Hotelgutschein
Ein Hotelgutschein ist ein Gutschein, der den Anspruch des Käufers auf eine Hotelleistung repräsentiert
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung[Bearbeiten]
Neben Wertgutscheinen, die einen festgelegten monetären Wert verbriefen, werden auch Hotelgutscheine zum Gegenwert einer bestimmten Leistung zu einem gegenüber dem Normalpreis vergünstigten Preis ausgestellt. In diesem Fall spricht man auch von „Coupons“ oder „Rabattgutscheinen“, die insbesondere zu Marketingzwecken eingesetzt werden.
Diese Hotelcoupons gelten im ausstellenden Hotel als Zahlungsmittel für die jeweils festgelegte Leistung. Diese umfasst im Allgemeinen eine bestimmte Anzahl an Übernachtungen für eine definierte Personenanzahl. Daneben können auch zusätzliche Leistungen beinhaltet sein, wie etwa Verpflegung, Wellnessanwendungen oder Getränke.
Gültigkeit[Bearbeiten]
Die Gültigkeit von Hotelgutscheinen kann variieren. Die Einlösung kann entweder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich oder an bestimmte Termine, wie etwa Ostern oder Weihnachten, gebunden sein. In der Regel sind in Deutschland ausgegebene Hotelgutscheine drei Jahre gültig.
Nach Ablauf dieser Frist kann die verbriefte Leistung nicht mehr eingefordert werden. Jedoch behält der Gutschein seinen Wert und kann zur Zahlung einer anderen Leistung des ausgebenden Hotels verwendet werden.
Einlösung[Bearbeiten]
Da die Einlösung von Hotelgutscheinen im Normalfall nicht an einen bestimmten Termin gebunden ist, muss der Endverbraucher den eigentlichen Aufenthalt erst im ausstellenden Hotel reservieren. Hier ist zu beachten, dass manche Hotels nur bestimmte Zimmer und damit ein eingeschränktes Kontingent zur Buchung mit Hotelgutscheinen zur Verfügung stellen..
Berechtigung zur Einlösung[Bearbeiten]
Hotelgutscheine sind in der Regel nicht personalisiert, also nicht auf den Namen eines bestimmten Berechtigten ausgestellt. Sie sind ein Inhaberpapier und können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein in Händen hält, auch wenn diese nicht der Erwerber ist. Diese nicht personalisierten Gutscheine sind folglich wie Bargeld zu behandeln.
Ursprung und Geschichte[Bearbeiten]
Rabattgutscheine haben ihren Ursprung in den USA, wo sie ab dem 19. Jahrhundert als Werbeinstrument unter dem Begriff „Coupons“ eingesetzt wurden. Verbrauchern haben durch sie besondere Vorteile erhalten und wurden so zum Beispiel auf neue Unternehmen, Produkte oder Leistungen aufmerksam gemacht.
Seit dem Wegfall des bis 2001 geltenden Rabattgesetzes und der Aufhebung der damaligen Zugabeverordnung hat sich das Rabattgutscheingeschäft auch in Deutschland verbreitet und als Marketingmaßnahme etabliert. Angeboten werden Leistungen in den unterschiedlichsten Bereichen – von Shopping, Freizeit, Wellness bis hin zu Gastronomie.
Ebenso ist „Couponing“, das Ausgeben von Rabattgutscheinen, in der deutschen Hotellerie mittlerweile fest verankert. Zahlreiche Hotels bieten ihre Gutscheine über Rabattgutscheinportale an. Die bekanntesten Plattformen sind das US-amerikanische Unternehmen Groupon und DailyDeal, das größte deutsche Gutscheinportal.
Daneben gibt es auch Portale, die sich auf den Vertrieb von Hotelgutscheinen spezialisiert haben. Größter deutscher Anbieter ist die in Köln ansässige ANIMOD GmbH.
Weblinks[Bearbeiten]
- Werbung mit Coupons – aber bitte richtig! (Gastgewerbe Magazin)
- Verbraucher-Recht: Kein Gutschein gilt für immer (Merkur Online)
- Geschenk- und Umtauschgutscheine (IHK Oldenburg)