Heinrich Wilhelm Just

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Heinrich Wilhelm Just (* 4. August 1836 in Dresden, † 7. September 1896 ebenda) war ein sächsischer Jurist und leitender Beamter im Staatsdienst, zuletzt Landgerichtspräsident in Dresden.

Familienverhältnisse[Bearbeiten]

Just war der älteste Sohn des Königlich Sächsischen Rats Friedrich Wilhelm Just (1803–1881) und seiner Ehefrau Eleonore Ernestine, geb. von Houwald (1810–1882). Er heiratete 1864 Maria Helene Weinlig (1840–1923), die ihm sechs Kinder gebar.[1] Der älteste Sohn war Ernst Wilhelm Just.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

Nach der Bürgerschulzeit in Zwickau besuchte er ab 1851 die Königlich-Sächsische Landesschule zu Meißen, die schon sein Vater besucht hatte, und bestand 1856 die Reifeprüfung. Von 1856 bis 1859 studierte er an der Universität Leipzig mit sehr gutem Abschluss Jura. Während der Studienzeit schloss er sich der Leipziger Landsmannschaft Dresdensia an, zu der er, nachdem sie sich dem Verband der Deutschen Burschenschaft angeschlossen hatte, als Alter Herr keine Verbindung mehr pflegte.[2]

Er kehrte ins Elternhaus zurück und fand erste Anstellungen bei einem Advokaten (1859) und als Akzessist und Protokollant beim Bezirksamt Dresden (1861).[3] 1866 wurde ihm das Ritterkreuz des württembergischen Friedrichs-Ordens verliehen.[4] 1867 wurde er zum Gerichtsamt versetzt und erhielt den Titel Assessor. 1870 wurde er an das Gerichtsamt Zwickau versetzt, wo er 1872 zum Gerichtsrat und 1873 zum Rat am dortigen Appellationsgericht ernannt wurde. Neben seiner Berufstätigkeit verfasste er zahlreiche Veröffentlichungen im Archiv für die civilistische Praxis.[5]

Sein Wunsch, den Eltern und Schwiegereltern wieder näher zu sein, erfüllte sich 1879 mit der Versetzung als Rat an das Oberlandesgericht Dresden. Aber bereits 1881 musste er Dresden wieder verlassen: Er wurde zum Präsidenten des Landgerichts Freiberg ernannt, wo er zugleich den Vorsitz einer Zivilkammer übernahm. Es war ihm daran gelegen, eine einheitliche Handhabung der Reichs-Zivilprozessordnung zu sichern und schrieb eine Reihe von Abhandlungen zum Thema. Er war kein Paragraphenjurist mit seiner Auffassung Gesetze so auszulegen, dass das Ergebnis dem gesunden Menschenverstand entsprach.[6]

Die Freiberger Jahre endeten 1889 mit der Versetzung nach Chemnitz als Präsident des Landgerichts. Dort übernahm er den Vorsitz der Beschwerdekammer und die Ausbildung der Referendare. In dieser Zeit entstanden (unveröffentlichte) Aufsätze zur Strafrechtspflege und eine bemerkenswerte Arbeit über Kostenhypotheken. Zur Reichsbank trat er als Staatskommissar für die Reichsbankfiliale Chemnitz in Beziehung.[7]

Seine berufliche Laufbahn beschloss Just, als ihm 1896 wunschgemäß die Stelle des Landgerichtspräsidenten in Dresden übertragen wurde. Wenige Monate später starb er an einem Herzinfarkt. Sein Leichnam wurde auf dem Trinitatisfriedhof bestattet.[8]

Literatur[Bearbeiten]

  • Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939.
  • Karlwilhelm Just: Geschlecht Weinlig C. A. Starke Verlag Limburg (Lahn) 1967

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 91
  2. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 96
  3. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 89.
  4. Personal-Nachrichten: Erlaubnis zum Anlegen fremdherrlicher Orden. In: Allgemeine Zeitung für das Jahr 1866. Mit einem alphabetisch-chronologischen Namen- und Sachregister. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, II/1867, S. 2850.
  5. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 110
  6. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 112–114
  7. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 115
  8. Ernst Wilhelm Just: Aus dem Leben unserer Vorfahren. J. M. Gebhardt’s Verlag Leipzig 1939, S. 117
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