Individualsphäre
Individualsphäre ist ein Bestandteil der Sphärentheorie des Allgemeinen Persönlichkeit.
Inhaltsverzeichnis
Definition[Bearbeiten]
Die Individualsphäre steht für den Schutz des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen im Bezug auf sein Verhalten in der Öffentlichkeit und in seinem beruflichen Wirken.[1] Sie ist in der Sphärentheorie die schwächste Anforderung an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines staatlichen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 2 Abs.1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 S.1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Anwendung[Bearbeiten]
Bei der juristischen Prüfung ob die Persönlichkeitsrechte eines Menschen gewahrt wurden, wird sie als letztes geprüft. Die Individualsphäre beinhaltet unter anderem das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Hierbei wird jedem Menschen das Recht eingeräumt selbst über den Umgang mit seinen persönlichen Daten zu entscheiden.
In der Individualsphäre erhält jeder Mensch das Recht die Kenntnis über seine eigene Abstammung zu erlangen.
Daneben gibt es in der Individualsphäre das Recht auf Resozialisierung. Dieses Recht gibt einen Menschen, die Möglichkeit nach dem Verbüßen einer Strafe sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.[2][3]
Volkszählungsurteil[Bearbeiten]
Das Volkszählungsurteil wurde gefällt nachdem in den Deutschland eine Volkszählung im Jahr 1983 durchgeführt werden sollte, bei dem mehrere Persönliche Daten wie beispielsweise die Religion abgefragt werden sollten. Der Bundesgerichtshof bezog sich in seinem Urteil auf die informationelle Selbstbestimmung und die Unsicherheit über die eigenen Daten und sorgte dafür, dass die Volkszählung nicht durchgeführt wurde.[4]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ http://www.juraforum.de/lexikon/allgemeines-persoenlichkeitsrecht
- ↑ https://www.grundrechteschutz.de/allgemein/allgemeines-personlichkeitsrecht-260
- ↑ http://www.juraforum.de/lexikon/allgemeines-persoenlichkeitsrecht
- ↑ Ernst Benda, Helmut Simon, Konrad Hesse, Dietrich Katzenstein, Gisela Niemeyer, Hermann Heußner, Johann Friedrich Henschel: BVerfGE 65, 1. In: Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Hrsg.): Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 65, Mohr, Tübingen, S. 1-71, ISSN 0433-7646 (Die wesentlichen Ausführungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung beginnen mit Seite 44.)
![]() |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |