Franz Sprinz
Franz Sprinz (* 9. Februar 1904 in Friedrichshafen/Bodensee; † 1975[1]) war als SS-Sturmbannführer (SS-Nr. 276264) von 1942 bis 1944 Leiter der Staatspolizeistelle Köln (Stapo Köln). In Ungarn kommandierte er 1944 das Einsatzkommando 8, das zur Judenverfolgung ab März 1944 eingesetzt wurde. Von Anfang 1945 bis zur Auflösung führte er das Einsatzkommando 10b in Kroatien. Als er wegen seiner Tätigkeit bei der Gestapo Köln 1953 und 1954 vor Gericht stand, wurde das Urteil richtungsweisend für die westdeutsche Justiz bezüglich der Beurteilung von Gestapoverbrechen.[2]
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Ausbildung und Studium[Bearbeiten]
Als Sohn eines Drogisten wurde er katholisch erzogen, trat aber spätestetens 1936 aus der Kirche aus. Er besuchte dien katholische Volksschule und die Lateinschule in Friedrichshafen. Danach war er am humanistischen Gymnasium in Ravensburg, wo er 1922 die Reifeprüfung (Abitur) bestand. An den Universitäten Tübingen, München und Berlin studierte er - mit kurzen Unterbrechungen von praktischen Tätigkeiten - die Fächer Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er im Herbst 1930, die große juristische Staatsprüfung legte er im Januar 1935 in Württemberg ab, wobei er jeweils die Note "Ausreichend" erhielt[3]. Da er sich politisch an den Nationalsozislisten orienterte, wurde er 1932 Mitglied der SA und der NSDAP (Mitglied Nr. 1 286 151).
Laufbahn im SD und bei der Gestapo[Bearbeiten]
Im April 1935 wurde er Angehöriger des SD (Sicherheitsdienst der SS) und betätigte sich im SD-Oberabschnitt (SDOA) Süd-West in Stuttgart im Sachgebiet kulturelle Angelegenheiten. Mitglied der SS wurde er im Rang eines SS-Obrscharführers im Jahr 1935.[4] Nach Allenstein (Ostpreußen) wurde er im Jahre 1937 versetzt, wo er im SD-Abschnitt Allenstein als Stabsführer eingesetzt wurde. Im August 1938 kam er als Abchnittsführer des SD-Abschnitts nach Koblenz, wo er 1939 im Rahmen seiner SD-Tätigkeit Angehöriger der Gestapo wurde. Von Ende 1940 bis zum 2. Februar 1942 übernahm Sprinz die kommissarische Leitung der Staatspolizeistelle Dortmund in stellvertrender Funktion von Constantin Canaris, der nach den besetzten Niederlanden abkommandiwrt war[5] Danach erfolgte die Versetzung von Sprinz zur Stapo Köln[6], wo er ab dem 24. Februar 1942 die Leitung der Stapo Köln von Emanuel Schäfer übernahm[7]
Leitung der Deportationen aus Köln[Bearbeiten]
Unter der Leitung von Sprinz organisierte die Gestapo von Mai 1942 bis Ende 1943 folgende Transporte von Deportationen der Juden aus Köln in Konzentrations(KZ)- und Vernichtungslager oder Gettos der besetzten Gebiete Osteuropas[8][9]:
- Mai 1942 : etwa 800 Personen an einen unbekannten Ort[10]
- 15. Juni 1942 : 963 Personen zum KZ Theresienstadt
- 22. Juni 1942 : etwa 350 Personen nach Lublin-Izbiza
- 20. Juli 1942 : 1164 Personen nach Minsk
