Greek Doctor’s ID Card

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Die Greek Doctor’s ID Card (sinngleiche, jedoch abweichende Bezeichnungen kommen als Resultat jeweils notwendiger Übersetzungen regelhaft vor) ist ein Dokument mit dazugehörigem Ausweis, das eine Person als in Griechenland approbierten Arzt ausweist. Es wird seit Anfang 2021 nur auf Antrag hin vom griechischen Ministerium für Gesundheit ausgestellt und richtet sich primär an auswanderungswillige Mediziner. Auf Griechisch Αδεια για την άσκηση του ιατρικού bzw. Aδειας άσκησης ιατρικού επαγγέλματος bisweilen mit dem Zusatz Πιστοποιητικό.

Hintergrund[Bearbeiten]

In Griechenland wird die ärztliche Approbationen unverändert maximal dezentral auf lokaler staatlicher Ebene erteilt, entsprechend der Landkreisebene in Deutschland oder den Counties in den Vereinigten Staaten. Der Informationsaustausch zwischen den Regionen, in denen die zuständigen Ämter teils gar verschiedene Bezeichnungen haben, ist nahezu regelhaft langsam und oft auch gänzlich gestört. Dies wird zum Problem, wenn ein in Griechenland approbierter Mediziner eine Stelle als Arzt im (EU-)Ausland annehmen will und dabei nachzuweisen hat, dass er in Griechenland ordnungsgemäß approbiert ist.[1] Die “Panhellenische Ärztekammer” ist zwar theoretisch die sich selbst verwaltende Dachorganisation der griechischen Ärzteschaft, doch hat sie gegenüber dem Staat praktisch keine Kompetenzen im Rahmen der Approbationen, anders als dies etwa in Deutschland Tradition ist.[2] Das deutsche Auswärtige Amt rät in seinen Reisehinweisen durch Verweis auf das “Merkblatt Reiseapotheke” (explizit für Beschäftigte und Reisende in medizinisch schlecht versorgten Ländern) darauf hin, dass das griechische Gesundheitswesen gravierende Mängel aufweist.[3][4] Ein griechischer Mediziner musste daher bislang zunächst ein so genanntes “Konformitätsschreiben” anfordern, das jedoch nur gewährt wird, wenn man sich in einem ersten Schritt an die örtlich zuständige Behörde wendet, die für den gegenwärtigen Wohnort zuständig ist. Allerdings führt in der Praxis der Weg weiter zu den Ämtern jener Regionen Griechenlands, in denen man als Arzt jemals gearbeitet oder gelebt hat, denn die Weitergabe der Akten und Dokumente erfolgt weder regelmäßig noch regelrecht. Die Panhellenische Ärztekammer ist dabei als Wahrer des Status quo eine Stütze dieser Organisationsstruktur. Die Gründe dafür sind unbekannt. Der Aufbau eines verlässlichen Ärzteregisters ist zwar ein Projekt der Panhellenischen Ärztekammer seit es das Internet gibt und in Teilen bereits online, doch aufgrund der mangelnden Weiterleitung von Daten der staatlichen Stellen und einem laxen Umgang der Ärzteschaft mit der Datenweitergabe an die unabhängige Ärztekammer ist das Ärzteregister der Kammer weiterhin chaotisch, notorisch unvollständig, fehlerbesetzt und damit auch irreführend.[5] Das Vereinigte Königreich, wohin besonders viele griechische Ärzte auswandern, weist auf diesen Umstand im Rahmen von staatlichen Informationsseiten beharrlich hin.[6] Nach Umzügen, Auslandsaufenthalten und fehlendem Eintrag bei der Ärztekammer (aufgrund vielerlei Ursachen), führt dies meist zu massiven Verzögerungen und Komplikationen. Ein Umstand, der einen Arzt mit Emigrationsabsichten in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährden kann.

Änderungsprozesse[Bearbeiten]

Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte der konservativ-liberalen und EU-freundlichen Regierung unter Kyriakos Mitsotakis (Partei: Nea Dimokratia) im Jahr 2019, wird versucht Griechenlands dezentrale Verwaltung und Wirtschaft effizienter zu gestalten.[7] Ein Baustein dabei ist, auf gesonderten Antrag hin einen zentralen staatlichen Approbationsnachweis zur Verfügung zu stellen, der den Inhaber als in Griechenland zugelassen ausweist. Die Einführung seit Anfang 2021 verläuft schleppend, da zahlreiche lokale Administrationen und die Panhellenische Ärztekammer das Projekt nicht aktiv unterstützen. Lediglich einige hundert Nachweise konnten so bis Mitte 2021 ausgestellt werden. Von im Land selbst arbeitenden Medizinern wird diese Neuerung weitgehend ignoriert bzw. boykottiert, auch dies eine Einstellung mit langer Tradition.[8][9]

Dokument und Ausweis[Bearbeiten]

Neben der Eigenschaft als Arzt werden Fachrichtung, Personendaten, Adresse und QR-Code zur zuständigen Behörde bzw. der verantwortlichen Regierungsstelle aufgedruckt. Der Nachweis gilt dauerhaft bis auf Widerruf. Die Karte selbst ist bei behördlichen Angelegenheiten stets nur gemeinsam mit dem dazugehörigen Dokument gültig.

Sprachen[Bearbeiten]

Obwohl das Dokument primär emigrationswilligen griechischen Ärzten erleichtern soll im (EU-)Ausland zu arbeiten, werden Dokument und Karte bislang nur in griechischer Sprache ausgestellt, die Urkunde bisweilen auch auf Englisch. Auf separaten Antrag hin erhält der jeweilige Arzt eine beglaubigte Kopie der Karte auf dem Amtsweg, wobei es bei der Terminologie aufgrund von synonymen Begrifflichkeiten zu leichten Abweichungen kommen kann. Hierfür fallen gesonderte Kosten an.[10]

Ausblick[Bearbeiten]

Die Regierung Mitsotakis hat als Ziel eine zentrale Datenbank auf der die Daten aller griechischen Ärzte abrufbar sein sollen. Die Fertigstellung dieses Projektes ist frühestens auf das Jahr 2030 terminiert, da man auch die inländische Ärzte einbinden möchte, für den Beginn der Arbeiten an diesem System gibt es bislang (Stand 2021) keinerlei Anzeichen.

Quellen[Bearbeiten]