Handyversicherung
Bei der Handyversicherung handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Dieser wird zwischen dem Versicherungsnehmer (der Besitzer des Handys der eine Versicherung abschließt) und dem Versicherer geschlossen. Der Versicherungsnehmer erhält beim Abschluss einer Handyversicherung den Versicherungsschutz vom Versicherer. Der Versicherungsvertrag regelt damit die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
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[Verbergen]Was ist versichert?[Bearbeiten]
Sobald die Handyversicherung mit dem Vertragspartner abgeschlossen wurde, ist das Handy gegen die gängigsten Schadensfälle versichert. Zu den gängigsten Schadensfällen zählen:
- Reparaturen bei Bruch des Displays oder bei Schäden durch Flüssigkeit
- Reparaturen aufgrund von Beschädigungen durch Brand, Kurzschluss, Überspannung
- Vandalismus-Schäden und Fremdschäden
- Diebstahl
- Unbrauchbarkeit durch Bedienungsfehler
Zu beachten ist, dass die Versicherung eine zusätzliche, entgeltliche Leistung des Verkäufers ist. Das bedeutet, dass die normale Garantie trotzdem in Anspruch genommen werden kann.
Was ist nicht versichert[Bearbeiten]
- Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (z.B. Handy unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine liegen lassen => in der Regel kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Diebstahl)
- Material*und Herstellungsfehler
Kosten der Handyversicherung[Bearbeiten]
Die Höhe der Kosten für die Handyversicherung richtet sich meistens nach dem Wert des Handys sowie der Vertragslaufzeit.