Geschäftsgegner
Als Geschäftsgegner wird im Rechtsverkehr der jeweils andere Teilnehmer (Partei) eines Rechtsgeschäftes bezeichnet.
Der Begriff Gegner zielt daraufhin ab, dass in einem Rechtsgeschäft zwei Parteien Interessen verfolgen, welche aufeinandertreffen. Der Begriff ist nicht moralisch einzuordnen. Rechtlich gesehen kann auch der umgangssprachliche "Geschäftspartner" ein Geschäftsgegner sein.

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