Georg Klauer

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Gustav Edgar Georg Emil Klauer (* 9. Juni 1876 in Berlin; † 1945) war ein deutscher Jurist und Präsident des Reichspatentamtes.

Lebensstationen[Bearbeiten]

Als Sohn des kaiserlichen Marine-Oberingenieurs Gustav Klauer und seiner Ehefrau Martha Plüddemann[1]besuchte er das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Berlin, wo er auch die Abiturprüfung im Jahre 1894 bestand. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Berlin, Freiburg, Leipzig und Tübingen. Im Jahre 1898 bestand er die erste Staatsprüfung zum Referendar[2]. Mit der bestandenen zweiten Staatsprüfung von 1903 wurde er zum Gerichts-Assessor ernannt.

Er erhielt eine Anstellung als Amtsrichter in Berlin-Schöneberg im Jahre 1909. Daneben wurde er Hilfsrichter am Landgericht II Berlin. Eine kommissarische Beschäftigung am Reichspatentamt (RPA) nahm er seit Oktober 1910 auf. Dort wurde er im Juni 1911 zum Regierungsrat befördert. Als 1914 der Erste Weltkrieg begann, leistete er seinen Kriegsdienst bis 1918 bei dem kaiserlichen Motorboot-Korps in der Militärmarinedirektion ab.

Dienst in den obersten Reichsbehörden[Bearbeiten]

Ab Januar 1921 kam er ins Reichsjustizministerium. Dort erfolgte seine Beförderung zum Oberregierungsrat im Jahre 1923. Nach seiner Beförderung zum Ministerialrat im April 1924 war er maßgeblich an den Entwürfen zum neuen Patent- und Urhebergesetz beteiligt, wobei diese Tätigkeiten bis 1934 andauerten. Vom 1. März 1934 bis 1945 stand er dann als Präsident dem RPA vor. In Berlin wohnte er 1935 am Olivaer Platz 11.

International betätigte er sich 1925 auf der Haager Konferenz zur Revision der Pariser Übereinkunft über den gewerblichen Rechtsschutz und im Jahre 1928 in Rom auf einer Konferenz zur Revision der Berner Abkommens.[3]

Klauer verstarb kurz nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs.[4]

Schriften[Bearbeiten]

  • Das Zugabewesen: nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932, 1932
  • Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933, Berlin 1933
  • Die neuen Aufgaben des Reichspatentamtes, in: Akademie für Deutsches Recht (Hrsg.), Das Recht des schöpfrischen Menschen, Berlin 1936, S. 55-67
  • Patentgesetz vom 5. Mai 1936, mit Philipp Möhring und Rudolf Friedrich, Berlin 1937
  • Das neue deutsche Patentgesetz und die Rechte des angestellten Erfinders, Essen 1938
  • Die Vereinheitlichung des Patentwesens im Altreich und in der Ostmark nebst kurzer Übersicht über die Rechtslage in den wiedervereinigten Gebieten, 1940
  • Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 mit Philipp Möhring, 1940

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Herrmann A.L. Degener, Wer ist's?, Berlin 1935, S. 820
  2. Hochspringen Klauer, Georg. Biographische Daten. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 10. Juli 2017.
  3. Hochspringen Werner Schubert (Hrsg.), Akademie für Deutsches Recht, Protokolle der Ausschüsse, Band IX, Berlin 1999, S. XLIX-XLX
  4. Hochspringen Georg Klauer, Philipp Möhring (Hrsg.): Patentrechtskommentar. 3. Auflage. Franz Vahlen, München 1971, ISBN 3-8006-0105-2, S. V (Vorwort von Philipp Möhring).
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