Gammelstrom

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Gammelstrom (falscher Ökostrom) bezeichnet Stromprodukte, die dazu geeignet sind, die Kaufmotive von Ökostromkunden vorzutäuschen und zu imitieren.[1]

Inhaltsverzeichnis

Methode[Bearbeiten]

Entsprechende Stromanbieter versuchen durch mehrere Methoden des Greenwashing den Eindruck zu erwecken, dass sie Ökostrom verkaufen. Dabei findet fast keine oder gar keine Förderung der Energiewende statt.[2]Stattdessen werden etwa durch irreführende Werbung möglichst genau die Eigenschaften vorgetäuscht, die Ökostromkunden beim Kauf von Ökostrom nachfragen.[3][4][5] Ähnlich wie bei Gammelfleisch findet eine Umettikettierung von Stromprodukten statt, die den Kaufmotiven von Ökostromkunden nicht entsprechen oder widersprechen. Vor allem mit Hilfe irreführender Werbung wird erwirkt, dass Verbraucher mit dem Produkt die Möglichkeit assoziieren, ihren gewünschten Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Auswirkungen[Bearbeiten]

De facto fließen die Einnahmen bei falschen Ökostromprodukten an der Energiewende vorbei.[6] Davon betroffene Ökostromkunden fördern anstelle von erneuerbaren Energien das Gegenteil in Form von Kernenergie und Kohlekraft. Das wesentliche Kaufmotiv, beziehungsweise der Wunsch von Ökostromkunden, ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten und dadurch den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern[7], wird entweder neutralisiert oder umgedreht.[8][9][10][11][12]Dies gilt aufgrund der Gesetzesgrundlage in Deutschland sowie der gesamten europäischen Union jeweils für mehrere millionen Verbraucher, deren Kaufentscheidung gegen die Energiewende gewendet wird. Dabei besteht das Risiko des unlauteren Wettbewerbs gegenüber Ökostromanbietern, welche anspruchsvolle Produkte anbieten, die der Nachfrage im Wesentlichen tatsächlich entsprechen. Wenn Verbraucher aufgrund von Verbrauchertäuschung nicht mehr zu einem tatsächlichen Ökostromanbieter wechseln, wird solchen auf unlautere Weise die Nachfrage entzogen.

Legitimation[Bearbeiten]

Die gesetzliche Grundlage für den Verkauf von Ökostrom in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Sie enthält Passagen, die gegen den Hauptzweck ( Ratio legis) einer Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wirken. Zugleich verpflichtet sie jeden Mitgliedsstaat zur Einrichtung eines elektronischen Handelssystems zur statistischen Verschiebung von Stromattributen wie erneuerbar, nuklear oder fossil. In Deutschland ist das Umweltbundesamt verpflichtet, die digitale Verschiebung ähnlich einer bilanziellen Optimierung anhand von Herkunftsnachweisen zu ermöglichen.[13].

Einzelnachweise[Bearbeiten]