Funkschutzzone

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Als Funkschutzzone wird ein Gebiet bezeichnet, in dem strenge Regeln gelten, was die Aussendung elektromagnetischer Strahlung, im Allgemeinen Radiowellen, betrifft. Streng sind diese Regeln verglichen mit der Umgebung des Gebiets.

Das Wort Funkschutzzone ist ein sehr seltener Ausdruck, da im deutschen Sprachraum nur sehr wenige Einrichtungen dieser Art existieren. Es finden sich teilweise andere Schreibweisen wie Funk-Schutzzone. Teilweise gleichbedeutend wird auch Funkverbotszone verwendet. In der Radioastronomie ist der englische Ausdruck Radio Quiet Zone sehr geläufig.

Zweck einer Funkschutzzone[Bearbeiten]

Zweck einer solchen Schutzzone ist es, die Ausbreitung, bzw. das Eintreffen von künstlichen elektromagnetischen Wellen an einem Punkt oder einem Gebiet oder an einer Grenze zu verhindern.

Ein Punkt der von eintreffender Strahlung beschützt werden soll, ist z.B. eine Messeinrichtung, die besonders empfindlich ist. Die Funkschutzzone wird dann in einem gewissen Radius um den zu schützenden Punkt errichtet. Ein ganzes zu schützendes Gebiet enthält meist mehrere Mess- oder auch Versuchseinrichtungen, die Radiowellen zur Übertragung benutzen. Eine Grenze als zu schützende Linie ist die Folge von unterschiedlichen Funkreglements auf verschiedenen Territorien.

Arten des Schutzes[Bearbeiten]

Für besondere Zwecke wird ein vollständiger Schutz angestrebt, d.h. es wird jegliche Erzeugung elektromagnetischer Strahlung innerhalb der Zone verboten. Für viele Zwecke genügt jedoch eine Einschränkung der Erzeugung. Diese Einschränkung kann

  • die Erzeugung von Wellen eines bestimmten Frequenzbandes verbieten
  • den Betrieb bestimmter Störquellen verbieten
  • die Maximalleistung von Sendern festlegen
  • Zeitbeschränkungen für den Betrieb festlegen.

Alle gesetzlichen Regelungen zum Funkbetrieb gelten meist weiterhin, die für die Schutzzone verhängten Einschränkungen der Rechte gelten zusätzlich.

Schützenswerte Objekte[Bearbeiten]

Geschützt werden

Überwachung und Erzwingung der Funkdisziplin[Bearbeiten]

In vielen Fällen werden regionale Beschränkungen für elektromagnetische Aussendungen durch die Behörden überwacht, die auch für die allgemeine Überwachung der Funkvorschriften eines Landes zuständig ist. Dies ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Militärische Einrichtungen beschäftigen meist eigene Spezialeinheiten zur Auffindung von Störquellen, die aber je nach Rechtslage des Landes die Polizeibehörden zur Durchsetzung ihrer Ansprüche heranziehen müssen. Gleiches gilt für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die meist über hervorragende technische Mittel aber über keinerlei Zwangsmaßnahmen verfügen.

Beispiele[Bearbeiten]

Die "National Radio Quiet Zone" (NRQZ) der Vereinigten Staaten von Amerika umfasst ein nahezu quadratisches Gebiet von 34000 m² in Westvirginia und Maryland. Innerhalb des Gebiets befinden sich das National Radio Astronomy Observatory (NRAO) sowie die Sugar Grove U.S. Naval Radio Station der U.S. Navy. In der NRQZ sind ein Großteil der Funkanwendungen verboten, Spezialisten kümmern sich um die Zurückverfolgung von Störungen und deren Behebung. Gleichwohl sind einige Anwendungen wie CB-Funk, Behörden- und Rettungsdienstfunk vom Verbot ausgenommen. Auch kann bei Bedarf Richtfunk zugelassen werden, der die beiden Einrichtungen nicht belastet. Auf Grund der Bedeutung der NRQZ verfügt diese über Spezialisten zur Auffindung von Störquellen. Die NRQZ wurde 1958 durch die FCC mit dem Prozess Nr. 11745 eingerichtet[1] und hat somit gesetzliche Grundlage erlangt.

Die Funkschutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ist mit ca. 1 km Durchmesser sehr klein, da sie sich nur auf das Grundstück des MPfR beschränkt. Hier ist jedoch praktisch jeder Funkbetrieb untersagt. Auch Kraftfahrzeuge dürfen auf Grund der Vielzahl der heutzutage enthaltenen Störquellen nicht in das Gebiet einfahren.

Der Betrieb von Funkdiensten, deren Bänder nur in Deutschland freigegeben sind, wie z.B. Freenet und Teilen des CB-Funk[2], ist in definierten Grenzgebieten zu z.B. Frankreich untersagt.

Funkschutzzonen in der Öffentlichkeit[Bearbeiten]

Außer bei Bewohnern waren Funkschutzzonen bislang kein Thema der Presse. Mit der Zunahme von Nachrichten über Elektrosensibilität und öffentlicher Partizipation daran wird bekannt, dass Betroffene Funkschutzzonen als Wohnorte wählen, um einer minimierten elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt zu sein.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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