- 22. Juli 1942 : 1000 Personen nach Minsk
- 27. Juli 1942 : 700 Personen zum KZ Theresienstadt[11]
- 12. September 1942 : 50 Personen zum Theresienstadt[12]
- 19. September 1942 : 50 Personen zum Theresienstadt[13]
- 26. September 1942 : 42 Personen zum Theresienstadt[14]
- 2. Oktober 1942 : 42 Personen zum Theresienstadt[15]
- 17. Oktober 1942 : 800 Personen zum KZ Theresienstadt
- Herbst 1942 : einige hundert Kinder nach Jugoslawien
- 15. Januar 1943 : etwa 1000 Personen über Berlin zum KZ Theresienstadt oder zum KZ Auschwitz[16]
- 2. April 1943 : mehrere hundert Personen zum KZ Theresienstadt
- 17. Juni 1943 : etwa 500 Personen aus getrennten Mischehen zum KZ Theresienstadt
- 22. Juni 1943 : etwa 1000 Personen aus aufgelösten Mischehen zum KZ Theresienstadt
- 29. Juli 1943 : einige hundert Personen aus Mischehen zum KZ Theresienstadt[17]
- Oktober 1943 : 20 Personen zum KZ Theresienstadt[18]
- 17. November 1943 : eine unbekannte Anzahl von Personen zum KZ Theresienstadt
Einsatz in Ungarn und Kroatien[Bearbeiten]
Bis Mitte Februar 1944 blieb Sprinz Leiter der Stapo Köln, so dass SS-Sturmbannführer Max Hoffmann ab dem 13. Mai 1944 sein Nachfolger wurde. Anfang März 1944 wurde Sprinz nach Mauthausen in Österreich kommandiert. Dort wurde ein 800 Mann starkes Sondereinsatzkommando Eichmann (SEK Eichmann) aufgestellt, welches sich in bis zu acht Einsatzkommandos gliederte[19]. Sprinz wurde Führer des Einsatzkommandos 8 in Stuhlweissenberg[20]. Die Aufgabe des SEK Eichmann bestand darin, die Juden in Ungarn zu deportieren. Füherer des Unternehmens Margarethe war SS-Standartenführer Hans-Ulrich Geschke. In der Nacht vom 18. auf den 19. März 1944 überschritten die Kommandos die ungarische Grenze und begannen unmittelbar bei Ankunft im jeweiligen Ort mit der Ausführung der Anordnungen zur Verfolgung der Juden.
Sprinz wurde Anfang 1945 nach Kroation kommandiert. Dort übernahm er am 17. Januar 1945 von SS-Obersturmbannführer Joachim Deumling das Kommando über das Einsatzkommando 10b, das zur Einstzgrupp E gehörte.
Kriegsende, Gefangenschaft und Untertauchen[Bearbeiten]
Nachdem die Einsatzgruppe aufgelöst wurde, meldete er sich bei der SS-Junkerschule in Klagenfurt. Dort nahm er eine neue Identität als "SS-Unterscharführer Prinz" mit einem neuen Soldbuch an. Nachdem er in russische Gefangenschaft geraten war, gelang ihm die Flucht, die ihn in US-amerikanisch besetztes Gebiet führte. Diese erneute Gefangennahme endete aber im Juni 1946, als er nach Dortmund entlassen wurde, wo seine Ehefrau ihre Wohnung hatte. Bis auf eine Reise nach Süddeutschland hielt er sich mit der Unterstützung seiner Familienangehörigen bis zum Jahre 1952 dort versteckt, weil er ständig befürchtete, nach Ungarn oder Jugoslawien ausgeliefert zu werden.
Am 2. Mai 1952 meldete er sich unter seinem richtigen Namen in Köln an, um dann am 9. Juli 1952 eine Ummeldung nach Dortmund vorzunehmen.
