge fünf Versprechen ab, sollte es zu einer Universitätsgründung kommen:

  1. Sie wollten die nötigen Räumlichkeiten bereitstellen
  2. Sie wollten für die Gehälter sorgen
  3. Sie wollten den Universitätsmitgliedern freies Geleit versichern und weder Zölle noch Steuern fordern
  4. Sie wollten die Universität vor der weltlichen Gerichtsbarkeit befreien
  5. Sie wollten der Universität ein eigenes Marktrecht einrichten

Es gab noch weitere Punkte in den Schriften. Die jedoch betrafen die Befugnisse des Bischofs.

Bürgschaft[Bearbeiten]

Die Bürgschaft wurde von vier Bürgermeistern und 19 Ratsherren der Stadt übernommen. Sie musste vor dem Schreiber und Notar Detmar Lyra und zwei anderen Zeugen abgesichert werden. Am 29. September 1419 wurde diese Bürgschaft eingereicht. In Bützow wurde diese am 2. Oktober beurkundet.

Gründung[Bearbeiten]

Am 10. November 1419 wurde mit einem großen aufwendigen Festzug die Stiftungsbulle in die Stadt Rostock geholt. Einen Tag später, am 11. November, wurde die Messe vollzogen, wahrscheinlich in der Marienkirche Rostocks. Anschließend wurde die Bulle verlesen. Das geschah durch den Bischof von Schwerin als Kanzler. Die Wahl des ersten Rektors fand am 12. November statt. Gewählt wurde Ptrus Stenbeke. Er wurde auf das Evangelikum und die Statuten, soweit diese in der Stiftungsbulle enthalten waren, vereidigt. Danach wurden die Rektorinsignien übergeben.

Überblick der Geschichte[Bearbeiten]

Seit der Eröffnung 1419 hatten die Juristen ihre Lehr- und Lernstätte in dem Petrikloster zu Rostock. Das eigentlich angebotene Gebäude am Petrikloster war zu verfallen um darin arbeiten zu können. Aus diesem Grund sollte nun ein eigenes Gebäude auf einem eigenen Grundstück gebaut werden. Dieses befand sich am Alten Markt 26. Mit dem Beginn des Wintersemesters 1466/67 entstand ein gotisches, dreistöckiges Querhaus mit drei Giebeln und einem seitlichen Anbau. Die Bauherren wurden 1467 der Richter Dietrich Lukke und Lambert Vietinghoff.

Lage der Universität Rostock im 18. Jahrhundert[Bearbeiten]

Die Lage der deutschen Universitäten konnte man an dem ständigen Rückgang der Gesamtzahlen der immatrikulierten Studenten ablesen. Am Ende des 18. Jahrhunderts gab es in ganz Deutschland nur noch 600 Studierende, obwohl die Gesamtbevölkerungszahl auf ungefähr 20 Millionen gestiegen war. Dies war unter anderem eine Auswirkung des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), aber auch einer Reihe neuer Kriege in Deutschland und Europa, wie etwa der Nordische Krieg (1700-1721). Neue Armeen erforderten Aufbau und Unterhalt, was sehr kostspielig war. Außerdem waren die politische und wirtschaftliche Abschottung der Zölle Mitschuld an der Finanzkrise in den öffentlichen Kassen. Die Universität war unmittelbar davon betroffen. Das Geld für hervorragende Wissenschaftler fehlte, man konnte kein Gehalt zahlen. Für eine Universität wie die in Rostock, war der Rückgang der Studentenzahlen besonders verhängnisvoll, da er sich auf die Einkünfte der Professoren auswirkte. Sie mussten sich eine Nebentätigkeit besorgen. Das hatte wiederum katastrophale Auswirkungen auf die Qualität der Lehre. Rostock fiel wegen der Studentenzahlen von Platz 8 auf Platz 22.

Die Reform des Jurastudiums von 1933-1937 an der Rostocker Universität[Bearbeiten]

Die Reform erfolgte reichsweit. Seinerseits wurde sie mit zwei Punkten begründet. Zum einem mit der persönlichen Lage der Studenten, also der starken finanziellen Belastung und zum anderem mit der sich seit 1933 ausbreitenden Politik und Anschauung der Nationalsozialisten.

Die Überlastung der Studenten wurde durch Vorlesungs- und Übungsstunden sowie den übermäßigen finanziellen Druck verursacht. Darunter litt die akademische Ausbildung. Also ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen am 24. Juni 1933 mit einem Schreiben eine Entlastung an. Dieses Schreiben besagte, dass alle Hochschullehrer den Stoff einer Vorlesung in zusammengefasster Form vermitteln sollen. Auch die Übungen sollen planvoll auf wesentliche Dinge beschränkt werden. Die Wochenstundenzahl für ein ordnungsgemäßes Studium und die Erfüllung der pflichtgemäßen Prüfungsbedingungen wurde auf 30 Wochenstunden festgelegt. In Ausnahmefällen waren auch 35 Wochenstunden erlaubt.

Geschichte der Fakultät 1933-1945[Bearbeiten]

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft am 30. Januar 1933 kam es zur Änderung des Lehrbetriebs an der Juristischen Fakultät. Diese Änderungen betrafen formale Gesichtspunkte, zum Beispiel Organisation, Professoren- und Studentenzusammensetzungen sowie inhaltliche Gesichtspunkte, wie etwa Vorlesungsbetrieb und Lehrinhalte. Die Lehrveranstaltungen beinhalteten nun nationalsozialistische Propaganda, das heißt Rassenlehre, Militarisierung und die Stellung des deutschen Reiches in Europa.

