Hans-Günther Cappel

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Hans-Günter Cappel ist ein deutscher Jurist.

Werdegang[Bearbeiten]

Cappel war Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main. Später war er Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht. 1979 erregte seine Urteilsentscheidung Aufsehen, als er einen arbeitslosen Bankkaufmann wegen unrechtmäßiger Bezüge durch das Arbeitsamt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilte: „Schon aus Gründen der Generalprävention ist eine solche Strafe geboten.“ Es sei „dem Ansinnen weiterer Kreise, unberechtigt Gelder der Allgemeinheit als Zuwendung des Arbeitsamtes (...) kassieren zu können, entgegenzuwirken.“[1]

Ehrungen[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Immer pärchenweise: Wer vom Arbeitsamt finanzierte Fortbildung schwänzt, dem droht jetzt Freiheitsstrafe. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1979 (online4. Juni 1979).
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