Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahr | JAEG |
---|---|
2008 | 48.150 € |
2009 | 48.600 € |
2010 | 49.950 € |
2011 | 49.500 € |
2012 | 50.850 € |
2013 | 52.200 € |
2014 | 53.550 € |
2015[1] | 54.900 € |
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Mindesthöhe des Jahreseinkommens die ein Angestellter verdienen muss, um sozialversicherungsfrei zu werden und so in die private Krankenversicherung wecheln zu können. Diese muss lediglich für ein Jahr bestehen. Die JAEG wird jedes Jahr neu festgelegt, steigt in der Tendenz aber.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2015. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28. November 2014, abgerufen am 6. April 2015.