Gefahrerhöhung
Unter Gefahrerhöhung werden im Versicherungsrecht alle Maßnahmen und Ereignisse verstanden, die die Schadeneintritts- und/oder die Schadenausbreitungswahrscheinlichkeit gegenüber dem im Versicherungsantrag angegebenen Gefahrstand erhöhen. Dabei ist es zunächst unerheblich, wer diese Maßnahmen ausgelöst bzw. veranlasst hat.
Literatur[Bearbeiten]
- § 23 "Gefahrerhöhung" Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
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