InstaKit
InstaKit ist ein patentrechtlich eingetragenes Markenzeichen und wird als so genannte „Mitbaukonzeption“ im Bereich der Elektroinstallation vermarktet. Im Unterschied zur konventionellen Installationspraxis, bei der alle Arbeitsabläufe durch das Personal eines qualifizierten Fachbetriebes erfolgen, werden mittels dieses alternativen Konzeptes die handwerklichen Abläufe durch Personen ohne entsprechende Qualifizierung (Laien) ausgeführt und vom qualifizierten Fachbetrieb lediglich begleitet und abgenommen.
Das System findet Anwendung im Marktsektor des so genannten Do-It-Yourself (DIY), und richtet sich insbesondere an das Klientel des individuellen Wohnungsbaus.
Die Konzeption wurde im Trend der DIY-Bewegung erstmals im Jahr 1995 unter dieser Markenbezeichnung von der Fa. EWL-Elektro Dirk Hansen und Franz Thiel GbR in Trier / Deutschland als Geschäftskonzept organisiert, vermarktet und stetig weiter entwickelt.
In Folge formierte sich seitens Lobbyisten aus Berufsverbänden und Netzversorgern energischer Widerstand. Insbesondere beriefen sich die Gegner auf die damaligen „Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“, kurz AVBEltV, wonach gemäß §12 Abs-2 (heute §13 NAV Abs-2) sowie aus arbeitsrechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten eine Ausführung von Elektroarbeiten ausschließlich Fachbetrieben und dessen betriebsangehörigem Personal vorbehalten sei, und daher nicht von Laien ausgeführt werden dürften.
Da InstaKit durch die Konzeption der Baubegleitung und Abnahme im Ergebnis die gleichen Voraussetzungen wie das klassische Installationsprinzip erfüllt, konnte das System in den Jahren 1999 und 2000 am Landgericht Trier und Oberlandgericht Koblenz als gesetzes- und sicherheitskonform durchgesetzt werden. Es folgte die deutschlandweite Verbreitung.
Ein weiter entscheidendes Gerichtsurteil konnte hinsichtlich eines generellen Diskriminierungsverbotes gegenüber InstaKit im Jahre 2011 beim Landgericht Kassel / Deutschland erreicht werden: Entsprechend durfte fortan diese Mitbaupraxis gegenüber der konventionellen Einbaupraxis auch nicht mehr gesondert behandelt, herabgesetzt oder benachteiligt werden. Besonders relevant ist dies für Strom- und Netzversorger sowie für Gebäudeversicherer, da sie diese Gerichtsentscheidung an die Gleichbehandlung mit konventionell installierten Anlagen bindet. InstaKit wird unter dem Zusatz „EWL“ in Deutschland sowie Luxemburg, Belgien und Frankreich insbesondere durch Baumärkte vertrieben.