Gefahrerhöhung

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Unter Gefahrerhöhung werden im Versicherungsrecht alle Maßnahmen und Ereignisse verstanden, die die Schadeneintritts- und/oder die Schadenausbreitungswahrscheinlichkeit gegenüber dem im Versicherungsantrag angegebenen Gefahrstand erhöhen. Dabei ist es zunächst unerheblich, wer diese Maßnahmen ausgelöst bzw. veranlasst hat.

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