Anklage und Verurteilung[Bearbeiten]
Im November 1952 wurde Sprinz aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Köln vom 22. November 1952 am 28. November 1952 in Untersuchungshaft genommen. Zusammen mit dem ehemaligen SS-Hauptsturmführer Kurt Matschke (* 4. Mai 1908 in Lemgo) (SS-Nr. 45856), der in Köln bei der Staatspolizeistelle Leiter des Referats IIa war, wurde der Vorwurf des Mordes und der schweren Freiheitsberaubung im Amte mit Todesfolge erhoben und ab dem 27. Juni 1953 vor dem Landgericht Köln verhandelt[21]. Sprinz wurde der Beihilfe des Mordes in vier Fällen angeklagt, die die Erhängung von vier polnischen Zwangsarbeitern betraf, die Geschlechtsverkehr mit dutschen Frauen gehabt hatten. Diese Hinrichtungen betrafen die Staatspolizeistelle Bonn, die der Staatspolizeistelle Köln zugeordnet war, und die während der Amtszeit von Sprinz in Köln stattfanden:
- a. Mai 1942 in Eschweiler bei Satzvey
- b. Sommer 1942 in Schaven bei Commern
- c. Juni 1943 in Rissdorf bei Satzvey
- d. Herbst 1943 in Konradsheim bei Lechenich
Vor Gericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass Sprinz die Ausführungsbefehle für die Hinrichtungen unterzeichnet hat. Er hatte allerdings ein Fernschreiben des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) bezüglich der Hinrichtungen abgezeichnet und in den Geschäftsgang gegeben. Er habe aber keines der Bestsätigungsschreiben für die Hinrichtungen gesehen, wie er behauptete. Weiterhin wurde in dem Urteil festgestellt:
Wenn er auch Leiter der Kölner Staatspolizeistelle war, so konnte er die Anordnung zur Hinrichtung durch das RSHA - seiner vorgesetzten Dienststelle - nicht verhindern. Eine weitere Strafvorschrift, die der Angeklagte Sprinz durch ein Unterlassen verletzt haben könnte, ist nicht ersichtlich. Daher war der Angeklagte Sprinz von der Anklage zum Mord in vier Fällen freizusprechen.
Am 9. Juli 1954 kam es vor dem Landgericht Köln zu einem weiteren Urteil, in dem neben Sprinz und Matschke der ehemalige SS-Oberführer Emanuel Schäfer (* 20. April 1900 in Hultschin) (SS-Nr. 280018) angeklagt wurden, schwere Freiheitsberaubung mit Todesfolge im Amt begangen zu haben, weil sie die Organisation von Judentransporten in KZ und Vernichtungslager geleitet hatten. Sprinz wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, wobei ihm die Untersuchungshaft vom November 1952 an voll angerechnet wurde. Somit verblieb eine tatsächlich Haftdauer von weniger als 18 Monaten, die wohl zur Bewährung ausgesetzt wurden.
In der Urteilsbegründung wurden folgende Begründung für Sprinz angegeben:
Dem Angeklagten Sprinz waren ebenfalls seine zuvor einwandfreie Lebensführung, sein völlig falsch verstandenes Pflichtgefühl und die Erwägung zugute zu halten, dass er ohne die Verstrickung in das Netz des SD und der Gestapo wohl nie straffällig geworden wäre. Erschwerend war bei ihm jedoch die hohe Zahl der unter seiner Dienstzeit verschleppten Juden von mehr als 8500 zu berücksichtigen.
Er war derjenige, unter dessen Mitwirkung als Leiter der Kölner Gestapo insgesamt 14 Transporte, die zeitweise einandder in kürzester Frist folgten, abgefertigt wurden und Köln schliesslich "judenrein" wurde. Schliesslich hat das Gericht auch als strafmildernd für den Angeklagten Sprinz nicht übersehen, dass er aus Furcht vor ungerechter Bestrafung und Auslieferung an ausländische Mächte sich jahrelang in seiner Wohnung verborgen gehalten hat und dadurch langer seelischer Belastung ausgesetzt war[22].
Eric A. Johnson beurteilte diesen Teil des Schriftsatzes im Urteil seinerseits wie folgt:
Ihre Schuld lag nach Ansicht der Richter hauptsächlich darin, dass sie in törichter, aber verständlicher Weise einer Ideologie und einer Führung angehangen hatten, von der sie in die Irre geleitet worden waren. Liest man diese Urteilsbegründung (die bezeichnenderweise nie veröffentlicht wurde[23]), muss man den Eindruck gewinnen, dass das Gericht der Einlassung der Angeklagten Glauben schenkte, sie hätten nicht gewusst, dass auf die Juden am Zielort der Deportation der Tod wartete[24].
