Greenpeace-Kriterien für sauberen Strom

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Die Greenpeace-Kriterien für sauberen Strom definieren Anforderungen an Stromprodukte.

Sie wurden erstmals in den 1990er-Jahren vom Greenpeace e.V. zusammengestellt. Greenpeace suchte anhand der Kriterien nach einem Stromanbieter. Nachdem sich kein Unternehmen fand, wurde die Greenpeace Energy eG gegründet.[1]

Kriterien[Bearbeiten]

Strommix[Bearbeiten]

Verbrauchsangepasste Versorgung[Bearbeiten]

Der Strom wird zu jeder Zeit entsprechend zum Verbrauch eingespeist. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Versorgung zu jeder Zeit ohne Strom aus Kern- oder Kohlekraftwerken auskommt (ohne Berücksichtigung der Netzverluste). Für die zeitgleiche Einspeisung muss immer eine Reservestrommenge vorgehalten werden, um auch den Ausfall einzelner Anlagen kompensieren zu können.

Bau von Neuanlagen[Bearbeiten]

Jedes Jahr wird die abgenommene Strommenge der seit dem Vorjahr angeschlossenen Kunden ermittelt. Diese Menge muss spätestens im fünften Folgejahr aus Neuanlagen ins deutsche Stromnetz gespeist werden, die nicht älter als 5 Jahre sind oder deren Bau der Stromversorger initiiert hat. Dadurch wird mehr Strom auf umweltfreundliche Art erzeugt, was einer der wichtigsten Punkte ist, der den Wechsel zu einem echten Ökostromanbieter sinnvoll macht, der dieses Kriterium auch anwendet.

Förderung der Photovoltaik[Bearbeiten]

Bis zur letzten Anpassung der „Greenpeace-Kriterien für sauberen Strom“ zum 1. Januar 2008 sahen diese vor, dass Greenpeace Energy spätestens nach fünf Jahren mindestens 1% der verkauften Strommenge aus Photovoltaikanlagen beziehen oder aus neu gebauten Photovoltaikanlagen ins Netz einspeisen musste, wobei auch hier die geförderten Tarife laut Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden durften. Aufgrund der Entwicklung der Photovoltaikindustrie wurde vor dem Hintergrund des sehr erfolgreichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, dass eine zusätzliche Förderung der Photovoltaik durch einen Aufkauf von Solarstrom nicht mehr notwendig ist und das entsprechende Kriterium gestrichen.

Zukunftsfähigkeit[Bearbeiten]

Das Gesamtkonzept des Energieversorgers muss so ausgelegt sein, dass auch große Nachfragemengen langfristig bedient werden können.

Transparenz und Verbraucherschutz[Bearbeiten]

Wichtige Punkte der Kriterien werden durch unabhängige Gutachter überwacht. Dazu gehören:

  • Überprüfung der Stromherkunft und der Einhaltung der Kriterien zum Strommix
  • Zeitgleiche Stromeinspeisung
  • Einhaltung der maximalen Emissionswerte
  • Einhaltung der Neubauverpflichtung

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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