Hauptämter der Dienststelle des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei

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Die Hauptämter der Dienststelle des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei (RFSSuCdP) bestanden aus drei Dienstststellen. Die Stellung des RFSS wurde mit dem Erlass vom 17. Juli 1936 (RGBl. I S. 487) geregelt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Hauptamt Ordnungspolizei[Bearbeiten]

Das Hauptamt Ordnungspolizei war dem Chef der Ordnungspolizei unterstellt. Unter seiner Befehlsgewalt stand die gesamte Schutzpolizei und Gendarmerie. Weiterhin wurde ihm die Technische Nothilfe und die Freiwillige Feuerwehr in der Funktion als technische Hilfspolizei unterstellt.

Reichssicherheitshauptamt[Bearbeiten]

Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstand der Leitung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. Mit dieser Leitung war eine Unterstellung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (RFSS-SD) - kurz SD - und der Kriminalpolizei verbunden. Unter dem Begriff Sicherheitspolizei (SiPo) wurde die (formale) Vereinigung von Gestapo und Kriminalpolizei verstanden.

Hauptamt Haushalt und Bauten[Bearbeiten]

Dieses Hauptamt wurde vom Chef des Hauptamtes Haushalt und Bauten geleitet.

Nachgeordnete Polizeibehörden[Bearbeiten]

Diese Behörden waren:

  • Landespolizeibehörden
  • Kreispolizeibehörden
  • Ortspolizeibehörden

Besondere Polizeibehörden im Reichsgebiet[2][Bearbeiten]

  • Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen
  • Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Carl Johanny, Oskar Redelberger: Volk, Partei, Reich. Deutscher Rechtsverlag, Berlin 1941, DNB 58029434X, OCLC 906634553, S. 166.
  2. ohne Dienststellen der besetzten und angegliederten Gebiete nach Kriegsausbruch vom 1. September 1939
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