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Die Geheime Staatspolizei Köln
- Hochspringen ↑ Eric A. Johnson, Der nationalsozialistische Terror - Gestapo, Juden und gewöhnliche Deutsche, Berlin 2002, S. 16
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter et al., Justiz und NS-Verbrechen, Band XI, Lfd. Nr. 362/1, Amsterdam 1974, S. 175ff
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter et al., Justiz und NS-Verbrechen, Band XII, Lfd. Nr. 403, Amsterdam 1974, S. 575ff
- Hochspringen ↑ Ulrich Knipping, Die Geschichte der Juden in Dortmund während der Zeit des Dritten Reiches, Dortmund 1977, S. 125
- Hochspringen ↑ Die Kommandierung erfolgte wohl am 13. Februar 1942, siehe: Manfred Huiskes et al., Die Wandinschriften des Kölner Gestapo-Gefängnisses im EL-DE-Haus 1943-1945, Köln 1983, S. 46
- Hochspringen ↑ Manfred Huiskes, ebenda, S. 26
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter, ebenda, Band XII, S. 403-a7
- Hochspringen ↑ Alfred Gottwald, Diana Schulle, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 445-461, Anmerkung: die Liste in der Urteilsbegründung des LG Köln vom 13. November 1953, S. 403 a-7 stmmt nicht mit den Angaben von Alfred Gottwald überein. Die Begrünndung kann darin liegen, dass Gottwald sich auf eine mehr gesicherte Datenbasis stützen konnte. Wo genaue Zahlen der Personen bei Gottwald angegeben werden, werden diese übernommen
- Hochspringen ↑ diese Angabe von Mai 1942 kann nicht belegt werden. Gottwald nimmt an, dass es sich um eine Verwechslung mit dem Transport vom 12. Juni handelt. siehe Gottwald, ebenda, S. 209
- Hochspringen ↑ bei Gottwald wird dieser Transport von Trier über Köln zum KZ Theresienstadt mit 1165 Personen angegeben, siehe: Gottwald, ebenda, S. 303
- Hochspringen ↑ Gottwald, ebenda, S. 327
- Hochspringen ↑ Gottwald, ebenda, S. 329
- Hochspringen ↑ Gottwald, ebenda, S. 333
- Hochspringen ↑ Gottwald, ebenda, S. 454
- Hochspringen ↑ Gottwald gibt für diesen Transport 65 Personen aus Köln an, so dass man von einem Sammeltransport aus mehreren Orten ausgehen kann, siehe Gottwald, ebenda, S. 349
- Hochspringen ↑ Gottwald gibt für einen Transport Ende Juli 1953 45 Personen aus Köln an, die am 1. August 1943 im KZ Theresienstadt eintrafen, siehe: Gottwald, ebenda, S. 459
- Hochspringen ↑ nach Gottwald traf dieser Transport am 30. Oktober 1943 im KZ Theresienstdt ein, siehe Gottwald, ebenda, S. 460
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Band XXXIII, Lfd-Nr. 716, München 2005, S. 104-105
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter, ebenda, S. 49 und S. 105
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Band XI, Amsterdam 1974, Lfd-Nr. 362/1, S. 362-1 bis 362-8
- Hochspringen ↑ C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Band XII, Lfd.-Nr, 403, Amsterdam 1974, S. 403 a-25
- Hochspringen ↑ hier irrte Johnson, dessen Buch in englischer Sprache im Jahre 1999 veröffentlicht wurde. Er hätte diese Aussage einschränken müssen: der Urteilstext wurde nie amtlich in Deutschland veröffentlicht, weil die Reihe "Justiz und NS-Verbrechen" in Deutschland keinen Verleger fand.
- Hochspringen ↑ Eric A. Johnson, Der nationalsozialistische Terror, ebenda, S. 16
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