Leidtragender war ein Hochschullehrer, der seinen Platz räumen musste, weil er ein sogenannter Halbjude war. Die größte Gruppe der Lehrkräfte waren Mitläufer. Sie versuchten sich schnell an die politischen Gegebenheiten zu gewöhnen und sich durch passive Anteilnahme im neuen System anzupassen. Es gab aber auch eine kleine Gruppe von unterstützenden Lehrkräften. Sie standen hinter der nationalsozialistischen Politik.

Die Schließung der Juristischen Fakultät Rostock 1950[Bearbeiten]

Durch eine Anordnung des Volksbildungsministeriums sollte die Fakultät zum Wintersemester 1950/51 vorübergehend geschlossen werden. Dies war ein einschneidendes Ereignis, da die Fakultät schon viele Regimes überstanden hatte. Doch jetzt sollte die Schließung unter dem SED-Regime stattfinden. Als offizieller Vorwand wurde das Bestreben der SED angegeben, das Studium effektiver machen zu wollen, politisch zuverlässigen akademischen Nachwuchs zu gewinnen und eine stärkere Vereinheitlichung und Konzentration des Bildungs- und Hochschulwesens vorzunehmen. Die Schließung beruht jedoch auf politischen Gründen. Es wurden einschneidende Veränderungen in der Universität vorgenommen. Die Juristische Fakultät war als erstes betroffen. Sie erhielt am 31. August 1950 ein Schreiben mit der Information der vorübergehenden Schließung. Vorlesungen, Seminare und Übungen wurden zum Wintersemester 1950/51 abgesetzt. Die Studenten sollten an anderen Fakultäten in der DDR ihr Studium fortsetzen. In Folge der Schließung waren auch keine Promotionen mehr möglich. Bei einer Besprechung mit Vertretern des Landesministeriums beim Volksbildungsministeriums wurde bereits die endgültige Schließung beschlossen. Somit wurde die Juristische Fakultät Rostock zum Wintersemester 1950/51 aufgelöst.

Wiedereröffnung 1990[Bearbeiten]

Am 3. Oktober 1990 hatte sich noch vor der Wiedervereinigung ein „Rat zur Wiedereröffnung der juristischen Lehre und Forschung an der Universität Rostock“ gegründet. Daraus entstand die Gründungskommission, die für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebes sorgte. Auch wachte sie über eine qualifizierte Besetzung der Lehrstühle. Mit den vier norddeutschen Juristischen Fakultäten Kiel, Bremen, Hamburg I und II entstand in der Gründungsphase eine enge Zusammenarbeit.

Am 21. November 1991 fand in der Universitätskirche die feierliche Wiedereröffnung der juristischen Fakultät statt. Zum Wintersemester 1991/92 wurde der Lehrbetrieb aufgenommen. So öffnete für etwa 300 immatrikulierten Jurastudenten die Fachbibliothek Rechtswissenschaften.

Umorientierung[Bearbeiten]

Im Rahmen der Umstrukturierung wird innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns der rechtswissenschaftliche Staatsexamensstudiengang nur noch an der Universität Greifswald fortgeführt; an der JuF der Universität Rostock werden keine Erstsemester mehr für diesen Studiengang immatrikuliert. Die zwischenzeitlich drohende Schließung der JuF konnte durch die Schaffung eines Bachelor-Studiengangs „Wirtschaft, Gesellschaft, Recht - Good Governance“ abgewendet werden.[1]

Quellen[Bearbeiten]

  • Juristische Fakultät der Universität Rostock (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität
    • S. 1- 3 : Die Gründung – Helen R. Townson
    • S. 4 : Die Juristische Fakultät bis zum 30jährigen Krieg – Dana Schelberger
    • S. 8-11 : Lage der Universität Rostock im 18. Jahrhundert – Jan Westphal
    • S. 13-16 : Geschichte der Fakultät 1933-1945 – Heiko Schön
    • S. 18-22 : Die Reform des Jurastudiums von 1933 -1937 an der Rostocker Universität - Kathleen Doss
    • S. 23-33 : Die Schließung der Juristischen Fakultät Rostock 1950 – Christine Drawz
  • Jörgen Haalk: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, Bd. 17 (1968), ISSN 0323–4630, S. 591-620
  • Wissenschaftliche Zeitschrift der Wilhelm-Piek-Universität Rostock
  • Stefan Siebert: Bibliotheken zwischen Kontinuität und Wandel, Rostock 2000, S. 273 - 274
  • Auskünfte von Wilhelm Crohn
  • Warnow-Kurier: „Ein Stück Uni zu Grabe tragen“, 16. Jg. 10.-13. März 2005
  • Ostsee-Zeitung: „Die Zukunft liegt im Sarg“ von Barbara Hendrich und Axel Meyer, 11. März 2005
  • Ostsee-Zeitung: „Jura-Dekan: PDS will Fakultät schließen, weil sie stört“, 11. März 2005
  • Norddeutsche Neuste Nachrichten: „Studenten sehen fatale Zukunft voraus“, 11. März 2005
  • Ostsee-Zeitung: „Jura stirbt – Zahnmedizin bleibt“ von B. Schmidtbauer, 22. Februar 2007
  • Blitz: „Kundgebung“, „Das Sterben verweigert“. 2. Juli 2006
  • Norddeutsche Neuste Nachrichten: „Studenten tragen Uni zu Garbe“, 11. März 2005
  • Warnowkurier: „Wer nicht klagt, hat schon verloren“, 10. Februar 2007
  • Warnow-Kurier: „Stoma ganz – Jura bald nur teilweise“, 24. Februar 2007
  • Ostsee-Zeitung: „Senat der Uni Rostock stimmt Jura-Abbau zu“ von B. Schmidtbauer, 1. März 2007

Weblinks[Bearbeiten]

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