Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation

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Das Gesellschaftsrecht des Russlands — ist das Teilgebiet des Privatrechtes des Russischen Rechtes, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

Das Gesellschaftsrecht im System des russischen Rechts[Bearbeiten]

Das Gesellschaftsrecht des Russlands behandelt die in der Russischen Föderation für Gesellschaften vorgesehenen Rechtsformen.

Unter Gesellschaftsrecht versteht man in Russland:

  • im weiteren Sinne — die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beschäftigen.
  • im engeren Sinne — das vom Eigentümer oder Management eingeführten System von Regeln, die sich mit den Rechtsverhältnissen innerhalb der jeweiligen Gesellschaft beschäftigen.

In moderner russischen Rechtswissenschaft wird die Gesellschaftsrecht als ein Teil des Privatrechtes oder ein Teil des Unternehmensrechtes betrachtet. Es gibt auch Meinungen, dass die Gesellschaftsrecht ein selbständiges Rechtsgebiet ist.

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