Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in Berlin

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Das Gesetz zur Förderung des Radverkehrs soll die Fahrradinfrastruktur im Bundesland Berlin verbessern und die Sicherheit von Fahrradfahrern erhöhen. Das Gesetz soll nach einer Einigung des rot-rot-grünen Senats und einer Bürgerinitaive noch 2017 beschlossen werden.[1] Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um das erste Radgesetz auf Länderebene.

Ziele[Bearbeiten]

Auf einige Eckpunkte einigte sich der Senat mit der Bürgerinitiative:

  • Bis 2025 soll der Anteil des Radverkehrs innerhalb der städtischen Umweltzone auf 30 Prozent gesteigert werden. Derzeit liegt der Anteil bei 13 Prozent.
  • Im gesamten Bundesland Berlin soll der Anteil auf 20 Prozent gesteigert werden.
  • Berlin verpflichtet sich zu einer Vision Zero. Das Konzept verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken.
  • Es soll ein lückenloses Radwegenetz geben. An Hauptstraßen sollen die Radwege breit genug sein, sodass sich Radfahrer gegenseitig überholen können.
  • Besonders wichtige Verbindungen sollen in ein Vorrangnetz integriert werden. Die Ampelschaltungen sollen hier für Radfahrer ausgelegt werden, damit diese ihr Ziel möglichst ohne anhalten zu müssen erreichen können.
  • Es sollen 100 Kilometer Radschnellwege gebaut werden.
  • Es sollen zusätzliche 100.000 Abstellplätze für Fahrräder entstehen.[2]

Entstehung[Bearbeiten]

Die Gesetzesinitiative ging von einer Gruppe Bürger aus, die ursprünglich ein Volksbegehren anpeilten, um Druck auf den Senat auszuüben. Der Senat hatte zu dem Zeitpunkt schon eine offizielle Radstrategie, welche sich in wesentlichen Punkten mit dem Begehren der Bürger überschnitt.[3] Die Bürger befürchteten jedoch, dass die Strategie des Senats nicht konkret genug sei, ohne Gesetz würden genaue Fristen fehlen und andere konkrete Zahlen für den Ausbau der Radwege nicht definiert.[4]

Ein erster Entwurf wurde im Januar 2016 auf einem sogenannten Gesetzes-Hackathon innerhalb von 24 Stunden erarbeitet. In Berlin trafen sich dazu rund 30 Menschen und brachten ihre juristische und verkehrsplanerische Expertise ein.[5]

Die Aktivisten übten im Dezember mit einer Untätigkeitsklage Druck auf den Senat aus.[4]

Der Senat prüfte per Gutachten den Gesetzesentwurf, stimmte diesen Prozess jedoch nicht mit den Initiatoren des Volksbegerens ab. Diese warfen dem Senat vor, auch hier auf die Bremse zu treten.[6]

Das Gesetz wurde in einem Dialogprozess zwischen zuständiger Senatsverwaltung, den Initiatoren des Volksentscheids, den Koalitionsfraktionen, dem ADFC Berlin und dem BUND weiterentwickelt. Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte im Jahr 2016 Unterschriften für eine Verkehrswende in Berlin gesammelt und somit Druck auf die Politik ausgeübt.[2]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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