Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Jahr JAEG
2008 48.150 €
2009 48.600 €
2010 49.950 €
2011 49.500 €
2012 50.850 €
2013 52.200 €
2014 53.550 €
2015[1] 54.900 €

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Mindesthöhe des Jahreseinkommens die ein Angestellter verdienen muss, um sozialversicherungsfrei zu werden und so in die private Krankenversicherung wecheln zu können. Diese muss lediglich für ein Jahr bestehen. Die JAEG wird jedes Jahr neu festgelegt, steigt in der Tendenz aber.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2015. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28. November 2014, abgerufen am 6. April 2015.
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