Frau Orosz wirbt für das Welterbe

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Frau Orosz wirbt für das Welterbe
Erika Lust, 2009
Öl auf Leinwand
Privatbesitz

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Frau Orosz wirbt für das Welterbe ist ein Gemälde der aus Kasachstan stammenden Dresdner Malerin Erika Lust, das wenige Wochen nach seiner Entstehung gerichtlich verboten wurde.

Bildbeschreibung[Bearbeiten]

Das Gemälde ist ein Frauenakt und zeigt die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz. In der Szene posiert sie unbeholfen auf einem Feldweg vor einer Brückenauffahrt. Sie ist nackt in roten Strapsen. Ihren Hals schmückt die Amtskette. In den ausgebreiteten Armen hält sie ein pinkfarbenes Tuch.

Entstehungszeitraum und Zusammenhang[Bearbeiten]

Das Bild entstand 2009 als Reaktion auf die im selben Jahr erfolgte Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal durch die UNESCO. Die im Hintergrund angedeutete Brücke ist die Waldschlößchenbrücke, deren Bau zum Verlust der Titels führte. Die Darstellungsform der Nacktheit bezeichnete die Künstlerin als Ausdrucksmittel dafür, dass die Oberbürgermeisterin bei der entscheidenden Sitzung des Welterbekomitees in Sevilla keine überzeugenden Argumente vorzuweisen hatte: „Die von mir implizierte Aussage, dass sie praktisch mit ‚nichts in der Hand‘, also ohne konkrete eigene Taten für das Welterbe wirbt, ist ein Statement, dass in der Kunst sehr häufig durch Nacktheit dargestellt wird. Somit ist die dargestellte Nacktheit als künstlerisches Mittel zum Ausdrücken ihrer Tatenlosigkeit zu verstehen und somit voll und ganz durch die grundgesetzlich verbriefte Meinungs- und Kunstfreiheit abgedeckt.“[1]

Rechtsstreit[Bearbeiten]

Nachdem das Bild im November 2009 im Internet veröffentlicht worden war, sah Orosz in der Darstellung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und zog vor Gericht. Damit klagte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Stadtoberhaupt gegen eine Künstlerin mit dem Ziel, ein Werk der Bildenden Kunst verbieten zu lassen. In einem Eilverfahren entschied das Landgericht Dresden am 3. Dezember 2009, dass vor allem die Darstellung der Geschlechtsteile ein unzulässiger Eingriff in die Intimsphäre der Oberbürgermeisterin sei. Lust wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro untersagt, das Bild künftig im Original oder als Reproduktion öffentlich zu machen.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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