Im Namen des Volkers

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Das juristische Blog Im Namen des Volkers[1] wurde Ende 2008 als Gegenöffentlichkeit zu der überwältigenden Masse anwaltlicher law blogs von einem Richter eines Amtsgerichts eröffnet. Am 15. Februar 2010 wurde es eingestellt.

Beginn[Bearbeiten]

Die damals bei einige Anwälten in ihren eigenen blawgs betriebene offene Rechtstaatsschelte, wie etwa die Behauptung bei ihren Mandanten gäbe es ständige unberechtigte Hausdurchsuchungen oder übereifrige Staatsanwälte würden bewusst das Recht dehnen, indem sie aus persönlichen Gründen die Strafverfolgung bei wenig schlimmen Taten betreiben, veranlassten den Blog-Autoren zur Gründung des Blogs.

Der Autor blieb von Anfang an aber anonym, d.h. es wurde kein vollständiges Impressum geführt. Seiner eigenen Auskunft nach war er Richter an einem kleinen Amtsgericht weitab von Großstädten. Den Bedarf nach seiner Anonymität begründete er einerseits damit, dass er als Richter anderen Personen keine Rechtsberatung leisten dürfte.

Andererseits war durch seine Anonymität gewährleistet, dass er die Identifizierung er als Richter sich seine Klientel nicht aussuchen könne (anders als ein Anwalt) und damit nicht

Name des Blogs[Bearbeiten]

Der Blog "Im Namen des Volkers" und auch der Autor "ballmann" führte den Namen in Anlehnung an den Roman Ballmanns Leiden oder Lehrbuch für Konkursrecht.

Dort findet Volker Ballmann, Vorsitzender Richter am Landgericht, seinen inneren "Dämonen", der ihn langsam den Faden zum Justizalltag verlieren lässt. Dabei flüchtet sich Ballmann immer mehr in seine Fantasiewelt und hält sich zunehmend immer mehr für einen Gott. Den Roman ist als Abrechnung mit den alltäglichen Charakteren in der Justiz zu verstehen.

Inhalt[Bearbeiten]

Die oben geschilderte '"Gegenöffentlichkeit"' wurde damit unter anderem hergestellt, dass fragwürdige und einseitige Beiträge aus juristischen Blogs von Anwälten entsprechend thematisch behandelt und die oftmals Selbstbeweihräucherung dieser Anwälte in Frage gestellt.

Bekannt wurde das Blog auch, da mit guter Regelmäßigkeit typische und tatsächliche Fälle aus dem Familienrecht verfremdet zur Sprache kamen, vor allem aus dem Bereich des Umgangs- und Unterhaltrechts.

Darüber hinaus offenbarte der anonyme Richter auch Interna vom Geschäftsbetrieb eines Gerichts, die dem Rechtslaien wie auch manchen Anwälten und sonstigen Betroffenen Einblicke gewährten, die sie sonst nicht bekommen hätten.

Am Anfang ist das Blog in der Szene der juristischen Blogs unter anderem bekannt geworden, weil daneben noch ein amüsantes Lexikon der juristischen Alltagsbegriffe geführt wurde, z.B. über den Rechtspfleger, der dort verballthorn als Rechtspflegel beschrieben wurde, und vor allem auf Grund des Postens älterer Urteile des Bundesgerichtshof und anderer Gerichte zur antiquierten 'Sexualmoral' der damaligen Richter und Gesellschaft.

Ebenso wurden aktuelle rechtspolitische Themen und auch Inhalte von Prüfungsgesprächen für das 2. juristische Staatsexamen aufgegriffen.

Rolle[Bearbeiten]

In seiner Funktion als "Richter-Blog" erfüllte es eine interessante Rolle innerhalb der Szene der juristischen Blogs.

Richterblogs sind selten zu finden in der juristischen Blog-Landschaft auf Grund des Dienstrechts und der nicht jedem Richter innewohnenden Drang sich seiner Mitwelt auch für den Nichtjuristen in verständlicher Sprache mitzuteilen. Durch das Fehlen der Selbstanpreisung und kommerzieller Interessen wie etwa den "Mandantenfang" bei Anwälten sammelte sich schnell eine Leserschaft mit überwiegend aus dem juristischen Bereich an und belebten das Blog mit längeren Fach-Diskussionen.

Auf jurablogs.com belebte bis zur Löschung des Blogs das Ballmann-Blog stets einen Rang innerhalb der Top10.

Ende[Bearbeiten]

Das Ende des Blogs wurde durch die Veröffentlichung des Namen des Bloggers durch einen Anwalt eingeleitet[2].

Vorausgegangen war eine Verlinkung und ein Vollzitat im Richter-Blog auf einen Beitrag[3]. Der Beitrag des Rechtsanwalts[4] beleuchtete eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung, die aber zum Anlass genommen wurde, sie als richtungsweisende Entscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnis hochzustilisieren.

Auf Grund des Vollzitats wurde der "ballmann" abgemahnt und veröffentlichte nach der Löschung des Vollzitats die Abmahnung. Als Reaktion dessen veröffentlichte der abmahnende Anwalt dann den Namen des bloggenden Richters. Damit entfiel aber die Grundlage für den Weiterbetrieb des Blogs.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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