Gebrauchsüberlassungsvertrag

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Gebrauchsüberlassungsverträge sind zweiseitige bzw. gegenseitige Verträge, die auf eine zeitweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung einer Sache gerichtet sind. Beispiele: Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihe. In Deutschland sind sie im Besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs gesetzlich geregelt.

Darlehen und Sachdarlehen sind besondere Arten der Gebrauchsüberlassungsverträge, da der Vertragspartner hier tatsächlich das Eigentum an der Sache (dem Geld) erlangt. Bei der Rückgabe ist dann nicht die überlassene Sache (genau der Geldschein, der auch ausgegeben wurde), sondern eine Sache gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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