Günther Vollmer

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Günther Vollmer (* 20. April 1902 in Kreuzau im Kreis Düren; † 20. April 1945) war ein deutscher Jurist. Als Nationalsozialist diente er dem NS-Regime sowohl als Referent im Reichsjustizministerium wie auch als Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht in Königsberg.

Inhaltsverzeichnis

Laufbahn[Bearbeiten]

Als Sohn von Emil Vollmer, Direktor einer Fabrik für Feinpapiere, besuchte er in Düren die Volksschule. Danach absolvierte er das Realgymnasium mit der Realschule. Sein Reifezeugnis erlangte er Ostern 1921. Fächer der Rechts- und Staatswissenschaften studierte er danach an den Universitäten von Bonn, München und Köln.[1]

Am Oberlandesgericht zu Köln bestand er im Oktober 1925 die erste juristische Staatsprüfung. Es folgte der Vorbereitungsdienst bei der Staatsanwaltschaft in Aachen. Im Jahre 1926 erlangte er an der Universität Köln die Promotion zum Dr. jur. mit der Dissertation Entwickelung und heutige Bedeutung der Geiselschaft (Eine völkerrechtliche Studie)[2].

Schon 1922 wurde er Mitglied der NSDAP. Im gleichen Jahr kämpfte er im Freikorps Bund Oberland und gehörte der Akademischen Wehr München an. Im Rahmen der Ruhrkämpfe im Jahre 1923 gehörte er der Rhein-Ruhr-Abwehrorganisation des Wehrkreises München an. Weiterhin war er Angehöriger des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes[3].

Zum Ende des Jahres 1929 wurde er Mitglied der Rechtsstelle im NSDAP-Gau Ostpreußen. Zugleich tritt er eine Stelle als Zivilrichter beim Landgericht Königsberg (LG Königsberg) an. Im Januar 1932 leitete er die Gaurechtsstelle der NSDAP in Ostpreußen. Die Mitgliedschaft in der NSDAP errang er erneut am 1. April 1932. Ab 1932 betätigte er sich als Rechtsanwalt. Im Juli 1933 wird er auf Anforderung des Gauleiters Erich Koch Oberstaatsanwalt in Königsberg.[4] Als es zu einer Konfliktsituation mit dem Vizepräsideten des Oberlandesgerichts kam, wurde er nach Stendal versetzt.

Im April 1934 wurde er als Oberstaatsanwalt zum Kammergericht Berlin versetzt. Damit war auch ab Februar 1935 eine Referentenstelle für Anwalts- und Notarrecht im Reichsjustizministerium (RJM) verbunden. Am 1. Dezember 1937 erfolgte die Ernennung zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Königsberg[5]. Gleichzeitig übernahm er die Leitung des Gaurechtsamtes und der Gauführung des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (NSRB)[6].

Dienst im Kriege[Bearbeiten]

Bei Kriegsbeginn 1939 erfolgte seine Einberufung zur Nachrichtentruppe der Luftwaffe. Ab dem 5. November 1941 wurde er bis Ende Dezember 1942 zum Leiter des Rechtsamtes beim Reichskommissar Ukraine versetzt. Zum 1. Febraur 1943 wurde er zum Ministerialdirektor im RJM befördert. Dort leitete er bis November 1944 die Strafrechtsabteilung. Die Todesstrafe sah er als als gerechtfertigt an, wenn der Beschuldigte eine Äußerung wie folgt abgab:

„Nicht mehr tragbar und grundsätzlich todeswürdig sind […] Äußerungen folgender Art: Der Krieg sei verloren; Deutschland oder der Führer hätten den Krieg sinnlos oder frivol vom Zaune gebrochen und müßten ihn verlieren; die NSDAP solle oder werde abtreten und nach italienischem Muster den Weg zum Verständnisfrieden frei machen; eine Militärdiktatur müsse errichtet werden und werde Frieden schließen können, man müsse langsamer arbeiten, damit Schluß werde; ein Eindringen des Bolschewismus sei nicht so schlimm, wie es die Propaganda schildere, und werde nur den führenden Nationalsozialisten schaden; Engländer oder Amerikaner würden den Bolschewismus an der deutschen Grenze zum Stehen bringen; Mundpropaganda und Feldpostbriefe mit der Aufforderung, die Gewehre wegzuwerfen oder umzudrehen; der Führer sei krank, unfähig, ein Menschenschlachter usw.“

Günther Vollmer[7]

Am 18. November 1944 hielt er in Göttingen bei Rudolf Smend eine Vorlesung über Kriegsrecht. Es folgte im Dezember 1944 die Ernennung zum Ordinanzoffizier einer Einheit des Volkssturms[8].

Schriften[Bearbeiten]

  • Reichs-Rechtsanwaltsordnung in der Fassung des Gesetzes vom 21. Februar 1936 (= Stilkes Rechtsbibliothek). Stilke, Berlin 1936, OCLC 72691506.
  • Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 mit einschlägigen Nebengesetzen und Verwaltungsbestimmungen (= Stilkes Rechtsbibliothek). Stilke, Berlin 1937, OCLC 46194568.
  • Der Rechtsanwalt (= Die akademischen Berufe). Lehrmittlezentrale des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung in der Deutschen Arbeitsfront, Berlin 1937, OCLC 19110322.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Angaben zum Lebenslauf in seiner Dissertation, siehe unten
  2. Günther Vollmer: Entwickelung und heutige Bedeutung der Geiselschaft (Eine völkerrechtliche Studie). Druckerei H. Eschenhagen, Ohlau 1928, OCLC 493291566.
  3. Deutschvölkischer Schutz- und Trutzbund
  4. Christian Rohrer: Nationalsozialistische Macht in Ostpreußen. Martin Meidenbauer, München 2006, ISBN 3-89975-054-3, S. 610.
  5. Christian Tilitzki: Alltag in Ostpreussen - Die geheimen Lageberichte der Königsberger Justiz 1940 - 1945. Rautenberg, Leer 1991, ISBN 3-7921-0478-4, S. 40–41 u. FN 85.
  6. Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (NSRB)
  7. Ingo Müller: Furchtbare Juristen - Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, München 1987, ISBN 3-463-40038-3, S. 151.
  8. Volkssturm im NS-Regime
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