Freie Trauung

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Für eine freie Trauung entscheiden sich Paare, die ihr Jawort zueinander in einer feierlichen Zeremonie zum Ausdruck bringen wollen. Dabei können religiöse Elemente eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Damit bietet dieser zeremonielle Akt eine Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt damit auch die Paare mit ein, die aus unterschiedlichen Konfessionen stammen oder nicht in der Kirche organisiert sind.[1]

Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die freie Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie.

Eine freie Trauung ist weder kirchenrechtlich noch bürgerrechtlich relevant. Sie wird in der Regel zeremoniell ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht und durchgeführt. Der soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung.

Durchgeführt wird die freie Trauung von freien Theologen[1] oder auch anderen Rednern.

Einzelnachweise[Bearbeiten]